Hallo,
ich habe heute erfahren, dass ich einen neuen Chef (Herr X) bekomme. Er wird dann zusammen mit mir eine einzelne Abteilung bilden. Dieser neue Chef kommt aus einer anderen Abteilung. Ich bin sehr umgänglich und habe keine Probleme mit meinen Kollegen. Nun das Problem: Er wurde von der neuen Geschäftsleitung bestimmt und ich wurde nicht gefragt. Herr X ist im Unternehmen bekannt und gefürchtet für seinen schlechten Umgang, und bei dem Projekt, bei dem ich mit ihm zusammen gearbeitet habe, hat sich das bestätigt, er hat er mich in einer Tour fertig gemacht. Wie soll ich denn mit ihm zu zweit in einer Abteilung arbeiten?
Hilfe! Besteht die Möglichkeit, für mich, die Abteilung zu wechseln? Denn für mich ist sicher, lieber kündige ich, als dass ich mit ihm alleine arbeite.
Tausend dank für Ratschläge.
Vorgesetzter
23. April 2009
Thema abonnieren
Frage vom 23. April 2009 | 08:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgesetzter
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. April 2009 | 08:12
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... jedes Verständnis für deine Not - aber eine arbeitsrechtliche Frage ist das nicht, sondern eine nach Verhaltensoptionen, nach Abgrenzung und Abwehr von Zumutungen und übergriffigem Verhalten. Du solltest dir einen Coach suchen.
Und jetzt?
Schon
268.350
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten