Wann verjährt Anspruch auf Auszahlung von URLAUBSGELD (nach betriebsbedingter Kü.) ?

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)
Wann verjährt Anspruch auf Auszahlung von URLAUBSGELD (nach betriebsbedingter Kü.) ?

Einige Wochen vor Eintritt der Kündigung (31.8.21) besteht b. a. w. Arbeitsunfähigkeit (fortlaufend u. ununterbrochen).

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17424 Beiträge, 6484x hilfreich)

... entweder nach 3 Jahren gem. der gesetzlichen Verjährung, oder nach der Ausschlussfrist, sofern im AV oder TV eine solche vereinbart ist.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was ist denn überhaupt gemeint? Urlaubsgeld, d.h., das Geld, welches in vielen Unternehmen einmal im Jahr auf der Basis des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung gezahlt wird oder aber die Vergütung von Urlaub, der nicht genommen werden konnte? Bei ersterem sollte auch eine Regelung für den Fall des Ausscheidens existieren, bei letzterem siehe blaubärs Antwort.

wirdwerden

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#3
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
die Vergütung von Urlaub, der nicht genommen werden konnte?


JA, es geht um solche Urlaubstage, die bereits innerhalb der AU-Phase nicht genommen werden konnten.
(Es handelt sich um einen Angestellten-Vertrag bei niedergelassenem Arzt in NRW.)

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10680 Beiträge, 4202x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
JA, es geht um solche Urlaubstage, die bereits innerhalb der AU-Phase nicht genommen werden konnten.


Dann sprechen wir vom Urlaubsentgeld.
Die Antwort auf deine Frage steht in #1 von blaubär+

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32114 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
es geht um solche Urlaubstage, die bereits innerhalb der AU-Phase nicht genommen werden konnten.
Dann dürfte ---Urlaubsentgelt--- gemeint sein.

Dieses kann bei langer Arbeitsunfähigkeit des AN max. 15 Monate rückwirkend geleistet werden.
BAG Entscheidung und Rechtsprechung.

Wo der Gekündigte beschäftigt ist, spielt keine Rolle.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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