Wäre die Kündigung wenn ich Sie Montag früh abgebe so rechtens?

5. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Verbal
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre die Kündigung wenn ich Sie Montag früh abgebe so rechtens?

Hallo!

Möchte mein Arbeitsverhältniss Kündigen.

Hab laut Vertrag eine Woche Kündigungsfrist!

Wäre die Kündigung wenn ich Sie Montag früh abgebe so rechtens?


Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeistverhältnis fristgemäß zum 11.05.2007.

Bezüglich des Bestehns von vorhandenem Resturlaubsansprüche bzw. Überstunden
hat noch eine Regelung zu erfolgen.

XXX den, 07.05.2007


Vielen dank im Voraus für eine Antwort!!

Was ist mit meine 2 Tage Urlaub?? Ausbezahlt oder darf ich Sie so nehmen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. die kündigung wäre so in ordnung - zum resturlaub: auszahlen ist nur dran, wenn der urlaub nicht genommen werden kann.

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#2
 Von 
Verbal
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso ok, danke! Aber mit der Frist passt dann ja? Also Montag abgeben Freitag letzter Tag... Vielleicht habe ich glück und kann ja noch 2 Tage resturlaub nehemen, sonst wird bezahlt, auch gut :-)

Danke!!

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, das versteh ich nicht. 1 Woche Kündigungsfrist vom 07.05. zum 11.05.? Das ist bei mir keine Woche.

MfG

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#4
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

ich denke nicht, dass die Frist paßt. Nach meinem Verständnis des $ 187 I BBG beginnt die Frist am Dienstag den 08.05.2007 um 00:00 Uhr zu laufen und endet gem. § 188 II BGB mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde, also am Montag, den 14.05.2007 um 24:00 Uhr.

Allerding ist eine Kündigungsfrist von weniger als 2 Wochen eher selten.

b

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Allerding ist eine Kündigungsfrist von weniger als 2 Wochen eher selten.


Könnte ja sein, dass ein Tarifvertrag gilt. Da gehen auch kürzere Fristen.

Mich würde schon interessieren, wie Verbal auf ein Beendigungsdatum am 11.05. kommt.

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#6
 Von 
Verbal
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz einfach:

Zeitarbeitfirma also IGZ Tarifvertrag!

1 Woche Kündigungsfrist, sind 5 Arbeitstage bei uns.

Also wenn ich Montag Kündige, muss ich bis Freitag arbeiten... das sind dann ja 5 Tage richtig?

Oder soll ich weil ich Montag die Kündigung abgebe noch den Montag danach auch noch arbeiten??

Das lohnt sich für denen eh net mich nur für ein Tag zu einsetzen! Ausserdem hab noch 3 Tage Resturlaub! Notfall nehme ich mir mein Urlaub einfach und werde den letzten tag fristlos gekündigt...kein Verlust..

Das war übrigens ein Tipp vom Anwalt :-)

-- Editiert von Verbal am 05.05.2007 14:45:40

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
1 Woche Kündigungsfrist, sind 5 Arbeitstage bei uns.


Im MTV steht '1 Woche' und das ist 1 Kalenderwoche. Bei Abgabe der Kündigung am Montag -> Ende des Arbeitsverhältnisses siehe brainpower.

'toller' Tip vom Rechtsanwalt. :schock:

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#8
 Von 
Verbal
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

ok gehen wir davon aus das Brain recht hat!
Ich gebe die Kündigung Montag ab und muss noch Montag die Woche danach arbeiten...Theoretisch hat er vielleicht recht aber Praktisch wird das keiner machen! Ausserdem kann ich mich noch auf Urlaub oder auf folgendes berufen: In der Zeit zwischen der Kündigung und Ihrem letzten Arbeitstag haben Sie laut § 629 BGB außerdem Anspruch darauf, für die Suche nach einer neuen Stelle von Ihrem Arbeitgeber freigestellt zu werden. Dies müssen Sie allerdings spätestens zwei Tage vorher unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit schriftlich beantragen – und ohne gravierenden Grund darf Ihr Chef Ihr Gesuch nicht ablehnen!

Ich denke wenn ich montag Kündige, kann auch Freitag mein letzter Tag arbeiten, und Urlaub können die mir gerne auszahlen :-)

http://www.leitz.com/deDE/KnowHow/Die_Kundigung_einreichen.html

-- Editiert von Verbal am 05.05.2007 14:58:05

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Warum fragst du überhaupt, wenn du eh machst, was du willst?

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#10
 Von 
Verbal
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Wollte nur meinungen hören und wissen ob mein schreiben so passt!

Sag mal so, wir diskutieren hier oder?

Das heist nicht dass ich tun muss was mir dann hier beantwortet wird!

Sorry aber wie logisch ist das wenn ich Monatg kündige dass ich noch eine Woche später ein Tag also Montag arbeiten muss??? Das war für mich keine sinnvolle antwort sondern wieder ein Paragraphen gedüns!

Anders wäre gewesen zu sagen, naja normalerweise musst du am montag danach auch arbeiten aber mit Urlaub usw passt deine Kündigung so...

Das war meine Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Da war Deine Erwaltungshaltung wohl etwas zu groß. Um nur eine Bestätigung für Deine vorgefaßte Meinung, auch wenn sie falsch ist, zu bekommen, wärst Du besser in ein "Ich-bin-ja-so-cool-und-weiss-alles-besser-Forum" gegangen. Dort kannst Du dann sicher auch mit Deinen "Anwalt" direkt Kontakt aufnehmen.

Aber nochmal zur Frage zurück: Waren es jetzt 2 oder 3 Tage Resturlaub?

Im Übrigen gibt es im deutschen Recht auch die Möglichkeit des Schadensersatzanspruchs für Deinen zukünftigen Ex-Arbeitgeber falls er Dich wegen dringender vertraglicher Verpflichtungen am letzten Arbeitstag noch einsetzen mußte. Fragen hierzu werden aber sicher im o.g. Forum zu Deiner vollsten Zufriedenheit beantwortet werden.

b

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Verbal
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Das müssten 3 Tage Urlaub sein...
Ausserdem merkt man wie patzig hier manche werden nur weil sich mit tricks an regelungen nicht unbediengt halten muss!

Aber ich bin hier nicht der cooler weis alles! Sonst hätte nicht gefragt!

Naja, klar kann der Arbeitgeber vieles! Letzendlich mein lieber, wenn die mich oder ein anderer rausschmeissen wollen, dann haben die auch keine gnade und mitteln haben die genug!!!! Das heist wir arbeitgeber können das Spiel auch gut!! Spätestens wenn man weist dass man verarscht wird von diese Personalfirmen!

Naja aber fazit ist: Ich werde freundlcih fragen ob Freitag mein letzter sein darf, wenn nicht versuche ich es mit meinen Urlaub, wenn auch nicht klappt Brainpower dann gehe ich einfach nicht hin, und was passiert? Laut vertrag können mir für den Tag das Tagesbruttogehalt als schadenersatzanspruch behalten, sorry aber ob ich 1 tag Urlaub nicht bezahlt bekomme oder die wariante..na dann.

Ausserdem vor Gericht im schlimmste Notfal, sieht wieder ganz anders aus! Personalfirma die kein ersatz hat für ein Montag? Anfangswoche? Kein Urlaub genehmigt? Alles so schlimm? Hmm abwarten!

Trotzdem danke für die Rückmeldungen!!

Ein Forum ist auch dafür da dass man diskutiert! Sorry! Nicht nur um paar Schlagzeilen hinschmeissen und sich wieder ausloggen! Aber das kann ja die Meinung andere wieder anders sein...aber wenn man selbst betroffen ist dann ist es eh wieder anders!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Dass Du bei Abgabe der Kündigung am 07.05. und einer Kündigungsfrist von einer Woche musst Du auch noch am 14.05. arbeiten musst, ergibt sich aus § 187 BGB .

Der Hinweis auf den Urlaubsanspruch ist zwar nett, dabei übersiehst Du aber, dass der AG Dir den Urlaub nicht genehmigen muss.

Der Hinweis, dass Du bei Nichterscheinan am 11.05. mit Schadenersatzansprüchen Deines AG rechnen musst, ist zwar richtig, aber doch wohl eher theoretischer Natur.

Wenn ich AG wäre und Dich richtig ärgern wollte, dann würde ich anders vorgehen.

Auf die Kündigung bekämst Du den Hinweis, dass Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast und somit am 14.05. gefälligst zur Arbeit zu erscheinen hast. Der Urlaubsantrag wird abgelehnt.

Wenn Du dann nicht erscheinst, erhälst Du postwendend noch am 11.05. eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

Das Arbeitszeugnis würde entsprechend ausfallen. Es endet dann mit dem gesetzlichen Minimalanspruch an ein Arbeitszeugnis und mit dem Satz 'Das Arbeitsverhältnis endete am 14.05.2007'.

Damit ist jedem Leser sofort klar, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund eines erheblichen Vertragsverstoßes arbeitgeberseitig fristlos beendet wurde.

Damit legt er Dir massive Steine bei weiteren Jobsuchen in den Weg.

Und das alles, weil Du aus bislang noch nicht dargelegten Gründen am 14.05. nicht arbeiten möchtest, also wegen eines Tages.

Das wäre mir das Ganze nicht wert.

Wenn Du unbedingt am 14.05. nicht mehr arbeiten willst, dann sprich das vernünftig mit Deinem AG ab. Wenn er nicht wirklich wichtige Gründe hat, die dagegen sprechen, dann wird er sich wahrscheinlich auch darauf einlassen, dass der 11.05. Dein letzter Arbeitstag ist, bzw. Dir am 14.05. einen Tag Urlaub genehmigen.

0x Hilfreiche Antwort

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