Was tun, Kündigung mit unbezahlter Freistellung akzeptieren?

10. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
lilafragezeichen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun, Kündigung mit unbezahlter Freistellung akzeptieren?

Hallo Zusammen,

zu meinem Fall. Ich bin seit 8 Jahren in der Zeitarbeitsfirma. Die letzten zwei Jahre in Elternzeit. Diese ist nun vorbei. Der AG hat mir mitgeteilt, dass sie mich kündigen wollen oder einen Aufhebungsvertrag machen wollen.
Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist. Da sie mich nicht einsetzen können, bzw. ich durch die Schichtarbeit meines Mannes und den Kita-Beginn Mitte September sehr eingeschränkt arbeiten könnte, möchten sie mich unbezahlt freistellen während der Kündigungsfrist. Sie haben mir mitgeteilt, dass ich, sobald ich länger als einen Monat unbezahlt freigestellt bin, ich mich selbst versichern müsste. Alternativ haben sie mir einen Aufhebungsvertrag zum Ende des Monats angeboten. In beiden Fällen keine Abfindung. Da ich dann aber drei Monate vom Arbeitsamt gesperrt werde möchte ich diesen auf keinen Fall unterschreiben. Ich bin gerade total ratlos. Leider habe ich auch keine Rechtschutzversicherung und möchte nicht riskieren eine riesen Rechnung vom Anwalt zu bekommen ohne das was dabei rumkommt. Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nehmen wir mal an, die Firma hätte noch Arbeit für Dich. Wie hättest Du denn dann das mit dem Kind gemanaged?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nehmen wir mal an, die Firma hätte noch Arbeit für Dich.


Das brauchen wir doch gar nicht annehmen, die Firma hat Arbeit für die TE, diese kann aber aus persönlichen Gründen nicht zu den vertraglichen Zeiten.

Unter solchen Voraussetzungen sind Verhandlungen mit, oder Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber wohl nichts weiter als Luftschlösser.
Man schuldet seine Arbeitsleistung, welche man nicht anbieten kann/will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilafragezeichen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirwerden,

es wäre möglich mein Kind von einem Familienmitglied betreuen zu lassen.
Ich möchte für die Firma auch nicht mehr arbeiten, wäre aber natürlich bis Ende der Kündigungsfrist zur Verfügung gestanden. Nur sagen sie von vornherein, dass sie mich jetzt unbezahlt freistellen wollen und ich mich eben selbst versichern müsste.
Was auch die Frage nach den Kosten aufwirft

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Wenn Du deine Arbeitsleistung normal anbieten kannst, wird es nichts mit einer unbezahlten Freistellung.

Entweder sie lassen Dich normal arbeiten, kündigen Dir und lassen Dich arbeiten, oder kündigen Dir und stellen Dich unter Weiterbezug deiner Vergütung frei.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Spatenklopper, genau deshalb hatte ich ja noch mal nachgefragt.

Die Fragestellerin muss ihre Leistung konsequent anbieten, zu den vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung stehen. Und dann soll der AG kündigen, und er hat zu zahlen bis zum Ende der Vertragszeit. Wichtig ist, dass Dein Angebot sauber dokumentiert ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Fragestellerin muss ihre Leistung konsequent anbieten, zu den vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung stehen.

Und das möglichst gerichtsfest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen