Arbeitnehmer macht in wenigen Monaten eine Weiterbildung mit Hilfe eines Konstenträgers (AfA,DRV / Berufsfremd der derzeitigen Anstellung!)
Diese beginnt MITTEN im Monat.
Arbeitnehmer hat noch fast einen Monat Urlaub.
a) Zu welchem Zeitpunkt sollte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber
kündigen?
b) Welche rechliche "Stricke" sollte Arbeitnehmer beachten?
c) Kann Arbeitnehmer jetzt einen qualifizieren Arbeitszeugnis verlangen?
Danke für Antworten - und Grüße!
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WANN dem Arbeitgeber kündigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
a) [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html]§622 BGB
[/URL]
b) Es gibt kein Arbeitslosengeld I
c)Ja
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
a. Erstmal in den Arbeitsvertrag gucken, ob etwas zur Frist steht. Wenn da nichts steht, gilt das BGB.
c. Wenn gekündigt wurde, besteht Anspruch auf das Zeugnis.
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Die kürzeste Frist für eine Kündigung ergibt sich aus dem AV oder § 622 BGB
- du kannst aber auch früher zu dem Wunschtermin kündigen; den Termin wählst du in jedem Fall am besten so, dass eine Gegenkündigung des AG für ein früheres Datum nicht mehr möglich ist.
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@ALL: DANKE für die schnelle Antwort!
quote:
>WANN dem Arbeitgeber kündigen?
b) Es gibt kein Arbeitslosengeld I
Mit welchen Konsequenzen?
Kein Wohngeld, o.ä. ....
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"Nur wer fragt, kennt die Antworten."
Mittlerweile haben mich verschiedene Personen darauf hingewiesen, dass es im Arbeitsrecht auch die Möglichkeit eines "Ruhen des Arbeitsverhältnisses" gibt.
Was muss Arbeitnehmer darüber beachten?
DANKE und GRÜSSE !
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"Nur wer fragt, kennt die Antworten."
/// "Ruhen des Arbeitsverhältnisses"
Das wäre ein Vertrag, indem AG und AN wechselseitig für die Zeit der Ausbildung auf ihre Rechte und Pflichten aus dem AV verzichten;
der AV lebt wieder auf, sobald die Ausbildung beendet ist. Identisch mit Sonderurlaub.
Mehr als ein paar Sätze braucht es dafür nicht.
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