Wann muss ein Dienstplan vorliegen?

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wagne65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann muss ein Dienstplan vorliegen?

Guten Tag,
wie lange darf der Arbeitgeber/Vorgesetzte sich mit dem Dienstplan Zeit lassen?
Die Pläne werden immer nur für eine Woche herausgegeben, oft erst am Donnerstag,
oder Freitag. Vernünftige Planungen für die darauffolgende Woche sind somit unmöglich.
Ist das legitim? Gibt es dazu was schriftliches?
Desweiteren weigert sich der Arbeitgeber seit mehr als 15 Jahren eine Stellenbeschreibung
zu erstellen. Dadurch müssen völlig abteilungsfremde Aufgaben ausgeführt werden...
Darf er das? Kann man dagegen vorgehen?

Arbeitgeber ist öffentlicher Dienst nach TVöD.

MfG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17424 Beiträge, 6484x hilfreich)

Diese Frage ist nach wie vor und unverständlicherweise offenbar noch niemals durch die Instanzen ausgestritten worden. Das Minimum ergibt sich aus dem TzBfrG / Arbeit auf Abruf: dort sind 4 Tage genannt. Nach einer Faustregel - wohl aus gewerkschaftlicher Herkunft - soll es mindestens soviel Vorlauf an Zeit geben, wie der Dienstplan selbst Geltung hat - bei euch dann mindestens 1 Woche. Soll ... Klassische Aufgabe für die Mitarbeitervertretung, hierzu eine BV zu verhandeln!

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wagne65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hilft schon einmal weiter,danke.
Allerdings gibt es demnach nichts handfestes das man dem Arbeitgeber
zeigen könnte, oder? Denn selbst das genannte aus "TzBfrG / Arbeit auf Abruf"
nimmt er nicht an.
Wenn wir eine Mitarbeitervertretung hätten... Was bedeutet "BV"?
Danke für die Hilfe.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

BV=Betriebsvereinbarung. Ich versuche es mal ganz pauschal. Die Planung muss so rechtzeitig sein, dass dem Arbeitnehmer nicht seine ganze Lebensplanung kaputt gemacht wird. In Notfällen gibt es Ausnahmen, klar. Aber in der Regel sollte es möglich sein, etwa eine Woche vorher einen relativ sicheren Plan zu haben. Also Montag für die Woche ab kommenden Montag. Die Kernfrage ist natürlich, was im Arbeitsvertrag steht. Das wissen wir hier nun nicht. Und wie z.B. die Urlaubsplanung aussieht, die sollte auch eine Woche vorher stehen. Wir haben hier wohl eher so einen etwas chaotischen Durchwurschtler. Das ist nicht zu akzeptieren.

Also, was steht im Vertrag?

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17424 Beiträge, 6484x hilfreich)

Dass es im öffentlichen Dienst keinen Betriebsrat oder keine Personalvertretung geben soll, wűrde mich doch außerordentlich wundern.

-- Editiert von blaubär+ am 12.03.2017 18:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wagne65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, wr von mir missverständlich ausgedrückt, wir haben einen Personalrat, der ist
diesen Namen allerdings nicht würdig. Von dort kommt keinerlei Hilfe, selbiger weigert sich
ja auch was in Bezug auf die fehlende Stellenbeschreibung zu unternehmen.

Im Arbeitsvertrag steht nichts zu den Arbeitszeiten. Wie gesagt, öffentlicher Dienst, TVöD.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, mal ganz böse formuliert: jeder Betrieb hat den Betriebsrat, den Personalrat, den er verdient, er hat ihn schliesslich gewählt.

So, jetzt zum Fall. Ich kann mir eigentlich keinen Arbeitsvertrag vorstellen, in welchem steht, der Arbeitnehmer muss irgendwann irgendwie arbeiten. Und das erfährt er 1-2 Tage vorher.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.660 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen