hallo zusammen,
bin neu hier und schicke mal einen gruß in die runde und habe gleich eine frage:
es heisst ja, die AU Bescheinigung ist dem AG unverzüglich vorzulegen (so ähnlich)
was nun, wenn man vor dem ende der Arbeitsunfähigkeit eine weitere verlängerte Bescheinigung erhält. sagen wir mal erste folgebescheinigung bis 31.10. und am 23.10. erhält man bereits eine nächste folgebescheinigung bis zum 10.11.
wann wäre diese spätestens dem AG vorzulegen?
vielen dank schonmal
Wann Folgebescheinigung vorlegen?
17. August 2017
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Frage vom 17. August 2017 | 07:59
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann Folgebescheinigung vorlegen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. August 2017 | 08:06
Von
Status: Legende (18088 Beiträge, 6643x hilfreich)
'Unverzüglich' - wie immer.
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