Hallo zusammen - ich hätte hier mal eine Anfrage, wie ich sie bisher noch nicht gefunden habe...
Ich hatte in den letzten Monaten mehrere Vorstellungsgespräche - es geht hier jetzt konkret um eines, bei dem sich das einladende Unternehmen weigert, mir die vollen Fahrtkosten zu erstatten.
Das Vorstellungsgespräch fand 150km entfernt am frühen Morgen statt, ich habe mir hierfür einen Tag Urlaub genommen und bin am Vorabend bereits zu meiner Freundin gereist, die dort in der Nähe wohnte.
Ich wohl auch während des Gespräches gesagt, dass ich dort übernachtet habe und von dort angereist bin - mir aber dabei nichts gedacht und die mir tatsächlich entstandenen Kosten für die Autofahrt von meiner Wohnanschrift zum Bewerbungsgespräch berechnet.
Nun weigert sich der Betrieb und möchte nur die Fahrtkosten vom Wohnort der Freundin bis zum Betrieb erstatten.
Wie ist hier die Rechtslage?
Kann ich auf den vollen Betrag bestehen?
Gruß
T
Vorstellungsgespräch / Fahrtkosten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... ob es da eine eindeutige rechtslage gibt, bezweifle ich. sicher ist, dass du eine private - zumindest als privat bewertete unterbrechung eingebaut hast, so dass die argumentation der firma zumindest nicht abwegig ist, nur die km freundin > betrieb zu erstatten.
Anlass der Fahrt war aber nun doch definitiv das Vorstellungsgespräch.
Wenn ich 5 km vorm Ziel zum McDonalds gehe, um mich zu erleichtern und einen Kaffee zu mir nehme - was ja durchaus auch privat ist - darf dann der Betrieb der möglichen Argumentationskette nach auch dies als Startpunkt meiner Fahrt werten und somit statt 300km nur 10km zahlen?
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vielleicht hilft das:
Müssen Vorstellungskosten ersetzt werden?
Auch wenn das Arbeitsverhaltnis nicht zustande kommt, sind Vorstellungskosten des Bewerbers zu erstatten, wenn die Vorstellung auf Einladung des Arbeitgebers erfolgte.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch gem. § 670 BGB
. Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer Aufwendungen, die er zur Durchführung des Auftrages des Arbeitgebers, nämlich der Anreise zum Vorstellungsgespräch hatte, zu ersetzen.
Welche Kosten werden ersetzt?
Erstattungsfähig sind insbesondere Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten.
Die Kosten eines privaten KFZ können, wenn der Arbeitssuchende davon ausgehen darf, dass der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, ebenfalls ersetzt verlangt werden. Hier wird die Erstattung auf die steuerliche KM-Pauschale beschränkt.
Bei Bahnfahrten werden grundsatzlich die Hin- und Rückfahrt mit der Bahn 2. Klasse; nur ausnahmsweise auch Übernachtung, Verpflegung oder Verdienstausfall des Bewerbers zu erstattet.
@Ticki
nein, in diesem Fall hilft das hier auch nicht weiter.
@Trueheimer
es tut mir leid, Deine Absichten in allen Ehren, aber ich muß blaubär recht geben.
quote:
Ich wohl auch während des Gespräches gesagt, dass ich dort übernachtet habe und von dort angereist bin
Du hättest das spätestens hier anbringen müssen, und eine nachvollziehbare Erklärung abgeben müssen, warum Du trotzdem 300km geltend machen willst.
Ansonsten hätte es vorher geklärt werden sollen, ob eine Übernachtung bei der Freundin das km-Geld gefährdet.
Es war keine gute Idee zu offenbaren, daß du tatsächlich bei der Freundin übernachtet hast, ohne dies wäre daraus kein Problem entstanden!
Gruß
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