Was sieht das Finanzamt und neuer Arbeitgeber im ELSTAM

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Micha1150
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Was sieht das Finanzamt und neuer Arbeitgeber im ELSTAM

Hallo Leute,
ich hoffe das ist das richtige Unterforum für mein Anliegen.

1.Frage: Sieht mein neuer Arbeitgeber wo ich früher gearbeitet habe? (Wenn er Elstam abruft)
2. Frage: Sieht das Finanzamt wo ich in den letzten 2 Jahren gearbeitet habe?


Ich bedanke mich schon mal herzlichst für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Micha1150):
1.Frage: Sieht mein neuer Arbeitgeber wo ich früher gearbeitet habe? (Wenn er Elstam abruft)

Nein



Zitat (von Micha1150):
2. Frage: Sieht das Finanzamt wo ich in den letzten 2 Jahren gearbeitet habe?

Kommt darauf an, ob alles ans Finanzamt gemeldet wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Micha1150
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke.

Die Person war angenommenen von September bis Dezember 2017 berufstätig.

Und weiß meinen Sie mit "falls" es gemeldet wird?
Laut meiner Recherche stehen in elstem alle AG die die letzten 2 Jahre drauf zugegriffen haben.

Gibt es dort Ausnahmen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Micha1150):
Gibt es dort Ausnahmen?

Ausländische Arbeitgeber wären z.B. so eine Ausnahme, die müssen nicht unbedingt Kontakt mit dem Deutschen Finanzamt haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das Finanzamt erhält viel ausführlichere Informationen über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Darüber erfährt das Finanzamt nicht nur, wann und wo Du gearbeitet hast, sondern auch was Du dabei verdient hast einschließlich zahlreicher weiterer Informationen. Darüber kann das Finanzamt die Arbeitsverhältnisse auch deutlich länger als 2 Jahre zurück verfolgen.

Bei der Speicherung der Abfragedaten in ELSTAM geht es dagegen in erster Linie darum nachvollziehen zu können, ob die getätigten Abfragen auch berechtigt waren.

Der Arbeitgeber erhält dagegen keine Informationen über andere Arbeitsverhältnisse.


-- Editiert von hh am 03.12.2018 21:31

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