Guten Abend,
folgende Situation steht im Raum.
Mitarbeiter A wohnt in Magdeburg und ist bei der Firma XYZ beschäftigt. Es gibt das Wechselschichtsystem mit gleitenden Arbeitszeiten und festgelegten Ruhen (mindestens 10 Stunden) zwischen Dienstende und Dienstbeginn.
Situation ist, das die Dienststelle des Mitarbeiters A sich ca. 160 Kilometer Entfernung vom Wohnort befindet, kein Auto existiert und für die An- und Abreise zum Dienst der ÖPNV/ÖPFV genutzt wird. Fahrzeit je nach Tageszeit zwischen 1:40 Stunden und 3:30 Stunden.
Nun ist es aber so, dass zu manchen Schichten der Personenverkehr nicht sinnvoll genutzt werden kann, da es nachts schlichtweg keine Verbindungen gibt. ERGO, der Mitarbeiter nutzt die letzte Verbindung und verbringt dann wartend bis zu 3,5 Stunden an der Dienststelle um dann im dümmsten Fall bis zu 12 Stunden zu arbeiten.
Andersrum genauso, zu manchen Zeiten des Dienstendes fährt keine bahn und er muss auf den ersten Zug des Tages warten, bis zu 4 Stunden um dann knapp 2,5 Stunden später daheim zu sein.
Der letzte Zug des Tages fährt vom Dienstort um 21:48 Uhr und bringt ihn um 0:27 Uhr an den Wohnort.
Die nächste Verbindung wäre dann um 0:40 Uhr bis 4:02 Uhr, oder dann wieder ab 4:48 Uhr mit Ankunft um 6:56 Uhr.
Ab dann fahren die Züge stündlich bis zum Abend.
Andersrum sieht es fast identisch aus.
Die letzte Verbindung von Magdeburg geht um 22:09 Uhr los und endet um 0:09 Uhr.
Dann wäre wieder um 1:30 Uhr ein Zug, der den Mitarbeiter mit Umstieg entweder um 4:47 Uhr (mit Wartezeit am Bahnsteig beim Umstieg) oder um 5:09 Uhr ans den Dienstort bringt.
Der nächste Zug geht um 4:15 Uhr los und endet dann um 6:39 Uhr am Zielort oder dann stündliche Verbindungen ab 5:01 Uhr mit Ankunft um 7:09 Uhr.
Diese Wartezeit wird natürlich von der Ruhe zwischen 2 Schichten abgezogen. Laut Tarifvertrag muss eine Ruhe von 11 Stunden zwischen Dienstende und Dienstbeginn liegen, in Ausnahmefällen können es auch 10 Stunden sein.
Wenn nun also der Mitarbeiter 11 Stunden Ruhe hat, davon 4 Stunden warten muss auf die Bahn, knapp 5 Stunden reguläre Fahrzeit hat, kommt er auf maximal 2 Stunden Schlaf daheim.
Problem: Der Betriebsrat winkt das durch, kennt die Problematik der An und Abreisen einiger Mitarbeiter. Ein Umzug kommt leider mangels Wohnraum nicht wirklich in Frage, bzw. wo keine Wohnung frei ist, kann man nicht hinziehen.
Versetzen an einen näheren Dienstort geht auch nicht, da Dienststellen immer mehr reduziert werden.
Ist es zulässig, dass Mitarbeiter diese Prozedur über sich ergehen lassen müssen, oder gibt es eine klare juristische Regelung in Form von Gesetzen, die dieses verbietet.
Vielen Dank
-- Editiert von er0307 am 01.11.2017 21:40
Wartezeit vor und nach dem Dienst
1. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2017 | 20:38
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 14x hilfreich)
Wartezeit vor und nach dem Dienst
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#1
Antwort vom 1. November 2017 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
ZitatIst es zulässig, dass Mitarbeiter diese Prozedur über sich ergehen lassen müssen, :
Ja, ist zulässig, da 11h ohne Arbeit.
Wie der Arbeitnehmer diese Zeit verbringt, ist Sache des Arbeitnehmers.
#2
Antwort vom 1. November 2017 | 23:50
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
ZitatIst es zulässig, dass Mitarbeiter diese Prozedur über sich ergehen lassen müssen, oder gibt es eine klare juristische Regelung in Form von Gesetzen, die dieses verbietet. :
Soll dem Mitarbeiter gekündigt werden oder warum wird nach Gesetzen gesucht, die das verbieten?
Oder möchte der Mitarbeiter seine eigene Verantwortung dem Arbeitgeber aufhalsen? Warum sollte der dafür verantwortlich sein? Der Mitarbeiter muss sein Leben selbst hinbekommen. Wenn er sich kein Auto und keine Wohnung besorgen kann/möchte, dann sollte er sich entweder eine andere Lösung oder eine andere Arbeit suchen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 2. November 2017 | 09:05
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 14x hilfreich)
Zitat:
Soll dem Mitarbeiter gekündigt werden oder warum wird nach Gesetzen gesucht, die das verbieten?
Oder möchte der Mitarbeiter seine eigene Verantwortung dem Arbeitgeber aufhalsen? Warum sollte der dafür verantwortlich sein? Der Mitarbeiter muss sein Leben selbst hinbekommen. Wenn er sich kein Auto und keine Wohnung besorgen kann/möchte, dann sollte er sich entweder eine andere Lösung oder eine andere Arbeit suchen.
Dem Mitarbeiter soll nicht gekündigt werden.
Es geht einfach darum, dass es irgendwo nicht verständlich ist, dass der Arbeitgeber nach freier Entscheidung Dienststellen schliesst, die Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen stellt und dann der MA eben auf sich gestellt ist, wie er von und zur Arbeit kommt.
#5
Antwort vom 2. November 2017 | 10:43
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
ZitatEs geht einfach darum, dass es irgendwo nicht verständlich ist, dass der Arbeitgeber nach freier Entscheidung Dienststellen schliesst, :
Das dürfte vor allem finanzielle Gründe haben. Die Alternative wäre, der Arbeitgeber lässt die Dienststellen offen, macht Minus und geht pleite. Für den einzelnen Mitarbeiter ist das natürlich schlecht, aber es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Wunsch-Bedingungen zur Verfügung stellen muss.
#6
Antwort vom 2. November 2017 | 12:47
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
Es spielt schlicht und einfach keine Rolle ob das für den MA verständlich ist oder nicht. Er hat die Wahl mitzugehen oder die Firma zu verlassen. Der Arbeitsweg ist bereits private Freizeit, diese zählt also voll zu den 11h zwischen den Diensten.ZitatEs geht einfach darum, dass es irgendwo nicht verständlich ist, dass der Arbeitgeber nach freier Entscheidung Dienststellen schliesst, die Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen stellt und dann der MA eben auf sich gestellt ist, wie er von und zur Arbeit kommt. :
#7
Antwort vom 2. November 2017 | 13:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
ZitatEs geht einfach darum, dass es irgendwo nicht verständlich ist, dass der Arbeitgeber nach freier Entscheidung Dienststellen schliesst, die Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen stellt :
Nachvollzeibar.
Aber die Rechtslage ist eindeutig, alles was außerhalb von Arbeits- und/oder Bereitschaftszeit liegt ist eindeutitg Freizeit.
Eventuell hätte man bei der Schließung was aushandeln können, da dürfte der Zug aber abgefahren sein.
Man könnte noch prüfen, was zu Arbeitszeiten im den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Wie oft das Problem denn überhaupt auftritt.
Denn es stellt sich die Frage, ob der AG nicht eventuell gehalten sein könnte, die Situation bei der Planung zu berücksichtigen.
Ist aber nur ein ganz dünner Strohhalm...
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