Vorschuss abgezogen obwohl kein Vorschuss gezahlt wurde

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470232-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschuss abgezogen obwohl kein Vorschuss gezahlt wurde

Hallo liebe Leute, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich wurde von meinem Arbeitgeber in der Probezeit (war auch Krank geschrieben ) gekündigt. Habe jetzt meine Lohnabrechnung bekommen und mir wurden 400€ abgezogen weil ich angeblich einen Vorschuss bekommen habe. Nach Nachfrage hieß es das es Zeugen gibt die sagen das ich den Vorschuss erhalten habe.

Meine Frage ist kann ich rechtliche Schritten einleiten das ich an die 400€ komme oder reicht eine mündliche Aussage das ich das Geld angeblich bekommen habe.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christof H. Böhmer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, müssen Sie den Anspruch beweisen (Arbeitsvertrag, Arbeitsleistung). Beruft sich der Arbeitgeber auf Erfüllung (durch Vorschusszahlung), so muss gegebenenfalls er die Erfüllung beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go470232-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber vorher müsste Ich den Arbeitgeber schon anmahnem und Ihm eine Frist setzen damit ich weiter Schritten einleiten kann,oder?
Weil ich keinen Rechtschutzversicherung habe und mein Arbeitgeber das weiß glaubt er halt das ich nix unternehme. Hab Ihn halt schon gefragt wo der Beleg ist für die Vorschusszahlung aber darauf meinte Er bloß das dies nicht nötig ist und es wie gesagt Zeugen gibt.

Bin lange in dem Betrieb gewesen und habe einfach jetzt eine schwere Krankheit zu verarbeiten und das ist einfach der unfaire Dank dafür und das kann ich nicht auf mir sitzen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 539x hilfreich)

Zitat:
Ich wurde von meinem Arbeitgeber in der Probezeit (war auch Krank geschrieben )


vs.
Zitat:
Bin lange in dem Betrieb gewesen


Aber andere Frage. Geht es tatsächlich um einen Vorschuß oder evtl. darum, dass es eine Lohnfortzahlung gab, obwohl eine andere Stelle Lohnersatzleistungen hätte zahlen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go470232-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht tatsächlich um einen Vorschuss laut meiner Abrechnung und bis ich gekündigt wurde war ich mehr als 3 Monate im Betrieb.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Nein, Sie müssen den Arbeitgeber nicht anmahnen. Wenn das Gehalt nicht rechtzeitig in voller Höhe zum vereinbarten Zeitpunkt kommt, ist der Arbeitgeber automatisch in Verzug.
Da können Sie sich am besten gleich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden und derr Rechtpfleger vor Ort formuliert die Klage auf volle Lohnzahlung für Sie sofort und kostenlos. Viele Arbeitgeber zahlen dann, wenn sie merken, dass der Arbeitnehmer ernst macht, das passiert gar nicht so selten. Ansonsten findet zeitnah eine Güteverhandlung statt, die dauert 15 Minuten und da wird auch nicht lange verhandelt.

Vorschüsse werden von Arbeitgebern gegen Quittung ausgegeben, alles andere ist völlig unprofessionell und zweifelhaft. Wie wurde das denn wann verbucht, wäre eine Frage, Keine Buchung ohne Beleg, ist da doch eine eiserne Regel. Die falschen Zeugen machen sich strafbar, so dumm kann doch ein AG nicht sein, dass er das seinen Arbeitnehmern antut....


-- Editiert von altona01 am 14.07.2017 14:06

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go470232-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So Dumm ist er Leider und der Arbeitgeber glaubt das ich das so hinnehme.

Danke für den Tipp dann werde ich beim zuständigen Amtsgericht mal in die Wege leiten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.011 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.063 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.