Wahrscheinlichkeit Steuerstundung Arbeitgeber // Resturlaub bei fristloser Kündigung

18. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
TessaVanessa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Wahrscheinlichkeit Steuerstundung Arbeitgeber // Resturlaub bei fristloser Kündigung

Mein Chef bezahlt die Gehälter nicht!
Mit dem Arbeitsamt ist abgeklärt, dass ich sperrfrei kündigen kann!

Das Finanzamt pfändet die Steuer. Chef möchte sehen, dass er die Steuern stunden kann.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieses möglich ist? Wie lange dauert diese Entscheidung?
Wenn das Finanzamt sich auf Stundung einlässt, könnte er uns 1 Gehalt bezahlen!

Nun habe ich noch 6,5 Urlaubstage, die ich nehmen muss bevor ich fristlos kündige.
Eigentlich habe ich mienen Sommerurlaub vom 31.5. bis 11.6.
Den möchte ich eigentlich nicht aufgeben.

Nun, Variante 1) den Resturlaub jetzt nehmen und wenn das Gehalt noch kommt, muss ich auf meinen Urlaub verzichten (finde ich doof), oder könnte ich auch nach einer Zahlung noch vom Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen, weil nicht alle Gehälter gezahlt wurden? (Dann könnte ich vom 31.5. - 11.6. vom Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen und hätte trotzdem frei)

Variante 2) Ganz normal meinen Urlaub antreten und dann während des Urlaubs am 10.6. kündigen (Resturlaub bis 10.6. bei Kündigung am 10.6.) - da es nur für 3 Monate Insolvenzgeld vom Amt geben würde, hätte ich dann quasi unbezahlten Urlaub genommen und gehe die Gefahr, dass ich meine Gehälter bekomme und dann der einzige Mitarbeiter in der Firma bin, weil alle anderen am 31. kündigen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von TessaVanessa):
Das Finanzamt pfändet die Steuer. Chef möchte sehen, dass er die Steuern stunden kann.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieses möglich ist? Wie lange dauert diese Entscheidung?


Kommt darauf an, wie "stundungswürdig" Dein AG ist, was also die Gründe für die Zahlungsprobleme sind.
Und dann darf der Steueranspruch auch noch nicht gefährdet sein, d. h. Dein AG müsste darlegen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt wieder "flüssig" wäre.

IMO sieht es hier mit einer Stundung eher schlecht aus.

Zu den restlichen Fragen gibt es hier sicher gleich noch ein paar Antworten von usern, die sich da mehr auskennen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Nun - das riecht doch nach Insolvenz oder gar Insolvenverschleppung.
Selbst im günstigsten Fall - der Stundung - hat dein Chef noch Geld für 1 (i.W. ein) Gehalt.
Daraus ist aber so oder so nicht abzuleiten, was die für dich bessere Entscheidung ist.
Überhaupt misslich, diesem oder jenem Weg zuzuraten, weil es eben nicht um arbeitsrechtliche Fragen geht.

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#3
 Von 
TessaVanessa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
nicht um arbeitsrechtliche Fragen geht.


Kann ich denn, wenn er ein Gehalt zahlen sollte, dann trotzdem vom Rückbehaltungsrecht gebrauch machen? Wenn es keine arbeitsrechtliche Frage ist, wo kann ich die dann stellen?

Und das Arbeitsamt zieht das ALG für die Urlaubstage ab, sagt, man hätte ja den Urlaub erst nehmen müssen. Ist das dann nicht rechtens? (rechtens = Arbeitsrecht? oder welches Recht?)

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wenn du fragst, ob du besser Weg A oder B einschlägst, ist das aus dem Arbeitsrecht heraus nicht zu beantworten.
Das schließt nicht aus, dass es arbeitsrechtliche Berührungspunkte geben kann.

Zum Zurückbehaltungsrecht, lies bitte hier .
Bis zu deinem speziellen Thema Zurübebhaltungsrecht bei Lohnrückstand musst du erst ein paar andere Aspekte überfliegen.

Zum Thema Resturlaub und ALG ist richtig, dass der ALG-Anspruch für die Zeit des zustehenden Urlaubs ruht. Dazu dieser Link.
Ob dir damit für deine Situation und Entscheidung geholfen sein kann, weiß ich nicht - denn wenn dein AG pleite ist, hast du zwar Ansprüche gegen ihn, aber womöglich siehst du doch keine Kohle. (Wo nichts ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren").

-- Editiert von blaubär+ am 18.05.2021 11:52

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#5
 Von 
TessaVanessa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zum Zurückbehaltungsrecht, lies bitte hier .


Danke, das hat mir sehr geholfen, denn somit fällt Variante A ja weg, diese wäre nur in Frage gekommen wenn der Arbeitgeber noch ein Gehalt zahlen würde, da man aber bei Teilzahlungen keinen Anspruch mehr aufs Zurückbehaltungsrecht hat, geht es dann nicht mehr.

Also muss ich meinen Urlaub jetzt nehmen und habe das Risiko, dann im Juni keinen Urlaub mehr zu haben oder ich nehme den Urlaub jetzt nicht und muss das Risiko eingehen als einziger Angestellte ausharren zu müssen. Oder aber ich "pfeife" auf die 6,5 Tage ALG.

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