Mein Arbeitgeber hat den Arbeitsvertrag aufgehoben und es wurde vom Gericht vereinbart, ein Zeugnis sowie eine Abfindung zu stellen.
Der Arbeitgeber hat einen Entwurf des Zeugnisses zugeschickt, welches unvollständig ist und die Abfindung wurde nicht bezahlt. Der beauftragte Anwalt meldet sich nicht mehr. Ich habe ihn bereits telefonisch angerufen und mein Wünsche mitgeteilt und schriftlich auch eine Frist gesetzt. Es sind 6 Wochen seit Beschluss vergangen.
Ich betrachte das als Schlechtleistung des Anwalts.
Welche Möglichkeiten habe ich?
-- Editiert von Moderator am 12.07.2019 18:14
-- Thema wurde verschoben am 12.07.2019 18:14
Was machen, wenn der Anwalt nicht mehr reagiert?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
ZitatWelche Möglichkeiten habe ich? :
Als erstes sollte man mal prüfen, ob der Auftrag des Anwaltes nicht mit dem gerichtlichen Beschluss geendet hat.
Dann sollte man prüfen, wann der Beschluss rechtskräftig wurde.
ZitatDer beauftragte Anwalt meldet sich nicht mehr. :
Warum sollte er? Man meldet sich in der Regel erst wenn es was neues gibt.
Was genau wurde denn beauftragt? Wenn das "fordere Korrekturen ein und treibe das Geld bei" war, muss er das ja auch erst mal machen.
Zitat:
Was genau wurde denn beauftragt? Wenn das "fordere Korrekturen ein und treibe das Geld bei" war, muss er das ja auch erst mal machen.
Er hat sich heute nach einer schlechten Bewertung gemeldet und gemeint, ich solle diese zurücknehmen. Dann würde er sich der Sache annehmen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Tja, den Anwalt schlecht bewerten und dann eine Tätigkeit von ihm zu fordern, ist auch sicherlich sehr sinnvoll.
Zumal der Anwalt ja bestimmt sofort mit dem Beschluss zum Arbeitsgericht gerannt, dort den Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss mit vorgehaltender Pistole verlangt haben dürfte (da das Arbeitsgericht auch sonst nichts zu tun hat) und dann die Zwangsvollstreckung durch Zustellung des Beschlusses eingeleitet hat, was ja auch maximal ein paar Stunden dauern darf - und dann noch eine schlechte Bewertung lesen kann .... doch, Ihre Reihenfolge hat etwas.
MfG
RA Thomas Bohle
ZitatTja, den Anwalt schlecht bewerten und dann eine Tätigkeit von ihm zu fordern, ist auch sicherlich sehr sinnvoll. :
Zumal der Anwalt ja bestimmt sofort mit dem Beschluss zum Arbeitsgericht gerannt, dort den Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss mit vorgehaltender Pistole verlangt haben dürfte (da das Arbeitsgericht auch sonst nichts zu tun hat) und dann die Zwangsvollstreckung durch Zustellung des Beschlusses eingeleitet hat, was ja auch maximal ein paar Stunden dauern darf - und dann noch eine schlechte Bewertung lesen kann .... doch, Ihre Reihenfolge hat etwas.
MfG
RA Thomas Bohle
danke für die Sichtweise,
inzwischen hat sich bestätigt, dass der Anwalt weiteren Tätigkeiten nicht fristgemäß ausführte um die Einhaltung des Beschlusses zu gewähren. Das hat zu einem finanziellen Schaden geführt, des weiteren befürchte ich, dass ein für mich schriftliches sehr wichtiges Dokument nicht mehr entsprechend erstellt wird, da auch hier die Frist eventuell abgelaufen ist. Daher überlege ich jetzt, den Anwalt auf Schadensersatz zu verklagen.
Wenn ich mir die erstellten Threads so duchlese, hat der TE schon zig Anwälte durch.
Fehler liegen aber immer bei den Anwälten. Und parallel mischt er selbst auch noch bei Gericht mit (aktuell "Antrag auf Pfändungsschutz").
@guyfromhamburg
Richtig - Schuld haben nach seiner Auffassung immer die Anderen
Mfg
RA Thomas Bohle
Da hat der Tag Struktur...ZitatSchuld haben nach seiner Auffassung immer die Anderen :
ZitatDaher überlege ich jetzt, den Anwalt auf Schadensersatz zu verklagen. :
Wenn man das
Zitatdass der Anwalt weiteren Tätigkeiten nicht fristgemäß ausführte :
ZitatDas hat zu einem finanziellen Schaden geführt, :
nachweisen kann, kann Schadensersatz zu zahlen sein.
Zitat@guyfromhamburg :
Richtig - Schuld haben nach seiner Auffassung immer die Anderen
Mfg
RA Thomas Bohle
Ich möchte mal die Arbeitsweise von sehr vielen Anwälten kritisieren - die nämlich heißt:
"Ich kümmere mich darum.", beinhaltet ja nicht die Aussage wann.
Ihr scheint nicht wahrzunehmen, dass der Umgang mit den gemeinsamen Kindern keine Streitsache ist, die man 20 Jahre vor Gericht hin und herschieben kann um dann festzustellen, dass sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt hat.
Ihr arbeitet genauso wie der Flughafen BER, produziert extrem viele unnötige Kosten und habt das eigentliche Ziel komplett aus den Augen verloren. Die meisten Mandanten reden mit euch nicht mehr weil, es sinnlos ist, euch zu erklären, was eure Arbeit wert ist.
Ich erkenne einen guten Anwalt daran, dass er alle Sachen in Kopie an den Mandanten weiterreicht und Fristen setzt, welche eine klare Struktur erkennen lassen. Da werden Fakten geschaffen. Über solche Anwälte muss man sich nicht beschweren. Und diese Anwälte sind auch die, welche ruhigen Wissens empfohlen werden und wo es wirklich schwer ist ein Mandat zu bekommen. Womit ja klar ist, welche Art von Anwalt nach Mandanten suchen muss.
Zitat:Da hat der Tag Struktur...ZitatSchuld haben nach seiner Auffassung immer die Anderen :
naja, da hier jetzt das Thema gewechselt wurde - für ich mal anhand eines Beispieles die Glanzleistung von den besondern Explaren der advocatus vor:
1 Durchgang: Der Anwalt der Ex beantragt vor Gericht mit PKH, dass ich auf Unterhaltsansprüche verzichten soll, wird vom Gericht abgeschmettert, da keine Aussicht auf Erfolg. Aufwand 2 Stunden und ein Blatt Papier von mir.
2 Durchgang Der Anwalt der Ex beantragt vor Gericht mit PKH, dass ich und die Kinder auf Unterhaltsansprüche verzichten sollen. Der beauftragte Rechtsanwalt erklärt ein streitendes Verfahren vor Gericht, die Schriftsätzte sind inzwischen 400 Seiten dick. Der Gerichtstermin noch nicht mal bestimmt.
so sieht die Realität aus.
im Übrigen wird der Anwalt der Gegenseite auch dieses Verfahren wieder verlieren, da er in seinem Antrag Fehler bezüglich der Gläubiger gemacht hat und mehrere Sachlagen vermischt. Aber die Kosten sammeln sich. Es ist also offensichtlich was hier geleistet werden soll.
-- Editiert von VermisseMeineKids am 26.07.2019 08:37
ZitatAntrag :
und wie du gelesen hast, hat sich das Gericht vertan und entschuldigt. Eine Eigenschaft, die kein Anwalt je zugeben würde.
Einige Fragen hätte ich dann doch noch:
Vermissen Ihre Kids Sie eigentlich?
Offenbar wissen Sie alles besser, Andere sind immer die Doofen.
Aber was hat die Kindschaftssache mit dem arbeitsrechtlichen Problem zu tun?
Da Sie aber "die Arbeitsweise von sehr vielen Anwälten" kennen wollen, kann ich mir schon vorstellen, dass Sie schwer irgendwo noch einen Termin bekommen.Nur, das Sie es doch sowieso alles besser können, wozu dann überhaupt noch ein Anwalt, soweit ein Anwaltszwang?
MfG
RA Thomas Bohle
ZitatEinige Fragen hätte ich dann doch noch: :
Vermissen Ihre Kids Sie eigentlich?
Offenbar wissen Sie alles besser, Andere sind immer die Doofen.
Aber was hat die Kindschaftssache mit dem arbeitsrechtlichen Problem zu tun?
Da Sie aber "die Arbeitsweise von sehr vielen Anwälten" kennen wollen, kann ich mir schon vorstellen, dass Sie schwer irgendwo noch einen Termin bekommen.Nur, das Sie es doch sowieso alles besser können, wozu dann überhaupt noch ein Anwalt, soweit ein Anwaltszwang?
MfG
RA Thomas Bohle
Na darauf antworte ich doch gerne - ja meine Töchter wollen den Umgang - sie weinen, haben den Richter angerufen, das Jugendamt, etc. Kommentare wie das kann nur ein Anwalt lösen" sind klar erkennbar, es geht um Probleme, welche ein anderer Anwalt geschaffen hat.
Und ja, ich habe auch fähige Anwälte kennen gelernt, mein Lieblingsanwalt ist ein Kollege aus Frankfurt, der andere Anwälte wegen Schlechtleistung verklagt. Dort habe ich noch kein Verfahren verloren. Woran das wohl liegen mag?
Im übrigen wird im Bewertungsprofil ein RA Thomas Bohle auch bewertet, gut die Hälfte der Mandanten raten von diesem Anwalt wegen Schlechtberatung ab. Aber das sind bestimmt nicht Sie, weil "ja die anderen die Doofen sind".
-- Editiert von VermisseMeineKids am 26.07.2019 12:27
Falsch
Die Probleme schaffen nicht die Anwälte, sondern die Eltern, die es nicht einmal mehr schaffen, miteinander zu sprechen. Und genau die schimpfen dann auf "die Anwälte", ohne ihre eigenen Fehler und Ursachensetzung auch nur ansatzweise zu akzeptieren.
Kein Anwalt macht ein Fall ohne Auftrag;
Nun, wenn Sie dort Ihren Lieblingsanwalt gefunden haben - wo ist dann noch das Problem?
MfG
RA Thomas Bohle
ZitatFalsch :
Die Probleme schaffen nicht die Anwälte, sondern die Eltern, die es nicht einmal mehr schaffen, miteinander zu sprechen. Und genau die schimpfen dann auf "die Anwälte", ohne ihre eigenen Fehler und Ursachensetzung auch nur ansatzweise zu akzeptieren.
Kein Anwalt macht ein Fall ohne Auftrag;
Nun, wenn Sie dort Ihren Lieblingsanwalt gefunden haben - wo ist dann noch das Problem?
MfG
RA Thomas Bohle
In diesem Teil zur Problemlösung gebe ich Ihnen zumindest grob recht. Es gibt natürlich solche Fälle, wo die Mandantin submissiv ist und der Anwalt der DOM, u.U. war der Anwalt der Auslöser für die Zerüttung der Familie. Dann wird jeder Mist nur noch vor Gericht ausgetragen, da der Anwalt ja sonst nichts verdient. Praktische Erfahrung kann ich gerne vorlegen. Die sehen dann so aus, dass die Mandantin während der Schlichtung beim ASD ihren Anwalt anruft und diesen entscheiden lässt. Vielleicht mag das nicht die Regel sein, aber auseinandersetzen will sich keiner damit.
Naja, es ist nicht motivieren den Lieblingsanwalt zu beauftragen, weil andere nicht ihren Job beherrschen. Und mein Lieblingsanwalt hat sich genau darauf spezialisiert.
Aber Herr Bohle, ich mag ihre Einstellung, sie spiegelt ein bisschen den Gedanken, dass alle Anwälte fair und ehrlich sind und gerne auch Mediation ausführen um mögliche Quärellen frühstmöglich zu verhindern. Ist bestimmt die Normalität.
-- Editiert von VermisseMeineKids am 26.07.2019 12:42
Von Mediation habe ich nie etwas geschrieben - was reden Sie sich da wieder ein?
Als Anwalt bin ich Interessenvertreter; und zwar der Interessen meines/meiner Mandanten/Mandatnin. Und an deren Vorgaben halte ich mich in Rahmen des rechtlich Zulässigen und nach entsprechenden Aufklärungen über Risiken und Kosten.
Das hat mit Mediation nichts zu tun.
Und wenn Ihre Ex offenbar den anwaltlichen Rat haben möchte, bevor sie mit Ihnen noch eine weitere Abmachung trifft ... sollte das auch Ihnen irgendwie zu denken geben.
Warum dann der Anwalt der "Böse" sein soll, erschließt mich ebensowenig, wie der Zusammenhang zum angeblichen Fehlverhalten in Arbeitsgerichtsprozess.
Sie "giften" unter dem Deckmantel des Nicknames in nahezu alle Richtungen.
Ich denke, wir drehen uns immer mehr im Kreis und das bringt gar nichts mehr. Bewerten Sie Anwälte schlecht, verklagen Sie diese, schieben Sie die Schuld auch den Gerichten, Gutachtern, Gegenanwälten und der rest,lichen Menschheit zu. Aber ob das hilft?
Das entspricht auch dem Eindruck aus ihrem ersten Kommentar.
ZitatVon Mediation habe ich nie etwas geschrieben - was reden Sie sich da wieder ein? :
Als Anwalt bin ich Interessenvertreter; und zwar der Interessen meines/meiner Mandanten/Mandatnin. Und an deren Vorgaben halte ich mich in Rahmen des rechtlich Zulässigen und nach entsprechenden Aufklärungen über Risiken und Kosten.
Das hat mit Mediation nichts zu tun.
Erstmal die eigenen Interessen - das Geld des Mandanten, wäre das nicht so, würde eine sinnvolle Sichtweise als Einschätzung kommen.
Zitat:
Und wenn Ihre Ex offenbar den anwaltlichen Rat haben möchte, bevor sie mit Ihnen noch eine weitere Abmachung trifft ... sollte das auch Ihnen irgendwie zu denken geben.
Warum dann der Anwalt der "Böse" sein soll, erschließt mich ebensowenig, wie der Zusammenhang zum angeblichen Fehlverhalten in Arbeitsgerichtsprozess.
Hat es, ich ich ficke nicht mit einem Anwalt, damit der mich vertritt. Für Ihn war das mega-erfolgreich. für unsere Kids die vollständige Zerstörung der Familie. Warum er sonst nur noch Nazi´s und anderen rechten Dreck vertritt und aus allen Vereinen raus geworfen wurde, erklärt sich damit von selbst.
ZitatSie "giften" unter dem Deckmantel des Nicknames in nahezu alle Richtungen. :
- Sie fühlen sich angegriffen, weil ich Ihnen einen Spiegel vor das Gesicht halte.
Zitat... Bewerten Sie Anwälte schlecht, verklagen Sie diese, schieben Sie die Schuld auch den Gerichten, Gutachtern, Gegenanwälten und der rest,lichen Menschheit zu.... :
Die Gesetze in Deutschland sind in Ordnung, es gibt wenig daran auszusetzen. Das Problem ist eher, wie manche Richter und Anwälte diese interpretieren. Und vor allem beim Thema Haftung für Fehler zeigt diese Gruppe gerne auf andere und das Mandanten für die Fehler von diesen bezahlen sollen. Schließlich ist die nächsthöhere Instanz nichts anderes als eine Fehlerkorrektur.
Zitat:
p.s.. Die vielen Schreibfehler spiegeln sich auch in der Arbeit wieder, so aus Erfahrung....
Offenbar vermischen Sie Ihre persönlichen Unzulänglichkeiten mit dem Arbeitsgerichtsprozess und der angebliche Fehlleistung Ihres Anwaltes.
Was immer der Anwalt aus dem Arbeitsgerichtsverfahren mit dem neuen Lebenspartner Ihrer Frau zu tun haben soll (oder haben Sie ggfs. sogar den neuen Partner Ihrer Frau beauftragt? ), erschließt sich einfach nicht, wenn man unterstellt, es sind verschiedene Anwälte.
Sie halten mir auch sicherlich den Spiegel nicht vor, sondern "giften" eben in alle Richtungen.
Natürlich werden Gesetze unterschiedlich ausgelegt - sonst gäbe es keinen Streit und keinen Prozess. Ob allerdings Richter und Anwälte diese fehlerhaft interpretieren oder doch Mandanten mit Halbwissen, dürfte immer die berühmte Einzelfallentscheidung sein.
Offenbar haben Sie ein echtes "Beratungsproblem", denn wenn man - auch in einem Forum - fragt, sollte man schon Antworten verkraften können.
Aber nochmals zu meinem ersten Kommentar:
Jemanden schlecht bewerten und dann meckern, dass er nichts mehr für Einen macht .... doch, da kann man Ihre Frau verstehen.
PS Schreibfehler dürfen Sie behalten; dafür stelle ich Ihnen nichts in Rechnung.
Interessant, wenn man schon keine Fehler eingestehen kann, dann diese wieder auf andere schieben. Die übliche Vorgehensweise von Anwälten, welche ihren Job nicht beherrschen.
Den Bezug zum FamFG habe ich nicht hergestellt, nur meine Sichtweise aufgrund von Erfahrungen wiedergegeben.
Ihre "Beratung" im Forum ist doch genau, was ich kritisiere. Keine juristischen Bezüge, nur persönliche Kritik. Ein Musterbeispiel für jemanden, mit dem man sein Ziel nicht erreicht, weil die sachbezogene Neutralität nicht gegeben ist.
Und was nach Ihrer Sichtweise meine Exfrau mit einer schlechten Bewertung eines Anwaltes wegen Versäumnis der Frist zu tun hat, diese Logik ist für mich nicht nachvollziehbar. Sicherlich habe ich mangels Jurastudium nur Halbwissen, es ist aber inzwischen umfangreich genug, um offensichtliche Beratungsfehler zu erkennen. Kompetenter Rat aufgrund von Erfahrungsaustausch ist da natürlich bevorzugt willkommen. Aber ich habe einen Vorteil, ich kann andere über eine mögliche Problemstellungen involvieren und Rat erbitten, ein Anwalt mit Fachrichtung würde sich damit wohl blamieren.
Natürlich würden Sie mir gerne ihre Rechnung für die Beratung schreiben. Aber ich würde einem solchen Anwalt kein Mandat erteilen. Denn wenn Sie meine Frage richtig gelesen hätten, hätten Sie auch wahrgenommen, dass der Beschluss bereits 6 Wochen rechtskräftig war und der Anwalt nicht auf die Einhaltung achtete. Von "ein paar Stunden" steht da nichts.
-- Editiert von VermisseMeineKids am 30.07.2019 14:33
ZitatIhre "Beratung" im Forum ist doch genau, was ich kritisiere. :
Nutzungsbedingungen nicht gelesen oder nicht verstanden?
Hier gibt es keine Beratung, hier ist das Meinungsforum ...
Wenn man mit dem Anwalt genau so kommuniziert hat wie hier, kann ich verstehen, das der an weiterer Kommunikation noch an Beauftragung interessiert ist.
@Harry von Sell
Willkommen im Club.
Ich kann die Kollegen auch gut verstehen. Es gibt Mandate und Mandanten, die man ....
@vermisse...
Das mit der Rechnungsstellung für die Schreibfehler war ein Scherz. Schon bedauerlich, dass man Ihnen das noch schreiben muss.
Und das mit den paar Stunden haben Sie offensichtlich auch nicht so ganz verstanden. Es Ihnen aber noch zu erklären, ist nicht möglich.
Ich denke, es ist ausgeschrieben.
In diesem Sinne
Grüßen Sie unbekannterweise den Kollegen.
RA Thomas Bohle
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