Was passiert, wenn ich Kündigungsfrist nicht einhalte?

6. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
MyLilly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert, wenn ich Kündigungsfrist nicht einhalte?

Ich möchte zu einer neuen Arbeitsstelle wechseln, kann aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten.
Was passiert, wenn mein Chef mich nicht früher aus meinem Vertrag rausläßt und ich einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 295x hilfreich)

Du wirst vertragsbrüchig und ggf. schadensersatzpflichtig.

Aber mal im Ernst: kaum ein AG hat Interesse daran, einen ARbeitnehmer weiter zu beschäftigen, der sowieso weggehen möchte. Von daher solltest du das offene Gespräch suchen und mit offenen Karten spielen. Biete an, eine neue Kraft noch einzuarbeiten. Wie heißt es so schön: Redenden Menschen kann geholfen werden.

Wenn dein neuer AG dich wirklich will, wird er auch auf dich warten. Am besten vereinbart ihr im Vertrag einen Arbeitsbeginn zu dem dir regulär möglichen Termin und ergänzt das durch den Zusatz " oder früher".

Also, Flucht nach vorn - aber erst, wenn du den neuen Vertrag sicher vor dir liegen hast.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49321 Beiträge, 17351x hilfreich)

Das sehe ich genauso wie karamel.

Noch ein paar Gedanken dazu:

Wenn es Deinem AG so wichtig ist, dass ein 2 Monate früherer Arbeitsbeginn entscheidend sind, bist Du dann wirklich der Richtige für deinen neuen AG? Will er Dich wirklich langfristig einstellen?

Wenn der neue AG bereits für den Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Vertragsbruch von Dir gegenüber Deinem alten AG erwartet, wie steht es dann mit seiner eigenen Vertragstreue?

Wenn Du aus eigenen Stücken Deinen alten Arbeitsvertrag brichst, was soll denn Dein neuer AG von Deiner Vertragstreue halten?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
steffeli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,... bin vor dem selben Dilema,... habe meinen jetztigen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich Ende Juli gehen will..... Frist wäre bis Ende August.Habe jedoch bereits mitte Juni gekündigt,..Was erwartet mich schlimmstenfalls? Konventionalstrafe max wie hoch? Wer weiss bescheid? Grus Steffeli

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""

37x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1841 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
habe meinen jetztigen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich Ende Juli gehen will


Will er Dich jetzt nicht früher gehen lassen?

quote:
Was erwartet mich schlimmstenfalls? Konventionalstrafe max wie hoch?


Das kann man nicht vorhersagen. Eine "Konventionalstrafe" müsste im Arbeitsvertrag festgelegt sein, ist jedoch selten der Fall.

Mit folgenden Problemen bekommt man zu tun:
1. Wenn man nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann es sein, dass einen fristlose Kdg. von Seiten des alten AG bestand hat.

2. Das wird dann auch meist aus dem Zeugnis zu erkennen sein, das bedeutet man hat dann schlechtere Karten, wenn man sich erneut bewerben will.

3. Der AN ist schadensersatzpflichtig, für den Schaden, der dem AG entsteht, weil der AG nicht mehr zur Arbeit erschienen ist.
Hier hat jedoch in den meisten Fällen der AG das Problem, dass er den Schaden beziffern muss und das ist nicht so einfach möglich.
Bezifferbar wäre es beispielsweise, wenn er sich für eine Übergangszeit einen Spezialisten holen muss, der rasch - ohne lange Einarbeitung - Ihre Arbeit übernehmen kann. Denn Spezialisten abzgl. des Gehalts, das Sie erhalten hätten, wäre dann der bezifferbare Schaden. Auch können Produktionsausfälle entstehen, die müssten aber eindeutig Ihnen zuordbar sein. Bei den Produktionsausfällen muss man aber beachten, dass der auch gilt, dass der AG verpflichtet ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn er sich beispielsweise um keinen schnellen Ersatz für Sie kümmert und er dadurch einen längeren Produktionsausfall bewirkt, war er letztendlich für diesen Schaden verantwortlich. Etwas anderes wäre dann, wenn er nachweisen kann, dass er eine Ersatzkraft gesucht hat,jedoch keine gefunden.

WieSie sehen, kann man Ihr keine Information geben, weil es eine reine Einzelfallangelegenheit ist.

Je nach Firma, kann theoretisch der Schaden in die Millionen gehen (wenn beispielsweise gar nichts mehr produziert werden kann, was wohl kaum der Fall sein dürfte, denn der AN kann ja auch mal krank werden) oder auch nicht nachweisbar. Das käme eben auch auf Ihre Funktion in dem Unternehmen an. Die Folgen für den Betrieb werden Sie vielleicht auch noch am besten abschätzen können.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 21.06.2010 16:33

1x Hilfreiche Antwort

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