Was kann passieren weil wir 4 std nicht den Dienst getan haben?

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
gourry79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Was kann passieren weil wir 4 std nicht den Dienst getan haben?

Hallo Leute....

Unsere Firma hat 2 Standorte hier.... Ich und mein Kollege in dem einen und 7 Kollegen im anderen.
Wir wurden gefragt ob wir den besagten Tag aushelfen könnten, wir verneinten dies weil hier auch ne menge los war.
An dem besagten Tag kam es allerdings doch anders und hier war kaum was los, deshalb nutzten wir die Zeit (4 Stunden)um unser Büro, plus Aufenthaltsraum, Waschraum und Garten auf vordermann zu bringen.
Nun macht unser Chef stress weil wir nicht den Kollegen geholfen hat und wirft uns Lohnbetrug vor weil wir ja nicht unserer Tätigkeit nachgegangen sind.
Er sagte nur er gibt den Vorfall zu seinen Anwälten und die machen da was von.

Was kann uns passieren? Kündigung? Abmahnung?

Gruß

Thomas

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

von wem wurdet ihr gefragt um auszuhelfen und wieviel MA gibt es bei euch insgesamt?

Für eine Kündigung sind die Fakten doch recht mager. Zumal, wenn es eine ordentliche werden sollte, eine Abmahnung vorher nötig wäre.

Für eine ausserordentliche halte ich die Fakten auch eher geringfügig und die müsste ja doch relativ zeitnah kommen.



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
gourry79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

wir wurden von den anderen kollegen um Aushilfe gebeten, das machen wir hier immer so.
Die Firma ist Weltweit tätig mit gut 400 MA, aber in unseren 2 Standorten hier sind wir 11 MA.

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Gut, da gilt schon mal das Kündigungsschutzgesetz!

Und wenn der Anwalt schlau ist, wird er eher von einer Kündigung nach meiner Meinung abraten. Es sei denn, er will nur um des Geldes Willen einen Mandanden!

Abwarten und nicht verrückt machen!

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
wir wurden von den anderen kollegen um Aushilfe gebeten, das machen wir hier immer so.


Andere Kollegen dürften euch gegenüber doch gar nicht weisungsbefugt sein. Oder ist das mit dem Chef so abgesprochen gewesen? Gings um Terminarbeiten oder ähnlich dringendes, so dass ein Schaden in der anderen Filiale entstand, weil ihr nicht dort wart?

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#5
 Von 
gourry79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch das ist mit dem Chef abgesprochen das wir aushelfen wenn die hilfe brauchen, genauso andersrum.
Einen Schaden ist der Firma nicht entstanden. Und da wir für die Sauberkeit des Arbeitsplatzes auch selber verantwortlich sind haben wir den eben einer Grundreinigung unterzogen. Wir haben also was gemacht...

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Nun macht unser Chef stress


Wie lange ist der *besagte* Tag her? Und in welcher Form und Quantität hat euch der Chef Stress gemacht?

War vielleicht es nur ein kurzer Anfall von Wut!

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#7
 Von 
gourry79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Der besagte Tag war der 21.7.
Unser Hauptsitz ist in einer anderen Stadt und so kam erst eine email das die Geschäftsleitung uns Ihre Überlegungen in dem Fall mitteilen wird.
Gerstern war unser Chef bei uns und meine die Geschäftsleitung hat die Sache dem Anwalt gegeben.

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#8
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Also wenn ich das richtig verstehe, ist das bei euch so geregelt, dass die beiden Standorte gegenseitig immer mal wieder Hilfe vom jeweils anderen anfordern und der betroffene Standort dann entscheidet, ob er die angeforderte Hilfe leisten kann oder nicht. Richtig?

Dann bekamt ihr vom anderen Standort ein Hilfegesuch, wart aber der Meinung, die erbetene Hilfeleistung nicht erbringen zu koennen, weil ihr selbst genug zu tun hattet und daher am eigenen Standort unabkoemmlich wart. Dann stellte sich aber heraus, dass ihr doch nix zu tun hattet. Statt nun aber - so wie anscheinend ueblich und auch angeordnet - nun am anderen Standort auszuhelfen, habt ihr es vorgezogen, den Rasen zu maehen und Staub zu wischen statt die am anderen Standort benoetigte Hilfeleistung zu erbringen.

In diesem Fall wuerde ich eine Abmahnung durchaus fuer rechtens halten.

Gruss
CAM

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#9
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich kann Euer Verhalten auch nicht ganz verstehen.

In dem Moment, wo Ihr merkt, daß keine Arbeit ansteht, hätten doch zumindest 1 oder 2 Kollegen bei der anderen Geschäftsstelle aushelfen können und die Anderen sauber machen können.

Ob das jedoch für eine Abmahnung reicht ist fraglich, da Ihr ja zumindest den Arbeitsplatz sauber gemacht habt, was auch sinnvoll ist, wenn Ihr Kunden vorort habt.

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... an eurer stelle würde ich mich auf den standpunkt stellen
1. dass die absage auszuhelfen nicht willkürlich erfolgt war, sondern nach der erfahrung, dass üblicherweise genug zu tun ist/war.
2. ihr habt ja nicht die beine hochgelegt und auf lauen lenz gemacht, sondern arbeiten erledigt, die im alltagsverkehr sonst liegenbleiben.

>> für arbeitsrechtliche sanktionen sehe wenig anlass - allenfalls für klärungen wie svielha sie erörtert.

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#11
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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