Hallo,
es ist ein wenig kompliziert und hoffe, dass trotzdem jemand weiter weiß, wie sieht folgender Fall aus?:
Bin momentan in Elternzeit
und arbeite bei einem anderen Arbeitgeber. Bin erneut schwanger und bald endet meine Elternzeit. Vom Ende der EZ bis zum Mutterschutz sind es einige Wochen und werde meinen Resturlaub bis zum Mutterschutz beim HA nehmen. Mein Vertrag beim anderen AG läuft aus und mir wurde eine Verlängerung angeboten.
Dürfte ich über die Elternzeit hinaus beim andere AG weiter arbeiten? Direkt nach der EZ habe ich zunächst meinen Urlaub. Ich habe meinem anderen AG mitgeteilt, dass ich nur bis zum Ende der EZ dort arbeiten darf. Ist das auch so?
Wie sieht es rechtlich aus?
Während Elternzeit beim anderen AG beschäftigt, über Elternzeit hinaus weiter arbeiten?
16. Oktober 2019
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Frage vom 16. Oktober 2019 | 21:38
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Während Elternzeit beim anderen AG beschäftigt, über Elternzeit hinaus weiter arbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 08:21
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
In der Elternzeit darfst du bekanntlich einen TZ-Job machen, vorzugsweise beim eigenen AG, mit dessen Erlaubnis auch woanders. Wenn/da du diesen TZ-Job dort nun fortzusetzen gedenkst, wird das ein ganz normaler Nebenjob, der in aller Regel nur meldepflichtig ist.
#2
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 11:09
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatIn der Elternzeit darfst du bekanntlich einen TZ-Job machen, vorzugsweise beim eigenen AG, mit dessen Erlaubnis auch woanders. Wenn/da du diesen TZ-Job dort nun fortzusetzen gedenkst, wird das ein ganz normaler Nebenjob, der in aller Regel nur meldepflichtig ist. :
Danke für deine Antwort.
Also müsste ich dem Haupt-AG nochmal, fragen, ob ich beim anderen AG über die Elternzeit hinaus arbeiten darf ? Wie ist es wenn ich beil Haupt AG Urlaub habe und beim anderen arbeiten möchte? Darf ich das?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 11:21
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
Einerseits, denke ich, weiß dein AG doch, dass du dort einen TZ-Job hast.
Andererseits dürfte es um der Klarheit willen richtig sein, den Umstand nochmals anzusprechen bzw. die Nebenbeschäftigung anzuzeigen.
#4
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 12:37
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatEinerseits, denke ich, weiß dein AG doch, dass du dort einen TZ-Job hast. :
Andererseits dürfte es um der Klarheit willen richtig sein, den Umstand nochmals anzusprechen bzw. die Nebenbeschäftigung anzuzeigen.
Ja stimmt, das wäre natürlich am besten. Falls der AG sein Ok gibt, ist es rechtlich vom Arbeitsgesetz sonst auch in Ordnung?
#5
Antwort vom 18. Oktober 2019 | 08:53
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
Vom Grundsatz her ja - wir kennen ja die Randbedingungen nicht. Das ArbZG ist einzuhalten, auch in der Addition beider Jobs. Ansonsten: null Problem.
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