Während Ausbildung Betrieb gewechselt.

3. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
xxsquallxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Während Ausbildung Betrieb gewechselt.

Guten Tag,

ich habe vier Monate vor Ausbildungsende den Betrieb gewechselt und dabei fristlos gekündigt. Grund: nicht gewährter Freizeitausgleich. Ich musste seit Oktober 2006 eine 6-Tage Woche schuften. Den Berufsschultag der als 8 stündiger Arbeitstag gezählt wird, war nach Meinung meines ehemaligen Chefs mein freier Tag! Viele Streitgespräche ect. sind hierdurch entstanden und am Ende habe ich mich nicht einmal getraut überhaupt nochmal dies bezüglich auf ihn zuzugehen obwohl es ja mein gutes Recht war. Ich habe rund 500 Überstunden. Mein Chef hat es auch wenig interessiert das ich chronisch krank bin und regelmäßig den Arzt aufsuchen müsste.

Nun arbeite ich seit wenigen Tagen in dem neuen Betrieb und bekam einen Brief meines ehemaligen Chefs mit folgendem Inhalt:

1. Er will mir geliehene Beträge von den Überstunden abziehen. Ich weiß von keinen geliehenen Beträgen, nur von 50 Euro Weihnachten als ich wie immer arbeiten musste. Hierfür gibt es auch keine Belege ect.

2. Er hat einen Handyvertrag mit mehreren Handykarten. Hiervon hat er mir eine überlassen damit ich für ihn auch immer schön erreichbar bin. Ich habe monatlich ca. 20 euro Kosten verursacht (9 Monate lang). Auch diese möchte er mir natürlich rückwirkend abziehen.

3. Zuviel gezahlte Löhne...Ich weiß nicht wovon er spricht. Die Buchhaltung hat mich in die Gleitzone eingetragen, sodass ich 15 Euro monatlich mehr bekam, aber ist das mein Problem? Ich wurde sowieso 20 % unter Tarif bezahlt.

Meine Berichtshefte hat er mir auch noch nicht unterschrieben weil er dafür zu bequem war. Muss er das? An wen soll ich mich wenden?

Das Arbeitszeugnis werde ich sowieso beim Arbeitsamt einreichen und somit schon geregelt bekommen.

Nun weiß ich nicht was er mir tatsächlich abziehen darf.

Gruß Andy


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hört sich nach ziemlichem stunk an. das erste ist, dass du den forderungen widersprichst. wenn du das handy schon brav dienstlich genutzt hast, hat er keine veranlassung, dir etwas zu berechnen, ansonsten wäre das auch eine frage der absprache, ob private telefonate erlaubt waren und wenn ja, kostenfrei oder nicht. weihnachtsgeld ist auf keinen fall ein geliehener betrag - er müsste etwas vorweisen, das seine behauptung belegt. schwieriger ist es mit der überzahlung. eigentlich eine bagatelle, aber auf die 20% unter tarif wirst du dich nicht berufen können, eher darauf, dass das geld verbraucht ist, du dich nicht bereichert hast und im übrigen die überzahlung nicht bemerken konntest.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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