Wenn ich als Leiharbeiter für morgens 7 Uhr zu einer Baustelle bestellt bin, wie lange bin ich versplichtet zu warten, bis ich auf der Baustelle jemanden antreffe ? In meinem Fall habe ich 45 Minuten gewartet bevor ich mich wieder nach Hause aufgemacht habe, von wo aus ich dann meinen Arbeitgeber angerufen habe.
Ich sollte dann sofort wieder zur Baustelle fahren und die Zeit, bis ich jetzt wieder dort ankommen würde werde er nicht bezahlen, weil ... ich hätte ja warten können ! Wie lange MUSS man denn warten ?
Wartezeiten
8. Juli 2002
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Frage vom 8. Juli 2002 | 10:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartezeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. Juli 2002 | 15:57
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Wenn Sie die Arbeitszeit bezahlt erhalten, verstehe ich Ihr Problem nicht.
Ein Leiharbeitsunternehmen ist nun einmal in besonderer Hinsicht zur Dienstleistung gegenüber dem Kunden verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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