Während Freistellung Anspruch auf Urlaub ?

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.05.2016 09:37:46
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Während Freistellung Anspruch auf Urlaub ?

Habe ich während der freigestellten Zeit auch Anspruch auf Urlaub?

Der Arbeitsvertrag ist nach dem IGZ Tarif
im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen
im zweiten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen

Eingestellt worden am 12.11.2012
Kündigung erhalten am 31.10.2014 zum 30.11.2014
Bis zum 7.11.2014 25 Tage Urlaub gehabt im Anschluss Freigestellt gewesen bis 30.11.2014.

Beim Arbeitsgericht wurde heute entschieden dass die Freistellung/Kündigungsdatum bis zum 15.12.2014 verlängert wird.
Wenn ich das Richtig sehe war ich somit mehr als 2 Jahre im Unternehmen mit der Freistellung vom 10.11.2014 bis 15.12.2014 und habe somit einen Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub.

Habe ich für den halben Monat im Dezember bis 15.12.2014 auch einen Urlaubsanspruch anteilmäßig von 1 Tag?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Warum stellen Sie Ihre Frage eingetlich zwei mal ein?

quote:
Beim Arbeitsgericht wurde heute entschieden


Beim ArbG wurde heute mit Sicherheit nichts entschieden im Sinne von Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich geschlossen. Von daher sollten Sie als allererstes mal in den Vergleich gucken, ob dort nicht irgendetwas von Freistellung auf Anrechnung auf Urlaub steht bzw. Gewährung Urlaub in Natur. Denn dann kann man sich jedwede weitere Überlegung sparen.

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Bis zum 7.11.2014 25 Tage Urlaub gehabt


Im Jahr 2014? Dann entspricht der genommene Urlaub doch dem Jahresanspruch von 25 Tagen und ich verstehe nicht, wo überhaupt noch ein weiterer Tag Anspruch herkommen sollte.

Zudem wird regelhaft "unter Anrechnung von vorhandenen Urlaubsansprüchen" freigestellt. Hier nicht?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.05.2016 09:37:46
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo

Ich hatte bis zum Freitag 7.11.2014 meinen Urlaubsanspruch von 25 Tagen (IGZ Tarif ab dem 2. Jahr im Unternehmen) bereits komplett genommen.
Ab Montag den 10.11.2014 wurde wurde ich freigestellt (ohne irgendwelche
Anrechnung von Urlaub und Überstunden im Kündigungsschreiben) bis zum 30.11.2014.
Beim Arbeitsgericht wurde nur die Abfindung und die Beendigung vom Arbeitsverhältnis verhandelt, dieses wurde auf den 15.12.2014 verlängert vom 30.11.2014. Mit der November Lohnabrechnung bis 30.11 wurden mir 23 Tage
Urlaub gewährt und 2 Tage von meinem Überstundenkonto abgezogen für die 25 Tage Urlaub die bereits genommen wurden.
Habe ich für das 1/2 Monat im Dezember bis zum 15.12.2014 einen Urlaubsanspruch wäre bei 15 Tagen immerhin 1 Tag.






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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Urlaubsansprüche gibt es laut BUrlG § 5 nur für volle Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Allerdings lieferst Du nun neue Informationen - übergewährten Urlaub kann der AG nicht einfordern und somit auch nicht mit vorhandenen Überstunden verrechnen - die sind auszuzahlen. Liegt denn überhaupt schon eine Abrechnung für Dezember vor?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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