Hallo,
muß meinen Mitarbeiter leider wegen Unpünklichkeit abmahnen, sonst verliere ich meinen Auftraggeber.
Habe bereits mehrere mahnende Gespräche mit Ihm geführt, aber er verschläft immer wieder.
Was muß eine Abmahnung beinhalten?
Wieviele Abmahnungen führen zur Kündigungen. Kann diese dann fristlos sein?
Vielen Dank an die, die sich an diesem Forum beteiligen!
Was muss eine Abmahnung beinhalten?
10. September 2003
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Frage vom 10. September 2003 | 21:27
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 1x hilfreich)
Was muss eine Abmahnung beinhalten?
#1
Antwort vom 11. September 2003 | 00:46
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 260x hilfreich)
Eine Abmahnung muss neben den Formalien (wer, wann, von wem, wo etc.) den Verstoß enthalten, wegen dem Abgemahnt wird und verbindliche Androhung von Konsequenzen (fristlose Kündigung).
Die dritte Abmahnung wegen des Verschlafens berechtigt dann zur fristlosen Kündigung.
Gruß
MCNeubert
#2
Antwort vom 19. September 2003 | 22:35
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank MCNeubert,
werde die Infos berücksichtigen.
Gruß Michael
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#3
Antwort vom 19. August 2004 | 17:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo zusammen,
ich würde gerne wissen ob ich ohne abmahnung,zwar fristgerecht,aber gekündigt werden kann.
#4
Antwort vom 19. August 2004 | 18:09
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 59x hilfreich)
"ich würde gerne wissen ob ich ohne abmahnung,zwar fristgerecht,aber gekündigt werden kann. "
kommt drauf an: findet das kündigungsschutzgesetz anwendung, haben sie sich etwas zuschulden kommen lassen, werden im unternehmen stellen gestrichen ...
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