Wäre die fristlose Kündigung rechtskräftig?

22. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Kann ein Arbeitgeber einen ängstlichen Arbeitnehmer per Abmahnung zwingen, Dienstfahrten zu machen? Muss eine solche Anforderung im Arbeitsvertrag stehen oder reicht die mündliche Absprache bei der Einstellung? Und muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ggfs. helfen, Fahrsicherheit zu erlangen? Da die Arbeitnehmerin im Einstellungsgespräch Bereitschaft signalisiert hatte, sehen die Teilnehmer hier in erster Linie die Arbeitnehmerin in der Pflicht und zeigen Verständnis für die Situation des Arbeitgebers.

 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wäre die fristlose Kündigung rechtskräftig?

Guten Morgen liebe Community, folgende Sachlage: ich habe Mitte August 2021 bei einem neuen AG angefangen. Es war auch Autofahren im Gespräch. Ich habe zwar einen Führerschein, aber habe eigentlich gar keine Fahrpraxis. Das habe ich ihm auch so auseinander gesetzt. Ich war im Prinzip der Überzeugung, dass ich da irgendwie wieder reinkomme, habe aber mittlerweile festgestellt, dass ich mich vollkommen unfähig fühle ein Fahrzeug zu führen, war aber noch im Dezember so blöde entsprechende Zugeständnisse (auch per WhatsApp) zu machen.

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Er möchte jetzt, dass ich fahre (eine entsprechende Eignungs- Überprüfung zum Führen eines Fahrzeugs gab es nicht, er ist der Meinung wer eine Fahrerlaubnis hat, kann fahren) mit Aussagen wie "wir schauen einfach was passiert" garniert.

Nun war es so, dass ich es kürzlich doch nochmal probierte mit meinem Mann zu fahren, hätte dabei prompt beinahe einen Unfall verursacht, was mich natürlich wiederum bestätigte. Auch darüber setzte ich meinen AG in Kenntnis. Interessiert ihn nicht.

Er ist der Meinung, dass ich ihn an der Nase herumgeführt hätte, was im Grunde widersinnig ist. Jetzt läuft es auf eine fristlose Kündigung hinaus, habe ich das Gefühl. Er möchte mir jetzt eine Abmahnung erteilen. Im Arbeitsvertrag ist nichts Entsprechendes über eine Dienstwagenüberlassung oder ähnliches enthalten. Wäre diese Kündigung rechtskräftig?

LG und danke

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24 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16524 Beiträge, 6211x hilfreich)

Zitat (von Soulstorm ):
Jetzt läuft es auf eine fristlose Kündigung hinaus

Wieso denn eine Fristlose? Dafür sehe ich keinen hinreichenden Grund.
Dass es zu einer regulären Kündigung kommt, schon eher.
Die Probezeit - wenn es eine gab - hast du hinter dir.
Ziemlich einfachen kündigen kann man dir, wenn du in einem Kleinbetrieb arbeitest.

Anmerkung: Den Führerschein zwar haben, aber nicht fahren zu wollen, höre ich gelegentlich.
Wenn du mehr Sicherheit willst, würde ich empfehlen, noch ein paar Fahrstunden bei einem Fahrlehrer zu nehmen. Ein guter Ort zum Üben sind auch die Verkehrsübungsplätze des ADAC - kostet eine Gebühr, man kann aber viele Situationen trainieren und ist dabei versichert. Der eigene Gatte ist nicht unbedingt der geeignete Fahrtrainer und das Privatfahrzeug würde ich dafür auch nicht empfehlen auf öffentlichen Straßen.

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 119x hilfreich)

Es wird sehr darauf ankommen, welche Tätigkeit sie eigentlich ausüben. Gehört Autofahren nach allgemeinem Verständnis dazu? Wenn sie z.B. im Außendienst tätig sind, ist der Fall anders zu bewerten als wenn sie eine interne Büroangestellte sind.
Die nächste Fragen wäre dann, ob eine fristlose Kündigung in Frage kommt. Da dies ein sehr schwarfes Schwert ist, wäre das nur der Fall, wenn dem Arbeitgeber ein Warten bis zu einer ordentlichen Kündigung keinesfalls zumutbar ist. Das könnte Fall sein, wenn er sie dauerhaft gar nicht mehr einsetzen könnte, wie das z.B. bei einem LKW oder Taxi Fahrer denkbar wäre. Aber auch dann müsste man überlegen, ob nicht vorher der Arbeitgeber verpflichtet wäre, an der Behebung des Problems mitzuwirken, z.B. zur Ermöglichung von Fahrstunden.
Letztlich läßt sich vorab gar nicht sagen. Aus meiner Sicht sollten sie überlegen, ob dieser Job noch das Richtige ist und schon mal die Fühler ausstrecken. Vielleicht läßt sich mit dem Arbeitgeber ja aber auch ein Übergang finden. Oder man kann vereinbaren, dass sie Fahrstunden bei einem Fahrleher nehmen und man sich danach nochmal zusammen setzt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37282 Beiträge, 13753x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass die Beweglichkeit mit PKW Bestandteil des Jobs ist. Sonst wäre es im Rahmen der Einstellung ja nicht erörtert worden. Die Bereitstellung eines Fahrers wird es in den seltensten Fällen geben.

Auch Menschen, die gerade erst die Fahrprüfung bestanden haben, haben keine Fahrpraxis. Diese erwirbt man nun mal, indem man fährt. Dass das in dem Fall nicht funktioniert, das hätte man vorher austesten müssen. Oder sich eben jetzt aneignen, nicht einmal mit Göttergatten fahren, sondern regelmässig. Viele Fahrschulen bieten für so Fälle auch spezielle Übungsstunden an, es gibt Übungsplätze, auf denen sogar Menschen ohne Fahrerlaubnis fahren und trainieren dürfen.

Abmahnung und fristlose Kündigung schließen sich im Prinzip aus. Die Abmahnung hat primär den Sinn, den Arbeitnehmer auf den Pfad der Tugend zurück zu führen. Sekundär kann er natürlich auch eine ordentliche Kündigung vorbereiten, eben wenn der Arbeitnehmer sich weiterhin fehl verhält.

Wenn Dir an der Arbeitsstelle liegt, dann müsstest Du Dein eigenes Verhalten überprüfen und die Vorgaben irgendwann in absehbarer Zeit erfüllen. Ansonsten musst Du mit einer ordentlichen Kündigung rechnen.

wirdwerden

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6121 Beiträge, 1328x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung sehe ich hier nicht als gerechtfertigt. Wie meine Vorredner erähnt haben, eher eine reguläre Kündigung.

Wenn Sie sich so unsicher fühlen, sollten Sie die Ratschläge zum Fahrtraining usw. beherzigen. Wenn nicht: Bitte den Führerschein abgeben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37282 Beiträge, 13753x hilfreich)

@ cirius, die fristlose Kündigung steht doch gar nicht im Raum, wenn mit Abmahnung gedroht wird.

wirdwerden

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#6
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht zum Besseren Verständnis: es geht nicht nur um ein paar Unsicherheiten, es geht um die pure Angst in ein Auto auf der Fahrerseite einzusteigen. Die hat sich allerdings erst jetzt wo es richtig ernst wird, herauskristallisiert. Das machte die besagte eine Situation nun nicht besser. Ich empfinde eine richtige Abneigung dagegen.

Es handelt sich um einen Job in der Reinigung, bei dem ich bereits mehrere Stellen mit dem Fahrrad abfahre. Es ist also nicht so, dass ich meiner Arbeit nicht nachkommen könnte. Das als Zusatzinfo.

Was ich eben merkwürdig finde ist, dass ein Führerschein gewünscht wird, aber dennoch auch jemand ohne Führerschein eingestellt wurde. Der AG kann ja schlecht voraussehen ob eine Fahrprüfung bestanden wird. Zur Zeit der Einstellung hatte er noch nicht mit dem Führerschein angefangen.

Noch einmal herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten.

-- Editiert von Soulstorm am 22.03.2022 10:22

-- Editiert von Soulstorm am 22.03.2022 10:27

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29827 Beiträge, 5363x hilfreich)

Zitat (von Soulstorm ):
Jetzt läuft es auf eine fristlose Kündigung hinaus, habe ich das Gefühl. Er möchte mir jetzt eine Abmahnung erteilen.
Das ist nur dein Gefühl. Warte einfach ab, ob er dich abmahnt und was genau dort drin steht.
Zitat (von Soulstorm ):
Im Arbeitsvertrag ist nichts Entsprechendes über eine Dienstwagenüberlassung oder ähnliches enthalten.
Muss auch nicht. Man darf auch mit seinem Privat-PKW dienstlich fahren, wenn man das vereinbart.
Zitat (von Soulstorm ):
Wäre diese Kündigung rechtskräftig?
Das wissen wir jetzt nicht.
Zitat (von Soulstorm ):
Er ist der Meinung, dass ich ihn an der Nase herumgeführt hätte, was im Grunde widersinnig ist.
Nun ja. Wenn zB in der Bewerbung oder im B-Gespräch einfach angegeben wurde--- Fahrerlaubnis xy vorhanden, dann ist das für viele AG Grund genug, anzunehmen, dass man auch fahren KANN. Du selbst hast ihn überzeugt, deine fehlende Fahrpraxis aufzufrischen. Er hat dir mehr als 6 Monate Zeit dafür gegeben.
Zitat (von Soulstorm ):
Zur Zeit der Einstellung hatte er noch nicht mit dem Führerschein angefangen.
Wer denn? Gehts um dich und deine Angst oder einen neuen Kollegen??

Wer selbst Angst vorm Fahren hat und sich diese selbst immer höher baut, kann auch selbst kündigen und sich einen Reinigungsjob suchen, den man tatsächlich NUR mit dem Fahrrad bewältigen kann.
Oder sich eben einen stationären Job ganz ohne Fahrtätigkeit suchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer denn? Gehts um dich und deine Angst oder einen neuen Kollegen??


Es wurde ein paar Wochen vor mir jemand ohne Fahrerlaubnis eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29827 Beiträge, 5363x hilfreich)

Zitat (von Soulstorm ):
Es wurde ein paar Wochen vor mir jemand ohne Fahrerlaubnis eingestellt.
Ja, und?
Der AG hat aber auch einen mit Fahrerlaubnis benötigt und deshalb dich dann eingestellt. Der andere hat dann (nachdem du dich so gewunden hast) mit der Fahrschule begonnen.

Falls du eine Abmahnung erhältst, kannst du wieder hier fragen, was zu tun ist.
Wobei mir nicht einfällt, was eine Abmahnung beinhalten sollte...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114602 Beiträge, 39020x hilfreich)

Zitat (von Soulstorm ):
er ist der Meinung wer eine Fahrerlaubnis hat, kann fahren

Nö, der darf nur fahren ...

Warum gibt man den nutzloesen Führerschein nicht einfach entsprecjend zurück?
Dann hat der Chef kein Argument mehr, das fahren zu verlangen.



Zitat (von Soulstorm ):
mit Aussagen wie "wir schauen einfach was passiert"

Ja, mach dooch.
Ein Totalschafen nach 5 Minuten Fahrt wird seine Meimung eventuell ändern...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37282 Beiträge, 13753x hilfreich)

Nun ja, diese pure Angst, in einen PKW auf der Fahrerseite einzusteigen, die ist ja nicht vom Himmel gefallen. Wieso schließt man dann einen Arbeitsvertrag ab, zu dem offensichtlich auch das Führen eines PKWs gehört?

wirdwerden

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#12
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, diese pure Angst, in einen PKW auf der Fahrerseite einzusteigen, die ist ja nicht vom Himmel gefallen. Wieso schließt man dann einen Arbeitsvertrag ab, zu dem offensichtlich auch das Führen eines PKWs gehört?


Also wie ich bereits schrieb. Das hat sich jetzt im Laufe der letzten Monate so entwickelt. Ich war der Überzeugung, dass ich das mit dem Fahren schon hinbekommen würde. Ich habe das alles sehr unterschätzt.

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#13
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, mach dooch.
Ein Totalschafen nach 5 Minuten Fahrt wird seine Meimung eventuell ändern...


Es gibt eine Arbeitnehmerhaftung, von der ich übrigens keinen Schimmer hatte, wäre also ziemlich unklug es drauf ankommen zu lassen. Denn das könnte versicherungstechnisch als grob fahrlässig gewertet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, und?
Der AG hat aber auch einen mit Fahrerlaubnis benötigt und deshalb dich dann eingestellt. Der andere hat dann (nachdem du dich so gewunden hast) mit der Fahrschule begonnen.


Stimmt nicht. Er hat erst zwei Monate später angefangen. Da bestand die Problematik so noch nicht. Dieser Mitarbeiter wird vom Chef immer noch durch die Gegend gefahren. Er hätte sich vielleicht vorher überlegen sollen wieviel Sinn mit jemandem ohne Fahrerlaubnis und jemandem ohne jegliche Fahrpraxis einzustellen. Er meinte vor einiger Zeit, ich solle nochmal Fahrstunden nehmen. Die Hälfte würde er zahlen. Was ich wiederum nicht einsehen würde. Ich soll schließlich für die Firma fahren. Privat brauche ich das nicht.

-- Editiert von Soulstorm am 22.03.2022 14:43

-- Editiert von Soulstorm am 22.03.2022 14:44

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29827 Beiträge, 5363x hilfreich)

Ich empfehle auch nicht, einfach mal zu fahren. :augenroll:
Der AG weiß von deiner Angst.

Bitte melde dich doch wieder, wenn dein AG dir eine Abmahnung oder gar Kündigung gibt.
Dann kann man evtl. erkennen, was dagegen *hilft*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte melde dich doch wieder, wenn dein AG dir eine Abmahnung oder gar Kündigung gibt.
Dann kann man evtl. erkennen, was dagegen *hilft*.


Ich habe die Abmahnung per Mail erhalten. Ich möchte jetzt nicht den genauen Wortlaut hier einfügen, aber sie hat zum Inhalt, dass ich wegen einer unerfüllten Leistungspflicht am Arbeitsplatz abgemahnt würde. Ich es ablehne ein Geschäftsauto für betriebliche Zwecke zu nutzen und dass Voraussetzung für eine Einstellung gewesen wäre, dass ich im Besitz einer Fahrerlaubnis wäre und diese auch nutzen würde.

Das ist alles nicht ganz folgerichtig und etwas verdreht dargestellt. Gegenstand des Bewerbungsgespräches war die Frage, ob ich mir vorstellen könnte ab und an mal zu fahren, aber dass er den Fokus darauf legt, dass ich überwiegend Stellen in der näheren Umgebung erhalte. Von ab und zu fahren ging es dann zu alle zwei Wochen fahren bis zum jetzigen Stand jeden Tag zu fahren.

Im Arbeitsvertrag findet jedenfalls kein Geschäftsauto Erwähnung und einen Firmenwagenüberlassungsvertrag habe ich auch noch nie zu Gesicht bekommen.

Diese Woche hätte er mich 25 km fahren lassen. Alleine. Als quasi Fahranfänger. Das würde ja schon irgendwie klappen.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37282 Beiträge, 13753x hilfreich)

Wenn man ohne Fahrpraxis nicht fahren sollte, wie soll man dann Fahrpraxis erlangen? Fahren lernt man durch Fahren und nicht durch Zugucken. Und es scheint ja nicht (nur) an der fehlenden Fahrpraxis zu liegen. Und jetzt die Verantwortung dafür dem Arbeitgeber zuzuschieben, sorry, das funktioniert nicht. Wenn denn das Fahren integrierter Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist, dann bewegst Du Dich arbeitsrechtlich gesehen auf ganz dünnem Eis. Und wenn es kein Kleinbetrieb ist, dann bist Du ohnehin quasi ohne Kündigungsschutz.

Abgesehen davon, selbst wenn der Arbeitgeber einen Fehlgriff getan hat, also den falschen eingestellt hat, so vermag das keinen Kündigungsschutz zu begründen. Ja, ein Arbeitgeber darf hoffen, dass ein Mitarbeiter sich positiv entwickelt, man darf jemandem Chancen eröffnen, ohne dass es hinterher heißt, selbst schuld, wenn Du so blöd bist. Es wird von Dir erwartet, dass Du Deine Phobie oder was immer das ist, behandeln lässt. Also gehe mal kritisch mit Dir selbst ins Gericht. Wenn Du an dieser Arbeitsstelle Interesse hast.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29827 Beiträge, 5363x hilfreich)

Zitat (von Soulstorm ):
aber sie hat zum Inhalt, dass ich wegen einer unerfüllten Leistungspflicht am Arbeitsplatz abgemahnt würde.
Ja. Weiter nichts? Keine Kündigung in Aussicht gestellt, wenn du nicht fährst? Dann die Abmahnung abheften.

Ich verstehe nicht, WAS du eigentlich wissen willst.

1. Jetzt liegt die Abmahnung schon vor.
2. Wenn dort keine Kündigung angedroht wird, ist es nur eine Abmahnung. Weiter nichts.
3. Diese Woche---hätte und würde--- was soll das sein? Eine Arbeitsanweisung zum Fahren? Hast du abgelehnt? Oder was?

Wir sind mal wieder bei #18. Noch ist nicht bekannt, was dich eigentlich drängt, hier zu fragen.

Rechtskräftig wird eine Kündigung durch Rechtskraft.
Wirksam wird eine Kündigung, wenn man keine Rechtsmittel einlegt/keine einlegen kann.

Wenn du es nicht über dich bringst, selbst zu fahren, dann kündige selbst. Such dir jetzt einen Anschluss-/Ersatzjob als R-Kraft ohne Fahrtätigkeit.
Kurz und schmerzlos.

Seit wann hast du deine Fahrerlaubnis?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seit wann hast du deine Fahrerlaubnis?


Ich habe den Führerschein vor sieben Jahren gemacht und bin nur eine relativ kurze Zeit gefahren, weil ich dann kein Auto mehr zur Verfügung hatte und auch ohne Pkw zurechtgekommen bin. Das heißt ich bin noch Fahranfänger.

Achso: in der Abmahnung stand noch ich solle meiner Leistungspflicht zum 28.3. nachkommen.

Ich habe jetzt auf mehreren Plattformen gelesen, dass der AG dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass eine Eignung zum Führen des Firmen-Wagens vorliegt.

Ich habe ihn nun darum gebeten dem nachzukommen und angekündigt dass er einen Kostenvoranschlag einer Fahrschule für Auffrischungsstunden erhalten wird und er bitte im Firmenwagenüberlassungsvertrag den Zusatz "Fahranfänger" beifügen möge. Da er Ersterem und Letzterem nicht nachkommen wird, begebe ich mich schon mal auf die Suche.

Es handelt sich übrigens um ein relativ neu aus dem Boden gestampftes Kleinunternehmen und wir sind nur drei Mitarbeiter. Von den Mitarbeitern habe nur ich eine Fahrerlaubnis abgesehen von der Bürokraft.

-- Editiert von Soulstorm am 22.03.2022 16:52

-- Editiert von Soulstorm am 22.03.2022 16:55

-- Editiert von Soulstorm am 22.03.2022 16:56

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29827 Beiträge, 5363x hilfreich)

Zitat (von Soulstorm ):
ich solle meiner Leistungspflicht zum 28.3. nachkommen.
Na, das klingt ja wenigstens konsequent. Wenn du nicht fährst, wird er dir kündigen.
Ja, ich meine, das kann er tun. Ob er es fristlos tut, wirst du abwarten müssen.
Zitat (von Soulstorm ):
dass der AG dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass eine Eignung zum Führen des Firmen-Wagens vorliegt.
Blablabla und schöne Theorie.
Zitat (von Soulstorm ):
Ich habe ihn nun darum gebeten
Einfach lächerlich. Warum sollte er das tun?

Wegen des Kleinbetriebes hast du grundsätzlich keinen Kündigungsschutz, kannst also nicht gegen eine Kündigung klagen. Ob neuer oder alter Kleinbetrieb, völlig egal.
Du hättest den Vertrag nicht unterschreiben sollen---aber hätte-hätte Fahrradkette. :sad:

Anderen Job suchen ohne Fahrtätigkeit. Kommt nichts anderes raus hier...

Und wegen der gesteigerten und fühlbaren Angst vorm Fahren: Besser wärs, du gibst die Fahrerlaubnis ab. Dann brauchst du keine Seelenstürme mehr erleiden, falls jemand nach Fahrerlaubnis vorhanden? fragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37282 Beiträge, 13753x hilfreich)

Die Fragestellerin und ich haben vorhin wohl gleichzeitig geschrieben. Aber mit jedem Beitrag der Fragestellerin entwickelt sich der Fall doch eindeutig zugunsten des Arbeitgebers.

Bei den paar Mitarbeitern kann er kündigen, basta. Einfach so. Er gibt ihr noch eine Chance, endlich ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Trotzdem noch ein paar Erklärungen: es muss nicht alles im Vertrag stehen, was man tun muss. Klar, der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass der Mitarbeiter zum Führen des Fahrzeugs geeignet ist. Das tut er, indem er sich die Fahrerlaubnis vorlegen lässt, zumindest bei Berufskraftfahrern. Er muss weder mitfahren, noch sonst etwas in der Richtung tun. Auch keine "Geeignetheitsprüfungen" abnehmen. Außerdem ist mir schleierhaft, wie hier ein Zusatztraining helfen soll, was ich ja auch am Anfang dachte, wenn man sich schon gar nicht in den PKW auf der Fahrerseite setzen kann.

Hier vergaloppiert sich jemand gewaltig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Soulstorm
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das tut er, indem er sich die Fahrerlaubnis vorlegen lässt


Noch nicht einmal das hat er getan.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37282 Beiträge, 13753x hilfreich)

Bist ja auch nicht gefahren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16524 Beiträge, 6211x hilfreich)

Allmählich artet die Sache hier aus in ein zielloses Hin und Her.
Grundübel ist deine übersteigerte Angst beim bzw. vor dem Fahren. Die Angst ist so groß, dass sie dich schon in deiner Lebensführung einschränkt (auch wenn du ausweichen kannst).
Auf längere Sicht wäre dir also zu wünschen, dass du diese Angststörung behandelst.

Im Übrigen handelst du vollkommen richtig, indem du dich weigerst zu fahren - die Fahrerin selbst ist in erster Linie gefragt, die Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Das gilt für diese starke Angst, es gilt für sonstige körperliche oder geistige Einschränkungen, akute wie dauerhafte. Wenn es eng wird, könnte es auch Mal eine Begutachtungsfahrt mit amtlicher Begleitung werden. Und wenn es amtlich wird, wird es auch richtig stressig.
Den teuren Führerschein jetzt schon abzugeben, halte ich doch für verfrüht - du kannst ja was tun gegen deine Angst. Mit fachlicher Unterstützung, bitte.

1x Hilfreiche Antwort

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