Was ist mit Resturlaub, denn ich ja nicht mehr nehmen kann?

20. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ollitank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist mit Resturlaub, denn ich ja nicht mehr nehmen kann?

Hallo Leute, ich hab da eine Frage. Ich habe zum 30.09.08 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt. Aufgrund von Mobbing bin ich bis zu diesem Tag auch krank geschrieben. Wie sieht das jetzt mit meinem Resturlaub aus, denn ich ja nicht mehr nehmen kann. 34 Tage standen mir für 2008 zu, 16 habe ich genommen und 18 sind noch über. Die müsste mein ehemaliger Arbeitgeber mir dann doch wohl auszahlen oder?

Schon mal vielen Dank im vorraus für die Antworten!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, wie kommst du auf 34 Tage? Ist das dein Jahresurlaub?

MfG

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#2
 Von 
Ollitank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, 34 Tage sind mein Jahresurlaub. Ist im Einzelhandel und da hat man die 6 Tage Woche.

LG
Ollitank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Es kommt drauf an, was dazu der Tarifvertrag regelt (vermutlich gilt einer, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG freiwillig 34 Tage Urlaub gewährt).

Der gesetzlich Mindesturlaub (das sind aber nur 24 Werktage = 4 Wochen) ist voll zu gewäheren in der 2 Jahreshälfte. Der Rest, der darüber hinaus geht kann/darf durchaus einer Zwölftelung unterliegen. Also schau mal im (vermutlich geltenden) Tarifvertrag nach.

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#4
 Von 
muren
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 47x hilfreich)

Nein!! keine 18 Tage.
Da du ja nur 9 Monate bei deinem AG Beschäftigt warst, wird er dir nicht die im Arbeitsvertrag vereinbarten 34 Tage gewähren.
Es wird gezwölftelt, ergibt 3 Tage je Monat und das mal 9 = 27 Tage. 16 Tage genommen, bleiben 11 übrig.

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#5
 Von 
Ollitank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, 11 Tage bleiben also übrig. Diese muss mir dann aber mein ehemaliger Arbeitgeber auszhalen wenn sie nicht genommen werden konnten oder?

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und wenn du wieder genesen bist.

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#7
 Von 
muren
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 47x hilfreich)

Die sollte er dir Auszahlen, da du ja bis 30.09. AU geschrieben wurdest.
Aber denke daran falls du in die Arbeitslosigkeit gehst! Die 11 Tage werden dir angerechnet. Dh. für die Zeit der
Urlaubsabgeltung bekommst du kein ALG.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Dh. für die Zeit der
Urlaubsabgeltung bekommst du kein ALG.


Das verschiebt den Anspruch nur nach hinten.

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#9
 Von 
Ollitank
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tips! Hab ab dem 01.10.08 schon wieder nen neuen Arbeitsplatz :-)

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