Was kann ich tun um eine Abfindung auch bei einem Aufhebungsvertrag herbeizuführen?

10. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kermit71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was kann ich tun um eine Abfindung auch bei einem Aufhebungsvertrag herbeizuführen?

Hallo an Alle,

ich bin seit 1996 im Angestelltenverhältnis bei einer Versicherung. Seit 2007 bin ich beim gleichen Unternehmen Generalagent. Bin verh. Mitte 30, habe 2 Kinder, Alleinverdiener. Möchte mich u.U beruflich verändern, da die Agentur aus Geschäftspolitischen Hintergründen nicht lange bestehen bleiben wird!!! (Das ist sicher!!!)

Meine Frage: habe ich einen Anspruch auf einen Abfindung bei einer Kündigung seitens des Unternehmens? Bzw. was kann ich tun um eine Abfindung auch bei einem Aufhebungsvertrag herbeizuführen? Wie hoch wäre diese ca.?
Habe sowohl als Angestellter als auch als HGB`ler nicht so schlecht verdient. (Im Durchschnitt ca. 4000 EUR Monatlich.)
Bestandeinnahmen ohne Abschlussprovision betragen ca. 55.000 EUR p.a.

Wer kann mir hierbei weiterhelfen!!!

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"Kermit"

-- Editiert von Kermit71 am 10.05.2008 20:41:39

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, einen 'automatischen' Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.

Und als Generalagent bist du vom Status her dann wohl selbständig. Oder?

MfG

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#2
 Von 
Kermit71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, bin selbstständiger Handelsvertreter.

-----------------
"Kermit"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Also:
Nun selbstständig oder angestellt mit Arbeitsvertrag ?

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Als Selbständiger steht dir (insofern nicht vertraglich vereinbart) ebenfalls keine Abfindung zu.
Meine vorige Antwort bezog sich auf Arbeitnehmer.

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#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

In der Versicherungsbranche könnte es einen passenden Tarifvertrag geben, wo was von Abfindung vielleicht drin steht.

Der Betriebsrat wird auch Ausknft geben können, ob es evt. einen Sozialplan gibt.

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Kermit71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal zur Klarstellung: war 12 Jahre im Angestelltenverhältnis, dann selbsttändig beim gleichen Unternehmen. Meine Frage bezieht sich auf folgende Frage: wie hoch könnte einen Abfindung sein in diesem Fall, unter der Anrechnung der Betriebszugehörigkeit im Angestelltenverhältnis? Mir ist klar das es keine Ausgleichsanspruch wegen dieser kurzen Zeit der Selbsständigkeit gibt.
Zum Thema Betriebsrat: ich war im Betriebsrat, und werde diesem nie wieder beitreten, da ich weiss wie solche Fälle abgewickelt werden. Jetzt bin ich aber auf der anderen Seite!!! Ich möchte dieses Unternehmen verlassen, und hab noch keinen Weg gefunden, wie ich mit nem goldenen Handschlag gehen kann!!!

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"Kermit"

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Die Frage der Abfindung stellt sich für dich aber nicht mehr, da du ja nicht aus einem Arbeitsverhältnis heraus gekündigt wirst, sondern aus deiner jetzigen Selbständigkeit. Insofern wäre es eine reine Verhandlungsfrage - trotzdem - sowas wie eine Abfindung mit dem [ehemaligen] Arbeitgeber auszuhandeln.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ob ein Anwalt vor Ort vielleicht noch was über "Scheinselbstständigkeit" drehen kann ?

Was meint Ihr ?

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