Wartezeiten

8. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Matthias Baumgardt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartezeiten

Wenn ich als Leiharbeiter für morgens 7 Uhr zu einer Baustelle bestellt bin, wie lange bin ich versplichtet zu warten, bis ich auf der Baustelle jemanden antreffe ? In meinem Fall habe ich 45 Minuten gewartet bevor ich mich wieder nach Hause aufgemacht habe, von wo aus ich dann meinen Arbeitgeber angerufen habe.
Ich sollte dann sofort wieder zur Baustelle fahren und die Zeit, bis ich jetzt wieder dort ankommen würde werde er nicht bezahlen, weil ... ich hätte ja warten können ! Wie lange MUSS man denn warten ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn Sie die Arbeitszeit bezahlt erhalten, verstehe ich Ihr Problem nicht.
Ein Leiharbeitsunternehmen ist nun einmal in besonderer Hinsicht zur Dienstleistung gegenüber dem Kunden verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen