WANN dem Arbeitgeber kündigen?

27. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
WANN dem Arbeitgeber kündigen?

Arbeitnehmer macht in wenigen Monaten eine Weiterbildung mit Hilfe eines Konstenträgers (AfA,DRV / Berufsfremd der derzeitigen Anstellung!)
Diese beginnt MITTEN im Monat.
Arbeitnehmer hat noch fast einen Monat Urlaub.
a) Zu welchem Zeitpunkt sollte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber kündigen?
b) Welche rechliche "Stricke" sollte Arbeitnehmer beachten?
c) Kann Arbeitnehmer jetzt einen qualifizieren Arbeitszeugnis verlangen?

Danke für Antworten - und Grüße!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

a) [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html]§622 BGB [/URL]
b) Es gibt kein Arbeitslosengeld I
c)Ja


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

a. Erstmal in den Arbeitsvertrag gucken, ob etwas zur Frist steht. Wenn da nichts steht, gilt das BGB.

c. Wenn gekündigt wurde, besteht Anspruch auf das Zeugnis.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die kürzeste Frist für eine Kündigung ergibt sich aus dem AV oder § 622 BGB - du kannst aber auch früher zu dem Wunschtermin kündigen; den Termin wählst du in jedem Fall am besten so, dass eine Gegenkündigung des AG für ein früheres Datum nicht mehr möglich ist.



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#4
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

@ALL: DANKE für die schnelle Antwort!

quote:
>WANN dem Arbeitgeber kündigen?
b) Es gibt kein Arbeitslosengeld I


Mit welchen Konsequenzen?
Kein Wohngeld, o.ä. ....

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"Nur wer fragt, kennt die Antworten."

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#5
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

Mittlerweile haben mich verschiedene Personen darauf hingewiesen, dass es im Arbeitsrecht auch die Möglichkeit eines "Ruhen des Arbeitsverhältnisses" gibt.
Was muss Arbeitnehmer darüber beachten?

DANKE und GRÜSSE !

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"Nur wer fragt, kennt die Antworten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// "Ruhen des Arbeitsverhältnisses"

Das wäre ein Vertrag, indem AG und AN wechselseitig für die Zeit der Ausbildung auf ihre Rechte und Pflichten aus dem AV verzichten;
der AV lebt wieder auf, sobald die Ausbildung beendet ist. Identisch mit Sonderurlaub.
Mehr als ein paar Sätze braucht es dafür nicht.

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