Vorschuss Rückzahlung Gehalt

3. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pelle5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschuss Rückzahlung Gehalt

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe zu meiner Frage leider keine passende Antwort gefunden.
Also:
Ein Arbeitnehmer erhält einen Gehaltsvorschuss. Es wird schriftlich festgehalten das eine bestimmte Summe monatlich zurückgezahlt werden soll.
Nun wird der Arbeitsvertrag nicht verlängert. Heißt: Der Arbeitnehmer ist aus der Firma ausgeschieden.
Der Arbeitgeber zieht nun von den letzten Gehältern die der Arbeitnehmer bekommt viel mehr ab als schriftlich vereinbart war. Inkl. komplettes Weihnachtsgeld.
Darf der Arbeitgeber einfach Geld einbehalten obwohl schriftlich eine andere Summe abgemacht wurde oder muss er dem Arbeitnehmer das Recht einräumen die vereinbarte Summe zurück zu zahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Sicher bin ich nicht, gleichwohl ein Versuch: Ein AG ist keine Bank. Insofern er einen Gehaltsvorschuss einräumt mit Rückzahlungsvereinbarung, dann wohl unter der Voraussetzung, dass der AV länger bestehen bleibt. Es könnte also sein, dass mit dem Ausscheiden aus der Firma die Restsumme fällig wird.
Mit dem Weihnachtsgeld läuft es vmtl. anders: Schau doch Mal nach, ob es da eine Klausel gibt per BV oder Ordnung oder TV, wonach W'Geld nur für ungekündigte AV ausbezahlt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von pelle5):
Es wird schriftlich festgehalten das eine bestimmte Summe monatlich zurückgezahlt werden soll.

Wortlaut der Vereinbarung?



Zitat (von pelle5):
Darf der Arbeitgeber einfach Geld einbehalten

Unter Umständen darf er aufrechnen, muss aber die Pfändungsfreigenzen beachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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