Wann kann man eine bestehende Teilzeit weiter reduzieren?

12. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)
Wann kann man eine bestehende Teilzeit weiter reduzieren?

Hallo.
Ich gehe seit 01.01.2023 im Rettungsdienst anstatt der vollen 44 nur noch 36 Stunden und der Antrag lief letztes Jahr ohne Widerstand durch.
Wegen privater Umstände (und nicht offiziellen gesundheitlichen Gründen) würde die ab 01.01.2024 gern noch weiter auf 32 reduzieren.
Ist das auch so einfach möglich?
Ich habe raus gefunden, dass das wohl so wäre, aber es auch ein Klausel gibt, die besagt, dass eine erneute Reduzierung erst nach zwei Jahren Karrenzzeit möglich ist?!
Private Gründe werden vom AG nicht berücksichtigt und die gesundheitlichen möchte ich ihm gegenüber sehr ungern öffentlich machen.
Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16823 Beiträge, 6292x hilfreich)

Zitat (von pvrpvr):
Ist das auch so einfach möglich?

Du stellst eine Frage und beantwortest sie auch gleich selbst; nur: wozu fragst du dann noch?
Den Anspruch lt. Gesetz hast du nach 2 Jahren.
Dein Chef spielt bei privaten nicht mit und gesundheitliche Gründe magst du nicht preisgeben - auf der Ebene sieht es nach Einigung nicht aus. Folglich ....

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#2
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du stellst eine Frage und beantwortest sie auch gleich selbst; nur: wozu fragst du dann noch?


Weil in dem von mir gefundenen einmal stand, dass man jederzeit weiter runter gehen kann und später dann das mit den zwei Jahren Karrenz.
Da wusste ich nun nicht was da gilt bzw übergeordneter ist.
Danke

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16823 Beiträge, 6292x hilfreich)

Also eine Frage der Quellen und deren Bewertung; was im Gesetz steht, ist klar.
Woher die andere Information 'jederzeit'?

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#4
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 18x hilfreich)

Wenn sich dein AG darauf einlässt, ist das natürlich jederzeit möglich.
Drauf bestehen kannst du aber nicht.

Also gilt verhandeln.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 328x hilfreich)

Da du von privaten Gründen sprichst, könntest du ja z.B. noch einen Anspruch auf Elternzeit haben und für diese Zeit "Teilzeit in Elternzeit" beantragen.

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#6
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Woher die andere Information 'jederzeit'?


Aus diversen Artikeln, die ich über Google gelesen hab.

Ich versuche es mal zu beantragen und gucke, was raus kommt. Wollte halt nur vorher schon mal wissen, wie das abgesicherte wäre.

Danke dir

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Da du von privaten Gründen sprichst, könntest du ja z.B. noch einen Anspruch auf Elternzeit haben und für diese Zeit "Teilzeit in Elternzeit" beantragen.


Elternzeit hab ich noch übrig, aber die brauch ich 2026 um mich da eine Weile ganz raus zu nehmen, aber danke für den Tipp.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16823 Beiträge, 6292x hilfreich)

Zitat (von pvrpvr):
Ich versuche es mal zu beantragen und gucke, was raus kommt.

Eine Einigung wäre freilich am besten.
Nur solltest du es unterlassen, dich auf das TZBfG zu berufen, besser so beantragen, dass dir klar ist, dass dein Wunsch außertourlich daherkommt, dass aber die Umstände so sind, dass weniger AZ derzeit für dich .....

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