Vorgehen gegen Abmahnung und Vesetzung

25. April 2008 Thema abonnieren
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destinator
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(102 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorgehen gegen Abmahnung und Vesetzung

Hallo Forum-Nutzer,

ich bräuchtee dringend den guten Rat.

Seit dem 01.01.08 (bis 01.07.08 in der Probezeit) stehe ich im Teilzeitarbeitsverhältnis als Fahrausweisprüfer bei einem Sichereitsunternehmen, das im Auftrag von einem Verkehrsverbund Fahrscheinprüfertätigkeiten ausübt.

Am 12.03.08 bin ich in den Nahverkehrszug der DB AG eingestiegen. Bei der Fahrscheinkontrolle habe ich einem DB-Prüfer meinen Fahrprüferausweis gezeigt in der Annahme, dass ich damit zumindest im Gebiet unseres Verkehrsverbundes fahren darf. Für die Fahrscheinprüfer von unserem Sicherheitsunternehmen gilt eine inoffizielle Anweisung (leider keine schriftlichen Beweise möglich), dass andere Fahrausweisprüfer und Mitarbeiter der DB und der Verkehrsbetriebe, die ihren Dienstausweis bei der Kontrolle vorzeigen, nicht aufzuschreiben sind. Es war mir bekannt, das mein Ausweis kein Fahrschein ist, ich habe aber mit der Kulanz gerechnet, die ich selbst immer gezeigt hatte. Ein DB-Prüfer hat mich augeschrieben und ich zahlte den erhöhten Fahrpreis. Außerdem hat er den Sachverhalt an die Verkehrsbetriebe übermittelt, die wiederum das Sicherheitsunternehmen darüber informierten.

Am 13.03.08 wurde ich beim Personalgespräch von der Arbeit freigestellt und am 01.04.08 wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht mehr als Fahrausweisprüfer arbeiten darf, da man damit „den Bock zum Gärtner“ machen würde. Am 24.04.08 wurde mir eine Abmahnung ausgesprochen und ich bin nun aufgefordert, meinen Dienstausweis abzugeben. Der AG will mich wegen dem Vorfall im DB-Zug versetzen und in anderen Objekten beschäftigen.

Meine Frage: kann man gegen eine solche Abmahnung vor Gericht klagen und gibt es Aussichten auf Erfolg? Ich sehe es nicht ein, dass ich wegen dem Vorfall nicht mehr als Fahrausweisprüfer arbeiten darf. Danke für die kommenden Meinungen.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag genau zur Tätigkeit (= genauer Vertragstext!)?

Mit irgendwelchen inoffiziellen Anweisungen kannst du aber nicht viel anfangen, auch nicht mit der Tatsache, dass du dich bisher gegenüber anderen Kontrolleuren immer großzügig gezeigt hast.

Dumm gelaufen, wenn du keine Nachweise hast.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Gibt es Kontakt zu inbs. ehemaligen Kollegen die diese inoffizielle Anweisung belegen könnten ?

In der Probezeit ist das so eine Sache...Da kann die Firma sehr schnell kündigen.

Wobei ich das Problem welches die Firma haben will , noch nicht wirklich begriffen habe....

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#3
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Vetrag ist eigentlich widersrüchlich formuliert. Im §1 steht ganz klar - Tätigkeit: Fahrscheinprüfdienste. Im §6 dagegen - der AN hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten. Der AG kann den AN jederzeit zu einer anderen Dienststelle innerhalb oder außerhalb des dem jetzt zugewiesenen Beschäftigungsortes versetzen.

Mit einigen Kollegen habe ich immer noch Kontakt. Ein paar von ihnen könnten diese inoffizielle Anweisung bestätigen, obwohl dies nicht ganz ungefährlich wäre. Die Firma hat ja keinen Betriebsrat und wenn jemand gegen die Firma aussagt,... Na ja, er bleibt dann bestimmt nicht mehr lange.

In der Probezeit kann ich natürlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Aber ich kann immer noch in der Probezeit gegen eine ungerechte Abmahnung vor Gericht gehen. Oder? Die Suspendierung von der Prüftätigkeit finde ich äußerst ungerecht. Ich habe mich außerdem bei den Verkehrsbetrieben und beim AN entschuldigt und zugesichert, dass das Fehlverhalten erneuet nicht eintreten wird. Eine solche Behandlung war für mich sehr erniedrigend.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Was steht denn überhaupt in der Abmahnung?

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

... in der probezeit dürfte eine gerichtliche überprüfung wohl nicht sonderlich hilfreich sein. firmen mögen keine kandidaten, die von anfang an 'schwierigkeiten' machen oder auch nur unangenehm auffallen. also: die zeit musst du erst einmal überstehen.
dann aber würde ich wohl den vertrag genauer anschauen lassen.

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#6
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

In einem Schreiben (Einladung zum Personalgespräch) steht folgendes:

Im Hinblick auf Ihr Verhalten am 12.03.2008 (Schwarzfahren) können wir Sie nicht mehr als Fahrscheinprüfer einsetzen. Wir versetzen Sie daher gem. § 6 Ihres Arbeitsvertrages.

Hier ist der exakte Text der Abmahnung:

Am Mittwoch, den 12.03.2008, fuhren Sie auf der DB Strecke in Richtung X (S-Bahn) ohne gültigen Fahrausweis. Bei der stattfinden Fahrausweiskontrolle legten Sie Ihren Fahrscheinprüferausweis als Fahrberechtigung vor, obwohl Sie zu dieser Zeit nicht als Fahrscheinprüfer eingesetzt waren.

Hiermit haben Sie in gravierender Weise gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen: Ihnen war bekannt, dass der Fahrscheinprüferausweis ausschließlich während der Dienstzeiten genutzt werden darf. Außerhalb der Dienstzeiten haben Sie – wie jeder Bahnkunde auch – zum Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln einen gültigen Fahrausweis zu besitzen.

Wir fordern Sie dringend auf, sich zukünftig an Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu halten. Andernfalls müssen Sie mit einer – auch fristlosen – Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Eine Abschrift dieser Abmahnung nehmen wir zu Ihrer Personalakte.


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#7
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn die Firma mein Fehlverhalten als eine große Schwierigkeit ansieht und mich deswegen nicht mehr zu der Prüftätigkeit zulässt, kann sie das natürlich tun. Wenn ich aber damit nicht einverstanden bin und darin keine Arbeitsvertragsverletzung sehe, möchte ich dementsprechend reagieren.

Am liebsten wäre es für mich jetzt einen anderen Job zu finden. Den suche ich versärkt, habe aber immer noch nicht.

-- Editiert von mrvitamin am 25.04.2008 21:08:04

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#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Wenn dieses unkorrektes verhalten geduldet wird, dann kann ein verstoss keine Abmahnung sein.
Auch mit der versetzung sehe ich ein Problem mit dem Wortlauf des AV (Prüfer). Die Versetzungsklausel ist unklar gefaßt, so daß nach den AGB-Regeln dies zum Nachteil des verwenders=AG geht.
Problem ist die Probezeit.
Stillhalten und nach der Probezeit aufmucken.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Wenn ich aber damit nicht einverstanden bin und darin keine Arbeitsvertragsverletzung sehe, möchte ich dementsprechend reagieren.


Ich glaube, du solltest den Ball mal flach halten.

Wenn ich das lese ...

quote:
Ihnen war bekannt, dass der Fahrscheinprüferausweis ausschließlich während der Dienstzeiten genutzt werden darf. Außerhalb der Dienstzeiten haben Sie – wie jeder Bahnkunde auch – zum Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln einen gültigen Fahrausweis zu besitzen.


... dann glaube ich eher dem AG als dir. Diese Weisung erscheint mir durchaus logisch und dagegen hast du dann verstoßen. Da nützt dir auch keine 'inoffizielle Anweisung', die dir, wenns hart auf hart geht, jemand bestätigen müsste.

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#10
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Mir war ja bekannt, dass der Fahrscheinprüferausweis kein Ticket ist, ich war aber davon überzeugt, dass ich damit in unserem Tarif-Gebiet nicht nur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der Verkehrsbetriebe fahren darf, was sich erst bei der Kontrolle als falsch erwiesen hat. Es war ein DB-Zug und damit habe ich unbewusst und nicht vorsätzlich die Grenze überschritten.

Die Firma hat mich aber nicht gekündigt, obwohl es in der Probezeit überhaupt kein Problem wäre. Mich interessiert nun die Frage, ob diese Widersruchlichkeit des Vertrages angreifbar ist. Einerseits ist meine Tätigkeit Fahrscheinprüfdienste, dann steht aber auch, dass ich auch in anderen Objekten arbeiten muss, wenn die Firma dies von mir verlangt.

Ich will aber das tun, was vertraglich als Tätigkeit vereinbart wurde. Und wenn die Formulierung nicht eindeutig ist, muss es auf hoher Ebene geklärt werden. Für mich sieht die Lage so aus: entweder kann die Firma mir kündigen oder die Beschäftigung anbieten, die vertraglich vereinbart wurde - also Prüfdienst. Ich führe zur Zeit auch andere Beschäftigungen aus, damit da keine Arbeitsverweigerung entsteht.

Meine Dienstkleidung, mein Ausweis soll ich demnächst nach Verlangem des AG beim Personalgespräch abgeben. Wenn ich das tue, heißt es dann, dass ich mit der Vesetzung gem. §6 automatisch einverstanden bin und dagegen nichts mehr tun kann bzw. darf? Oder kann ich die Versetzung auch später anklagen, sogar wenn ich meine Prüfdienstkleidung abgegeben habe? Oder habe ich da bereits jetzt keine Chance, da ich auch andere Tätigkeiten angenommen habe. Rechtschuzt ist ja vorhanden, ich könnte es immer versuchen, wenn Aussichten auf Erfolg da sind.

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#11
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Mann könnte es auch so sehen: Die Firma schließt mich von der vertraglich vereinbarten Tätigkeit im Prüfdienst mit der Vesetzung in die anderen Bereiche aus. Ist es unter den gegebenen Vertragsformulierungen zulässig?

Mir wäre eine Kündigung lieber (aber nur seitens der Firma, sonst entsteht für mich eine Vertragsstrafe, wenn ich das selbst tue), wenn ich im Prüfdienst nicht mehr erwünscht bin. Aber wenn die Firma mir nicht kündigt, möchte hart darauf bestehen, dass ich nur im Prüfdienst arbeiten will. Die anderen Bereiche sind ja sehr unangenehm...

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-- Editiert von mrvitamin am 26.04.2008 00:17:41

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Frag einen Anwalt. Dem kannst du auch deinen kompletten Vertrag vorlegen.

In nem Forum vorauszusagen, wer warum wie womit ne Klage gewinnt oder nicht, ist in der Regel Hellseherei. Deine Firma hat noch 2 Monate Zeit, dich (wenn ihnen nur deine Nase nicht passt) ganz einfach los zu werden.

Mein (nochmaliger) Rat: Füße stillhalten (weil ich dich in diesem Fall nicht wirklich im Recht sehe), abwarten, dich in dieser Firma bewähren ... und vielleicht versetzt man dich dann auch (wenn Gras drüber gewachsen ist) an deine 'geliebte' Fahrscheinprüferstelle zurück.

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