Wann is der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet?

16. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)
Wann is der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet?

Hallo zusammen

Ich habe mein jetziges Arbeitsverhältniss bei meinem Alten Arbeitgeber beendet bzw er hat mich weil ich anscheinend zu häufig krank war endlassen. Einmal lag ich 1 Woche im Krankenhaus und einmal hatte ich 2 wchen ne gibsschiene tragen müssen.

Da die kündigung von seiner seite schon erfolgt ist und ich dringenst das geld brauche was er noch von mir hat (1 1/2 monatsgehälter) frage ich mich nun wann er zur zahlung dieser Gehälter verpflichtet ist.

Er meint das das Geld erst zum Monatsende ausgezahlt wird. Jemand anderes meint zu mir, wenn das Arbeitsverhältniss beendet ist MUSS der ehemalige chef alle ausstehenden beträge umgehend ausbezahlen.

Wer hat recht? Ich brauche das geld dringenst da ich sonst meine whg verliere.Es handelt sich um das gehalt des letzten monats und des diesen monats.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

der AG kann doch nicht einfach so von heute auf morgen kündigen, weil er ja auch die Kündigungsfristen einhalten muss.
Das Arbeitsverhältnis wird also wahrschienlich nicht durch den Zugang der Kündigung beendet sein.

Auch verstehe ich nicht, wie es zu einem Rückstand von 1,5 Monatsgehältern kommen kann. Das Gehalt wird vorbehaltlich einer anderen Regelung im Arbeitsvertrag am Ende eines jeden Monats fällig.



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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hi, blob
gehälter werden vielfach im nachhinein gezahlt, also zum monatsende - es ist nicht zu sehen, wieso eine kündigung daran etwas ändern soll.
aber vielleicht lässt dein ag mit sich reden, dir wenigstens einen abschlag zu zahlen, damit du deine miete zahlen kannst??

- zur kündigung selbst hat cforce schon das notwendigste gesagt - sie scheint eher fragwürdig, aber das ist ein anderes thema

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#3
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo hinkelbein


Ja du hast recht das gehalt wird immer im nachhinein bezahlt. Im ersten monat meiner Arbeit hatte ich nur das Fixum und im folgemonat das volle gehalt. So hab ich halt nun noch ein gehalt offen zuzüglich das was ich diesen halben monat noch an Urlaub hatte.

Die Vorgehensweise mit der Auszahlung ist allerdings sehr fraglich da ich jetzt über den Hauptunternehmer (gebietsleiter) erfahren habe, das normalerweise das komplette gehalt bis spätestens 6 oder 8ten des monats fertig verechnet wurde.

Mein Arbeitgeber nutzt also mein gehalt um damit noch einen monat zu arbeit bevor er es mir ausbezahlt.

Ich habe mich erkundigt bei anderen unternehmern in der gleichen branche und die zahlen ihren mitarbeitern am ende des monats das fixum und 6 Tage später den rest des gehalts.


Das mit der Kündigung is mir egal da ich in der branche bleibe nur bei einem anderen Unternehmer der A: Mehr zahlt und B: schneller zahlt.

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#4
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

***UPDATE***

Mein chef hat mir heute die fristlose kündigung vorbeigebracht.

Letzte woche hab ich ihm gegenüber noch erwähnt das ich nicht länger für ihn tätig sein werde, da er Abzüge von meinem Gehalt tätigt die nicht zulässig sind.

In dieser Kündigung wird u.a. von einer Vertragsstrafe von 500 € geredet die ich zuzahlen habe zuzüglich 500 € Konditionalstrafe (die nicht vertraglich vereinbart wurde).

Da ich angekündigt habe das ich nicht weiter für ihn arbeiten werde ist da eine Vertragsstrafe von 500 € zulässig? Diese strafe ist vertraglich vereinabrt.

Habe nun folgendes schreiben aufgesetzt:


Sehr geehrter Herr XXXX





Hiermit lege ich Wiederspruch gegen die mir verhängte Konditionalstrafe in höhe von 500 € und gegen die Vertragsstrafe in Höhe von 500 € ein.



Begründung:

Die Zahlung von Konditionalstrafen ist NICHT vertraglich vereinbart. Ebenso hab ich sie in meiner Urlaubszeit darauf hingewiesen das ich nicht länger für sie tätig sein werde. Darum halte ich eine Vertragsstrafe für unangebracht diese auszusprechen da ihnen schon vor aushändigung der Kündigung an mich, ihnen bekannt war das ich nicht weiter für sie Arbeiten werde.


Kann ich das so wegschicken oder spricht da überhaubt etwas dagegen?

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#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Bist Du sicher, daß es "Konditionalstrafe" heißt?
Wäre doch wohl eher "Konventionalstrafe"!

Im Übrigen solltest Du in deinem Arbeitsvertrag nachschauen, was da vereinbart wurde. Wenn die Strafe vereinbart wurde, wirst Du wohl auch bezahlen müssen.

Eine weitere Frage ist, ob der AG in der fristlosen Kündigung explizit deinen Hinweis bzgl. der Eigenkündigung als Grund aufgeführt hat. Wenn nicht, würde ich Ihm auf keinen Fall schriftlich bestätigen, selbst die Kündigung ausgesprochen zu haben. Dann muß er die nämlich erst einmal beweisen.

Gruß und viel glück
avalon 2006



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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#6
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Auf was soll sich denn eine außerordentliche Kündigung gründen? Krankheit oder die Ankündigung eines Beschäftigten, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen, reicht hierfür nicht aus.

Wofür soll die Vertragsstrafe sein. Wurde eine solche vereinbart? Wenn ja, vor welchem Hintergrund / welcher asis? Soll sie für jede Art von Kündigungen gelten?

außerdem besteht für die Kündigung ein Schriftformerfordernis (§ 623 BGB ).

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Also bei dem ganzen Hin und Her wird nun gar nicht klar, wer hier wem (schriftlich!) zuerst gekündigt hat und wann. Eine (mündliche) Ankündigung, da nicht mehr arbeiten zu wollen, reicht als Kündigung jedenfalls nicht.

Ohne den Arbeitsvertrag zu kennen, kann man auch zu der Strafe nichts sagen. Irgendwelche Strafzahlungsforderungen können genau so Blödsinn sein, wie eine Antwort darauf. Dazu sollte man mit seinen Unterlagen zum Anwalt gehen und der kann dann genau beurteilen, was rechtens ist und was nicht.

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#8
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich habe mündlich angekündigt das ich nicht mehr für ihn tätig sein werde.

Das einzigste was vertraglich vereinbart wurde ist eine Vertragsstrafe in höhe von 500 €, da ich mich "angeblich" nicht bei ihm gemeldet habe.

Ich habe die komplette sache an einen RA abgegeben. Dieser ist der meinung das eine Vertragsstrafe in der höhe unzulässig ist weil dem Arbeitgeber ja kein schaden endstanden ist.Und wenn doch muss er diesen belegen können.

Die 500 € Konditionalstrafe (so steht es in der Kündigung) ist nicht vertaglich geregelt.

Ich weiss zwar das es bestimmte auflagen gegenüber der Paketfirma und dem Arbeitgeber gibt, konnte diese aber noch nie einsehen. Genausowenig werden Abzüge wegen zu spät zugestellter sendung nicht auf der Lohnabrechnung vermerkt was bei anderen Arbeitgebern der fall ist.

-- Editiert von Blobb am 21.08.2006 17:34:55

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