War die Abmahnung gerechtfertigt und wie soll ich mich am sinnvollsten Verhalten?

13. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
funisetcatena
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
War die Abmahnung gerechtfertigt und wie soll ich mich am sinnvollsten Verhalten?

Hallo zusammen,

hier der Fall: Ich arbeite seit acht Jahren in der gleichen Firma als „Vertriebler“ im Bereich „Vertrieb von Medienwerbung“. Das ganze sehr erfolgreich, da ich schon mehrere Jahre nacheinander alleine ca. 40% des Gesamtumsatzes unseres achtköpfigen Teams hereingeholt habe. Nun habe ich mich letzte Woche unter VIER AUGEN und ohne weitere Zuhörer mit einem neuen Kollegen (2 Monate im Team) unterhalten und ihm dabei gesagt, dass ein bisschen mehr Biss nicht schaden kann und er ruhig mal zuhören solle, wenn ihm ältere Kollegen etwas raten.

Zu meiner völligen Überraschung erhielt ich gestern eine schriftliche Abmahnung.
Dort heißt es, dass ich meine „arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegenderweise verletzt habe“ da ich „die Arbeitsweise und das Verhalten (meines Kollegen) massiv kritisiert habe“.

Weiter heißt es:“ …..mit weiteren arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen müssen, die bis zur Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses reichen können.“

Mein neuer Kollege ist wohl zu meinem Chef gegangen und hat sich beschwert. Ich wurde zu diesem Sachverhalt nicht gehört.

Mein Anliegen ist es nun, dass die, meiner Meinung nach nicht rechtmäßige, Abmahnung komplett zurückgezogen wird und nichts, was diesen Vorfall betrifft, in meiner Personalakte zurückbleibt.

War die Abmahnung gerechtfertigt und wie soll ich mich am sinnvollsten Verhalten?

Grüße, B.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Meines Erachtens lag es nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich, Kollegen zu kritisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wenn ich den Text der Abmahnung so lese, dann müsste in deinem Arbeitsvertrag die Kritik an der Arbeit von Kollegen ausdrücklich verboten sein ??(Zitat: Dort heißt es, dass ich meine „arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegenderweise verletzt habe“ da ich „die Arbeitsweise und das Verhalten (meines Kollegen) massiv kritisiert habe“.)

Ich sehe diese Abmahnung als völlig überzogen an, wenn es sich tatsächlich so abgespielt hat, wie von dir geschildert.
Verwunderlich ist schon, dass mit einem altgedienten Mitarbeiter so verfahren wird, wenn ein Neuling aufmuckt. Das muss doch Hintergründe haben. Versucht man dich loszuwerden?

Da es ein 4-Augen-Gespräch war, hast du natürlich das Recht auf Gegendarstellung und die Aufnahme dieser in deine P-Akte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, wir wissen ja nicht, was dein Kollege da beim Chef erzählt hat. Du hast es vermutlich gut gemeint. Und er hats vielleicht (kann das sein?) als Zurechtweisung empfunden.
Wie hat denn der Kollege bei/nach dem Gespräch dir gegenüber reagiert?

Ich würde - wie HeHe schon empfiehlt - den Sachverhalt in einer Gegendarstellung schildern.

- Wie das Gespräch verlief
- Warum du dem Kollegen 'beiseite' genommen hast usw.

... und dabei ruhig auch durchblicken lassen, dass du es im Interesse der Firma getan hast.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn Sie in der Firma bleiben möchten sollten Sie den AG zur Entfernung der Abmahnung auffordern und eine Gegendarstellung zur Personalakte geben. Von einer gerichtlichen Entfernung rate ich ab, auch wenn Sie diesen Anspruch tatsächlich haben sollten.

Wenn der AG die Abmahnung nicht entfernen will erzeugt ein Gerichtsverfahren hierüber nur böses Blut.

Die Abmahnung kann im Falle einer Kündigung immer noch auf Rechtmäßigkeit überprüft (vom AG zu beweisen) werden.

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