Hallo Forum,
bei uns in der Firma entsteht gerade (mal wieder) Streit um den Sommerurlaub.
(Sommerferien = 6 Wochen, die Wochenangaben beziehen sich auf die Sommerferien)
Folgende Situation:
Person A, 2 schulpflichtige Kinder, möchte die Wochen 1-3 Urlaub nehmen.
Person B, keine Kinder, möchte die Wochen 1-2 Urlaub nehmen
Person C, 3 erwachsene Kinder in Ausbildung oder fertig mit Ausbildung, möchte die Wochen 4-6
Person D, Student (Abendschule) , verh., kinderlos, Ehefrau hat Betriebsferien in Wochen 3-4, möchte mit Frau zusammen Urlaub haben.
Person E, verh. 1 Kleinkind, möchte Woche 2-4 nehmen
Person F, keine Kinder, möchte die Wochen 1-2 Urlaub nehmen
Person G, verheiratet, keine Kinder, möchte die Wochen 5-6 Urlaub nehmen
Prämisse, es können nur max. 2 Personen gleichzeitig Urlaub nehmen
Wer hat Vorrang in seinen Wünschen nach den gesetzlich sozialen Kriterien?
Meine erarbeitete Rangfolge:
1.) A+E
2.) D
3.) B+C+F+G
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Vorrang beim Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also, Du willst mathematisch die Mitarbeiter in "ein wenig sozial begünstigt, etwas mehr sozial begünstigt u.s.w." klassifizieren. Hast Du jemals daran gedacht, dass es noch andere berücksichtigungswerte Konstellationen gibt? Etwa der Lebensgefährte hat Kinder und möchte mit denen und ihr verreisen? Oder, die Eltern haben eine Pflegeperson, die in Urlaub geht, u.s.w.
Wenn Du es so machst, wie jetzt, dann kommen einige Mitarbeiter immer zu kurz, einige haben eben immer die Schokoladenferienzeiten.
Wie hab ich es geregelt? Ganz einfach. Jeder hat einen Anspruch auf mindestens zwei Wochen während der Hauptferienzeit. Wenn er in einem Jahr diese Wunschzeit nicht bekommen kann, dann aber garantiert im nächsten Jahr, und dann auch mehr als zwei Wochen.
Ich maße mir einfach nicht an, zu beurteilen, was sozialiere Gründe als andere Gründe sind.
Und nach zwei Jahren hatte sich alles zurecht geruckelt. Seit über 20 Jahren kaum noch Probleme in der Richtung.
wirdwerden
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quote:
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 7.
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
(Schulpflichtige) Kinder gewährleisten nicht immer den sozialen Vorrang, auch Urlaubsmöglichkeiten eines Partners, der in einem anderen Unternehmen an Urlaubszeiten gebunden ist, sind zu berücksichtigen wenn man von sozialen Belangen spricht. Das könnte hier bei den Kinderlosen eine Rolle spielen (oder der Lebenspartner hat Kinder - PatchworkFamilie, alles möglich).
Der Fall A hat also nicht grundsätzlich den Vorrang beim Wunschtermin, aber Urlaub in der Ferienzeit muss schon möglich sein - vllt. aber nicht 3 Wochen und vllt. auch nicht toujour mit dem eigenen Ehemann/Ehefrau parallel.
Im Idealfall einigt man sich auf eine Lösung (die ohne Kinder, ohne Partner mit Kind lassen den Eltern den Vortritt) im anderen Fall ist ein rollierende System sinnvoll: Man teilt die Mitarbeiter in jährlich wechselnde Prioritätsgruppen ein. Eine Gruppe hat freie Urlaubswahl die ander/en Gruppen ordnen sich mit Ihren Wünschen nach. Im darauffolgenden Jahr ist eine andere Gruppe dran usw.
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Deine Überlegung zur Rangfolge dürfte stimmen - ob sie praxistauglich sind, ist eien Frage für sich.
Wenn die Wünsche bzgl. des Wunschzeitraums unantastbar sein sollten, können aber niemals alle in den Sommerferien ihren Urlaub nehmen.
Ich habe eine Aufstellung versucht:
Woche 1_.2_3_4_5_6
AN___.A..A..A..C.C.C
AN___../..E...E..EG,G.
Bei der Vorgabe, dass nur 2 Leute gleichzeitig U nehmen können und angesichts der Zeitwünsche kann nur noch F für die erste Ferienwoche Urlaub bekommen.
Einmal mag das taugen - auf längere Sicht sollte es m.E. ein rollierendes System geben, sonst sind immer dieselben Leute außen vor.
(Gar nicht so einfach hinzukriegen, weil das System unnütze Leerzeichen rausschmeißt).
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-- Editiert blaubär+ am 24.02.2015 10:14
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