Warum Urlaub gewähren...gibt doch Überstunden

12. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Luckylolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum Urlaub gewähren...gibt doch Überstunden

Das gibt´s wirklich: Zum ersten hat der AN seit 4 Jahre noch nie Urlaub bekommen..muss dafür immer Überstunden ansammeln, die er dann abbummeln darf. Leider kann er nicht auf sein Recht bestehen, da ihm dann sofort die fristlose Kündigung ins Haus flattert..und er findet einfach keinen neuen Job..
Zweitens: Angeblich sollen Anfang des Jahres mehrere Tageseinnahmen verschwunden sein...Es wurde nie ein Täter gefunden..Einige Kollegen wurden trotzdem vom Chef verdächtigt und entlassen, obwohl keine Beweise vorliegen. Zu den Kollegen wurde dem AN jetzt der Kontakt verboten, ansonsten droht Versetzung bzw. Kündigung...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Und wie lautet die Frage?

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#2
 Von 
Luckylolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry..ich vergaß..
Ja, was tun? Kündigen und dann arbeitslosigkeit..oder weitermachen..
Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Private Kontakte kann der AG nicht verbieten. Und wie will er das auch überprüfen. Man muss es ja auch nicht so deutlich machen, dass man sich mit den entlassenen MA direkt vor der Firmentür trifft.

Bezüglich Urlaub weiß ich nicht wie viel den AN zustehen würde. Urlaub der vergangen Jahre ist verfallen.

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#4
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist erstmal überhaupt nicht möglich.

- Verbot zum Treffen von bestimmten Personen ist rechtswidrig
- Urlaub nicht zu gewähren ist ebenfalls rechtswidrig. Sollte mann einklagen ( mind. 20 Tage im Jahr, wenn nicht anders vereinbart)
- Einfach kündigen (wenn mehr als 10 MA) ist auch nicht so einfach.

Aber im allgemeinen scheint das ja eine ganz tolle Firma zu sein.

Super Arbeitsklima.

Vielleicht sollte man sich mal was anderes suchen.

Sowas macht einen doch auch psychisch kaputt.

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Vielleicht sollten wir erst einmal nach der Betriebsgroesse fragen. Wieviel Mitarbeiter gibt es da?

Wenn nicht mehr als 10, wieviel von denen waren ausser dir auch schon am 31.12.2003 dort beschaeftigt?

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

liebe/r lucky,
einerseits ist es richtig, vom arbeitgeber vertragstreues verhalten zu verlangen. andererseits aber müssen sich beschäftigte auch stark machen für ihre rechte und können nicht erwarten, dass der AG ihnen alles hinterherträgt. mitunter scheint die leidensfähigkeit wirklich enorm zu sein ..

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich würde zuerst zum Arbeitsamt gehen und die Situation schildern und zusätzlich zur Innung (Handwerkskammer, Handelskammer o.ä.) und um Mithilfe bitten, das du zukünftig Urlaub bekommst und nicht dafür vorher "Überstunden" ansammeln musst.

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