Hallo,
mich interessiert folgender Fall und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann.
Nehmen wir an, Arbeitgeber G und Arbeitnernehmer N haben im August 2008 einen Anstellungsvertrag mit sechsmonatiger Probezeit geschlossen, nach dem es N frei überlassen wird im Mai oder Juni bei G die Arbeit zu beginnen.
N ist Bachelor-Student und hat gerade sein Studium abgeschlossen. Da er gutgläubig davon ausgegangen ist, dass der Vertrag ja bindend sei und ihm gegenüber nie eine Indikation erwähnt wurde, bei schlechterer wirtschaftlicherer Lage frühzeitig gekündigt zu werden, kümmert er sich nicht um weitere Bewerbungen bzg. eines Jobs oder eines Aufbaustudiums (Master) nach seinem Bachelor-Studium, dass nun im März endete.
N erhält nun Mitte März per Telefongespräch trotz Vertrages die vorzeitige Kündigung und das Angebot einer Abfindung i.H. eines Monatsgehaltes.
N ist nun sehr verärgert, da die Bewerbungsfristen für ein Master-Studium im April-Juni ablaufen und intensive Vorbereitungen für Eignungstests notwendig gewesen wären. Weiter sind die Chancen einen neuen ähnlichen Job zu finden aufgrund der inzwischen veränderten wirtschaflichen Lage so gering, dass N nur die Möglichkeit eines Aufbaustudiums bleibt.
Frage:
Ist die zugesagte Abfindung von G i.H. eines Monatsgehalt an N angemessen?
Eigener wirtschaftlicher/juristischer Hintergedanke/Lösungsansatz:
Da N zunächst in einer Probezeit von 6 Monaten gewesen wäre, hätte ihn G ohnehin aufgrund der wirtschaftlichen Lage frühestens nach einem Monat (oder fristlos?) kündigen können. N hätte somit auch nur einen Monatsgehalt verdient. Dies ist equivalent zur angebotenen Abfindung von G.
Ich würde mich riesig wenn mir jemand weiter helfen könnte!!!
Viele Grüße
Bernd
Vorzeitige Kündigung vor Arbeitsbeginn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Epi,
meines erachtens nach ist es genau so wie du sagst. Die könnten dich auch antreten lassen und die am ersten Tag kündigen, wäre das selbe.
Denke nicht, dass du da was machen kannst. Wünsche dir aber trotzdem viel Glück
Es gibt keine mündliche Kündigung im Arbeitsrecht!
Wenn diese nicht schriftlich nachgereicht wurde, sind Sie noch nicht entlassen.
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Wenn eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht ausgeschlossen ist, dann ist das möglich. Der AG muss nicht erst bis zum Arbeitsbeginn warten und dann kündigen.
Die Abfindung wurde aus Kulanz angeboten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung in der Probezeit ist übrigens auch ungewöhnlich und daher großzügig bemessen durch den AG.
Es ist allerdings richtig, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und daher bislang noch nicht wirksam ist.
Perfekt. Vielen Dank an alle, vor allem hh!!
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