Vorzeitiger Austritt aus einem Aufhebungsvertrag

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
ThomasThomsen1900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiger Austritt aus einem Aufhebungsvertrag

Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich habe mich mit meinem jetzigen Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, da ich in der Probezeit einen längeren Krankheitsbedingten Arbeitsausfall hatte. Leider bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber unzufrieden und habe mich somit um einen neuen Arbeitgeber bemüht. Dieser möchte mich gerne schnellstmöglich einstellen. Meine Frage ist jetzt habe ich eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Aufhebungsvertrag rauszukommen zwecks Kündigung meinerseits ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten?
Im Aufhebungsvertrag kann ich keinerlei Fristen entnehmen.

Vielen Dank im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von ThomasThomsen1900):
Im Aufhebungsvertrag kann ich keinerlei Fristen entnehmen.

Ein Aufhebungsvertrag in dem der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vermerkt ist? Wundert mich, das ist doch ein recht zentrales Thema einer solchen Regelung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ThomasThomsen1900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur die Beendigung ist vermerkt aber leider keinerlei weitere Infos über Kündigungsfristen oder frühzeitigen Austritt.

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#4
 Von 
ThomasThomsen1900
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es steht drin zu wann der Vertrag endet mehr auch nicht

Zitat (von ThomasThomsen1900):
Nur die Beendigung ist vermerkt aber leider keinerlei weitere Infos über Kündigungsfristen oder frühzeitigen Austritt.

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#5
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Das passiert leider wenn unerfahrene Leute einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Googel mal die Begriffe Sprinterklausel und Aufhebungsvertrag.
Wenn im Aufhebungsvertrag nichts zu einer weiteren Verkürzung geregelt ist dann gibt es die Möglichkeit auch nicht noch früher aus dem Vertrag zu kommen. Bleibt nur nachverhandeln und eine Ergänzung zum Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Sollte doch eigentlich auch im Sinne des AG sein.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von ThomasThomsen1900):
Nur die Beendigung ist vermerkt aber leider keinerlei weitere Infos über Kündigungsfristen oder frühzeitigen Austritt.
Dann solltest du nochmals hin zum AG und ihm erklären, was anliegt.
Auch Aufhebungsverträge können im Einvernehmen geändert/ergänzt werden.

Es sei denn, der AG will dich bis zum letzten Tag noch ...haben.
Dann eben dem neuen AG den frühestmöglichen Eintrittstermin mitteilen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von ThomasThomsen1900):
Ich habe mich mit meinem jetzigen Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, da ich in der Probezeit einen längeren Krankheitsbedingten Arbeitsausfall hatte.


Zu wann wurde der Aufhebungsvertrag geschlossen?

Ein Aufhebungsvertrag wird geschlossen, um das Unternehmen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu verlassen (die Kündigungsfrist einvernehmlich abzukürzen). Daher werden in einem Aufhebungsvertrag auch keine Kündigungsfristen vereinbart - er ist sozusagen die Kündigungsfrist ;)

Da du erst relativ kurz im Unternehmen zu sein scheinst, dürfte auch deine Kündigungsfrist eher kurz sein. Demzufolge müsste doch auch das Austrittsdatum lt. Aufhebungsvertrag zeitnah sein.

Oder wurde hier eine Austrittsdatum vereinbart, welches nach der regulären Kündigungsfrist liegt? Das widerspräche dem Zweck eines Aufhebungsvertrages.

Ggf. nachverhandeln und neuen Aufhebungsvertrag abschließen.

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