Hallo Zusammen,
zu meinem Fall. Ich bin seit 8 Jahren in der Zeitarbeitsfirma. Die letzten zwei Jahre in Elternzeit. Diese ist nun vorbei. Der AG hat mir mitgeteilt, dass sie mich kündigen wollen oder einen Aufhebungsvertrag machen wollen.
Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist. Da sie mich nicht einsetzen können, bzw. ich durch die Schichtarbeit meines Mannes und den Kita-Beginn Mitte September sehr eingeschränkt arbeiten könnte, möchten sie mich unbezahlt freistellen während der Kündigungsfrist. Sie haben mir mitgeteilt, dass ich, sobald ich länger als einen Monat unbezahlt freigestellt bin, ich mich selbst versichern müsste. Alternativ haben sie mir einen Aufhebungsvertrag zum Ende des Monats angeboten. In beiden Fällen keine Abfindung. Da ich dann aber drei Monate vom Arbeitsamt gesperrt werde möchte ich diesen auf keinen Fall unterschreiben. Ich bin gerade total ratlos. Leider habe ich auch keine Rechtschutzversicherung und möchte nicht riskieren eine riesen Rechnung vom Anwalt zu bekommen ohne das was dabei rumkommt. Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?
Was tun, Kündigung mit unbezahlter Freistellung akzeptieren?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nehmen wir mal an, die Firma hätte noch Arbeit für Dich. Wie hättest Du denn dann das mit dem Kind gemanaged?
wirdwerden
ZitatNehmen wir mal an, die Firma hätte noch Arbeit für Dich. :
Das brauchen wir doch gar nicht annehmen, die Firma hat Arbeit für die TE, diese kann aber aus persönlichen Gründen nicht zu den vertraglichen Zeiten.
Unter solchen Voraussetzungen sind Verhandlungen mit, oder Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber wohl nichts weiter als Luftschlösser.
Man schuldet seine Arbeitsleistung, welche man nicht anbieten kann/will.
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Hallo wirwerden,
es wäre möglich mein Kind von einem Familienmitglied betreuen zu lassen.
Ich möchte für die Firma auch nicht mehr arbeiten, wäre aber natürlich bis Ende der Kündigungsfrist zur Verfügung gestanden. Nur sagen sie von vornherein, dass sie mich jetzt unbezahlt freistellen wollen und ich mich eben selbst versichern müsste.
Was auch die Frage nach den Kosten aufwirft
Wenn Du deine Arbeitsleistung normal anbieten kannst, wird es nichts mit einer unbezahlten Freistellung.
Entweder sie lassen Dich normal arbeiten, kündigen Dir und lassen Dich arbeiten, oder kündigen Dir und stellen Dich unter Weiterbezug deiner Vergütung frei.
Spatenklopper, genau deshalb hatte ich ja noch mal nachgefragt.
Die Fragestellerin muss ihre Leistung konsequent anbieten, zu den vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung stehen. Und dann soll der AG kündigen, und er hat zu zahlen bis zum Ende der Vertragszeit. Wichtig ist, dass Dein Angebot sauber dokumentiert ist.
wirdwerden
ZitatDie Fragestellerin muss ihre Leistung konsequent anbieten, zu den vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung stehen. :
Und das möglichst gerichtsfest.
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