Hallo,
ich habe Mitte dieses Monats aus zeitlichen Gründen einen unbezahlten Urlaub von einem Monat bis April für meinen Nebenjob auf 450 Euro Basis beantragt, da ich in der Zeit nebenbei ein Praktikum haben werden. Zusätzlich muss ich noch dazu sagen, dass ich in dem Nebenjob noch in der Probezeit bin und daher die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen habe. Bei meinem jetzigen Praktikum würde mir allerdings gestern angeboten, auf 450 Euro Basis ab April als Studentische Hilfskraft arbeiten zu dürfen. Dies würde ich auch lieber machen, da ich dort einen größeren Fachbezug hätte und außerdem auch eine bessere Bezahlung hätte.
Wie schaut das aus wenn ich mich jetzt während des unbezahlten Urlaubs dazu entscheiden sollte das Angebot anzunehmen und ab April dort anfangen wollen würde zu arbeiten, könnte ich den jetzigen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Wochen (also 2 Wochen bevor mein unbezahlter Urlaub endet) kündigen? Oder könnte ich erst nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs kündigen?
-- Editier von xbollix am 23.02.2017 15:09
Während unbezahlten Urlaub kündigen
23. Februar 2017
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Frage vom 23. Februar 2017 | 15:07
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Während unbezahlten Urlaub kündigen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2017 | 17:06
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Es gibt überhaupt keinen Zusammenhang zwischen einer Kündigungsfrist und unbezahltem Urlaub. Selbstverständlich darf ein AN auch während eines unbezahlten Urlaubs kündigen.
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