Wartezeit und voller Jahresurlaub

12. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
bugmenot
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wartezeit und voller Jahresurlaub

Guten Tag, ich habe eine einfache Frage. Ich haben am 1.Februar einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mir wurde gesagt, dass ich nach der zwölftel Urlaubs-Regelung nur 27,5 von den vertraglichen 30 Tagen habe. Ich habe den AG darauf hingewiesen, dass diese Regelung nach der Wartezeit von 6 Monaten verfällt und ich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe. Ein paar Tage später sagt mir die Geschäftsleitung, dass die Wartezeit sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen bezieht und da ich vertraglich 30 habe, bekomme ich nicht mehr als die 27,5. Ist das so korrekt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich haben am 1.Februar einen Arbeitsvertrag unterschrieben.


Ziemlich mutig, so ein Thema gleich nach der ersten Arbeitswoche anzusprechen.

quote:
Ist das so korrekt?


Kommt drauf an, wie die wörtliche Klausel im Arbeitsvertrag lautet und ob ein Tarifvertrag angewendet wird.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)


quote:
ach der Wartezeit von 6 Monaten verfällt und ich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe


Wenn ich am 1. Mai anfange habe ich als den Dezember frei.

Dein Urlaub ist korrekt berechnet, jedoch kannst du erst nach 6 Monaten Urlaub nehmen.

Auch dein AG kennst sich wohl nicht aus. Die Urlaubsberechnung Jahresurlaub/12 ist richtig. Fängst du im Mai an: 30/12*7 = 17,5 Urlaubstage im Dez.

Du willst 30 Urlaubstage im Dez.
Dein Chef 24 Urlaubstage im Dez.

Ich würde die des Chefs nehmen, ist mehr als andere und kein Streit:-)

Wenn du die Probezeit überlebst :-)

Übrigens kann er die auch zurückfordern wenn er es merkt.


-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Auch dein AG kennst sich wohl nicht aus. Die Urlaubsberechnung Jahresurlaub/12 ist richtig. Fängst du im Mai an: 30/12*7 = 17,5 Urlaubstage im Dez.


Unfug.

quote:
Übrigens kann er die auch zurückfordern wenn er es merkt.



Unfug.

quote:
Wenn du die Probezeit überlebst :-)


Stimmt.

4x Hilfreiche Antwort

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