Wie lange muss man warten um erneut bei einer Firma, bei der man schon zwei Jahre mit befristeten Verträgen gearbeitet hat, eingestellt zu werden?
Bzw.
Welcher Zeitraum muss verstreichen, um dass das gleiche Unternehmen einen nach 2 Jahren befristeter Betriebszugehörigkeit, wieder einstellen darf?
Wartezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gibt keine Wartezeit.
§ 14 TzBfG
: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Dies bedeutet, dass du nur noch unbefristet eingestellt werden darfst, wenn du vorher schon einmal in der gleichen Firma tätig warst - selbst als Aushilfe. Also ist es gleich, ob du direkt unbefristet übernommen wirst, oder 1 Monat dazwischen Pause ist. Die Firma kann dich nicht mehr mit erneuter Befristung einstellen, egal wie viel Zeit dazwischen vergangen ist.
Gruß
Eine kalendermäßige Befristung ohne sachlichen Grund ist nicht möglich.
Eine Befristung z.B. als Vertretung für eine Mitarbeiterin, die sich im Erziehungsurlaub befindet, ist schon möglich. Auf eine Schummelei in diesem Punkt kann sich der AG aber nicht einlassen, da es dann automatisch ein unbefristeter Vertrag wäre, den Du einklagen könntest.
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> § 14 TzBfG
: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Den Schöpfern solcher Gesetze mitsamt
den Protagonisten aus Interessenverbänden
u. Gewerkschaften bleibt nur zu wünschen, dass ihr Produkt auch einmal auf sie selbst angewendet wird, damit sie selbst einmal
spüren welch entwürdigenden und
unmenschlichen Konsequenzen es
letztendlich hervorruft.
danke für die zahlreichen Antworten
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