Vorgaben zum Abfeiern von Überstunden

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
bumsfallara
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)
Vorgaben zum Abfeiern von Überstunden

Hallo liebes Forum,

man nehme an, in einem Betrieb bauen einige Mitarbeiter durch freiwillige, bisher durch den AG gewünschte Samstagsarbeit Überstunden auf. Die Regelung zur Samstagsarbeit wurde vor geraumen Jahren getroffen und sah so aus, dass in einer mündlichen Absprache zwischen AG, Betriebsrat und AN vereinbart wurde, dass die Mitarbeiter auf freiwilliger Basis jeweils einen Samstag im Monat arbeiten und die tatsächlich angefallene Arbeitszeit plus 1 Stunde "Bonus" als Überstunden gutgeschrieben und bei Bedarf abgefeiert werden (z. B. stundenweise für private Termine oder auch tageweise, je nach Absprache mit den anderen Kollegen). Diese Absprache basierte auf dem Wunsch des AG und die AN stimmten zu. Wie gesagt, die Vereinbarung war mündlich und es gab bisher kein Limit an maximalen Überstunden oder eine Vorgabe, bis wann die Überstunden abzufeiern sind.
Nun gibt es einen Wechsel in der Geschäftsleitung und die Samstagsarbeit soll künftig wegfallen. Zusätzlich sollen die bisher angefallenen Überstunden bis Ende Februar von allen Mitarbeitern abgefeiert werden. Auch das ist bisher nur eine mündliche Aussage der neuen Geschäftsleitung.

Meine Frage ist nun: Kann die neue Geschäftsleitung so einfach vorschreiben, bis wann die Überstunden abgefeiert werden müssen? Die AN haben für diese Stunden ja freiwillig diverse Samstage "geopfert" und würden die Stunden dementsprechend gerne dann abfeiern, wenn sie es wirklich gebrauchen könnten und keinen "Zwangsurlaub" im Winter nehmen müssen.

Für Eure Hilfe wäre ich unendlich dankbar!

Signatur:

bumsfallara

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Hier handelt es sich ja offenbar um ein mündliches Agreement, das die neue GL nicht fortsetzen will. Und ich sehe nicht wirklich, was sie hindern sollte - der BR hat es versäumt allem Anschein nach, hierüber eine BV abzuschließen. Vielleicht lässt sich die Übergangsphase noch verhandeln, aber ansonsten ....

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bumsfallara
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo blaubär+,

danke für die Antwort.

Das mit der BV hat damals tatsächlich der BR versemmelt. Verhandeln lässt sich leider gar nichts mehr, die neue GL will anscheinend das Rad neu erfinden und setzt die AN mit teilweise erpresserisch anmutenden Aussagen und Vorschlägen unter Druck. Also müssen die AN wohl leider in den sauren Apfel beißen und ihre Überstunden jetzt quasi ohne Sinn und Verstand verbraten. Schade, dass ein jahrelang tolles Arbeitsumfeld in einem gut laufenden Betrieb in solch kurzer Zeit durch das mangelnde Feingefühl einer einzigen Person zerstört wird. Aber, that´s business...

-- Editiert von bumsfallara am 03.01.2018 15:14

Signatur:

bumsfallara

1x Hilfreiche Antwort

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