Was kann ich tun, damit ich endlich meinen ausstehenden Lohn bekomme?

1. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Marcus Nilkens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was kann ich tun, damit ich endlich meinen ausstehenden Lohn bekomme?

Ich war bis zum 16. Februar 2012 bei meinem Bruder als Glas & Gebäudereiniger angestellt gewesen. Ich habe diese Stelle selbst fristlos gekündigt, aus privaten Gründen, da mein Arbeitgeber (und Bruder) das private und geschäftliche Miteinander nicht trennen konnte. Die Arbeit wurde für mich zum Spießrutenlauf und meine Nerven lagen nachher sogar blank. Es war für mich und meine Familie nicht mehr tragbar.

Doch nun warte ich seit einem halben Monat auf meinen Restlohn aus dem Monat Januar 2012 und auf meinen Lohn aus dem Monat Februar 2012.
Laut Arbeitsvertrag muss mir mein Arbeitgeber meinen Lohn zum Ende eines Monats zahlen. Mündlich wurde jedoch vereinbart, das mir der Lohn zum jeweils 15ten eines Monats ausgezahlt wird.

Auf mein Kündigungsschreiben (per Einschreiben mit Rückschein) reagiert mein ehemaliger Arbeitgeber nicht und auch nicht auf meine Schreiben, zwecks Überweisung meines Restlohns. Er kommt meiner Forderung nicht nach.

Für mich ist diese Situation doppelt schwer, da ich nicht mehr in der Lage bin, meinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und mein ehemaliger Arbeitgeber mein Bruder ist und nicht mit sich reden lässt.

Was kann ich tun, damit ich endlich meinen ausstehenden Lohn bekomme?


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Auf die Kündigung muss der AG nicht reagieren, in der Form, dass er zustimmt o. ä..


Auch wenn es der Bruder ist, bleibt dir nur das übliche Vorgehen, sollte er nicht freiwillig den ausstehenden Lohn zahlen: Mahnbescheid.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus Nilkens
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mahnbescheid wird ihn nicht die Bohne interessieren. Er wird dann schliesslich eine Eidesstattliche Versicherung ablegen und damit ist der Fall für ihn vorerst erledigt.
So ist es bisher immer gewesen, wenn ein Mahnbescheid bei ihm aufgetaucht ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.211 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen