Was soll ich tun?

31. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)
Was soll ich tun?

Und zwar hätte ich folgendes Problem. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte in den Arbeitsvertrag reingeschrieben, dass Ansprüche (Schulungskostenanrechnung!) aus diesem Arbeitsvertrag innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Falles verjähren. Bei einer Ablehnung des Einwandes durch den Arbeitgeber, beginnt die Frist erneut. (zumindest stehts so im Arbeitsvertrag).

Ich habe innerhalb der 2-Monatsfrist widersprochen, und bin nach Erhalt der Ablehnung zum Rechtsanwalt gegangen. Dieser hat dann innerhalb den zwei Monaten den alten Arbeitgeber angeschrieben und ich habe ein außergerichtliches Einigungsangebot von 50% bekommen. Das hat mir nicht gepasst und ich habe meinen RA beauftragt Klage einzureichen. Jedoch hat dieser - trotzt mehrmaliger schriftlicher und mündlicher Kontaktierung - monatelang nichts unternommen. Also beschloß ich nochmals auf eigene Faust meinen alten Arbeitgeber anzuschreiben. Dieser hat mich dann auf den oben genannten Paragraphen verwiesen und hat behauptet, dass die Frist verjährt ist.

Meine Frage?

Was kann ich tun, wenn mein Anwalt die Frist verschlafen hat?

Ist überhaupt eine Verjährungsfrist von 2 Monaten rechtens?
(Geht nicht die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB vor?)


Vielen Dank für die baldige Antwort.

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