Hallo zusammen,
anfang Dezember wurde vom Arbeitsgericht beschlossen, dass mein ehemaliger Chef mir einen bestimmten Betrag nachzuzahlen hat. Nach etlichen Schriftverkehr zwischen ihm und mir, ist das Geld noch immer nicht überwiesen worden. Es handelt sich hierbei um ein komplettes, austehendes Monatsgehalt, dass er scheinbar nicht zahlen oder mich hin halten will. Wie kann ich jetzt am Besten vorgehen, damit er mir schnellstmöglich langsam mein Gehalt überweist
-- Editiert von Moderator am 07.02.2017 14:04
-- Thema wurde verschoben am 07.02.2017 14:04
Wann muss mein ehemaliger Chef zahlen?
6. Februar 2017
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Frage vom 6. Februar 2017 | 20:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann muss mein ehemaliger Chef zahlen?
#1
Antwort vom 6. Februar 2017 | 21:01
Von
Status: Junior-Partner (5928 Beiträge, 2615x hilfreich)
Zitat :schnellstmöglich langsam
Was denn nun?
Wenn kein Termin im Urteil festgehalten wurde, dann wird der Betrag sofort fällig. Spätestens wenn das Urteil rechtskräftig ist, und dem Chef NACHWEISLICH deine Bankverbindung bekannt ist, würde ich einen Mahnbescheid beantragen.
#2
Antwort vom 6. Februar 2017 | 21:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
es liegt kein Datum vor. Die Bankverbindung habe ich ihm bereits im Dezember noch zukommen lassen.
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#3
Antwort vom 6. Februar 2017 | 21:23
Von
Status: Unbeschreiblich (129097 Beiträge, 41189x hilfreich)
Zitat :Die Bankverbindung habe ich ihm bereits im Dezember noch zukommen lassen.
Wetten, das er die nicht bekommen hat?
Also per Einschreiben aktuelle Bankverbindung mitteilen und das man Zahlung unverzüglich erwartet.
Zitat :würde ich einen Mahnbescheid beantragen.
Warum? Man hat doch ein Urteil?
#4
Antwort vom 7. Februar 2017 | 09:19
Von
Status: Unbeschreiblich (42247 Beiträge, 14705x hilfreich)
Abwarten bis die Entscheidung rechtskräftig ist. Dann aus der Entscheidung vollstrecken. Wie das geht, da hilft normalerweise das Arbeitsgericht weiter.
wirdwerden
#5
Antwort vom 9. Februar 2017 | 22:55
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Bitte gerne hier rückmelden, wann der der gnädige Arbeitgeber sich herabgelassen hat, seine Pflicht zu erfüllen
Nur am Rand für Mitleser: Es ist immer sinnvoll, in der Güteverhandlung ein Zahldatum festzulegen. Aus gekränkter Eitelkeit (arbeitgeberseitig) ist das ansonsten schnell wieder Thema....
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