Wann startet die Probezeit beim Arbeitgeber

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
SUCHENDERDERWAHRHEIT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann startet die Probezeit beim Arbeitgeber

Wann startet die Probezeit
Hallo, ich habe zum 01.08.22 einen neuen Job angefangen.

Den Vertrag habe ich bereits im Juli unterschrieben und auch nachweislich ab dem 19.07 aktiv meetings, onboarding session im Office des neuen Arbeitgebers wahrgenommen. Gleichzeitig mit neuem Kollegen Termine gemacht und bereits erste strategische Pläne besprochen. Dies wurde vom neuen Arbeitgeber so via Email angefragt und ich habe dem auch zugestimmt. Am heutigen Tag wurde mir verbal gekündigt und morgen soll die Kündigung per Post zugehen. Laut Arbeitgeber ist der 23.01 noch in der Probezeit. Ich sehe die Probezeit seit 19.01 beendet an. Gibt es hier ähnliche Beispiele und sollte ich ggf einen Anwalt nehmen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von SUCHENDERDERWAHRHEIT):
auch nachweislich ab dem 19.07 aktiv meetings, onboarding session im Office des neuen Arbeitgebers wahrgenommen
Und? Wurdest Du auch ab dem 19.7. bezahlt?

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#2
 Von 
SUCHENDERDERWAHRHEIT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, bezahlt wurde ich nicht nein, aber Arbeitsleistung erbracht

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#3
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Schwer. Würde sagen der 1.8 gilt.
Aber du hast sowieso nur eine einzige Möglichkeit. Kündigungsschutzklage.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31947 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von SUCHENDERDERWAHRHEIT):
Hallo, ich habe zum 01.08.22 einen neuen Job angefangen.
Dann wird dieses Datum vermutlich auch im AV zu finden sein.
Wenn du schon vorher irgendwelche Leistungen erbracht hast, findet sich dazu evtl. etwas in entspr. Zusatzvereinbarungen? Oder war das rein freiwillig nach Anfrage?

Zitat (von SUCHENDERDERWAHRHEIT):
und morgen soll die Kündigung per Post zugehen.


Abwarten, was in der Kündigung zu lesen ist. Dann entscheiden, ob KS-Klage und auch, ob mit/ohne RA.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Du hast den AV im Juli unterschrieben, der Job sollte am 01/08 beginnen; auf Wunsch des AG hast du aber schon am dem 19/07 Aufgaben übernommen. Damit sollte der AV per 19/07 auch gestartet sein, somit auch die Probezeit.
Du kannst dich m.E. durchaus auf den Standpunkt stellen, dass eine Kündigung mit Zugang nach dem 18/01/2023 nicht mehr in der Probezeit erfolgt (ist), also mit der K-Frist nach BGB § 622 Abs. 1 zu erfolgen habe.
Das ist aber auch das Einzige, was du gewinnen kannst. Denn an dem Kündigungswillen des AG ist ja nicht zu zweifeln, es geht allein um die K-Frist, konkret um die leichtere Kündigung in der Probezeit und mit kurzer Frist oder um die reguläre Kündigung.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Nämliches gilt übrigens für die Bezahlung dieser Einsätze: Dir steht Lohn zu, denn Arbeit ohne Entgelt iss nich. Du kannst für dich also noch etwas rausschlagen a) hinsichtlicher dieser Arbeitszeiten im Juli und b) durch die 4 Wochen K-Frist zum 15. eines Monats bzw. zum Monatsende.
Einen Anwalt, um auch darauf noch einzugehen, benötigst du nicht, kostet dich nur Geld. Vor dem Arbeitsgericht brauchst du in 1. Instanz keinen RA.

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#7
 Von 
DavidSchmitt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guys this forum real the best

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#8
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das ist aber auch das Einzige, was du gewinnen kannst.


Naja in der Probezeit kann dich der AG ohne Grund kündigen.
Danach braucht er einen. Ist also schon ein ziemlich gravierender Unterschied.

Auch wenn der Wille wohl weiter da bleiben wird. Aber vllt will der AG auch nur Kündigen, weil es gerade so einfach und sicher ist. Was es außerhalb der Kündigungsfrist nicht mehr wäre.

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