Was tun, wenn der Chef nicht in den Urlaub lässt?

22. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun, wenn der Chef nicht in den Urlaub lässt?

Hallo zusammen.

Ich muss alle meine Urlaubstage (20 Arbeitstage) auf einmal nehmen.
Ich habe meine Familie, die in einem anderen Land lebt, seit fast drei Jahren nicht mehr gesehen und würde gerne noch lange bei ihnen bleiben.

Ich habe Mitte Juli Urlaub beantragt, aber nie eine Bestätigung von meinem Chef erhalten.

Leider habe ich die Ahnung, dass mein Chef einen so langen Urlaub nicht gutheißen wird, obwohl das letzte Mal, als ich 19 Tage Urlaub am Stück gemacht habe, alles in Ordnung war.

Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter.
Der Chef wird für die Tage meiner Abwesenheit einen Ersatz für mich finden können.
Auch eine Produktivitätssteigerung an den Tagen meines geplanten Urlaubs ist nicht zu erwarten.

Was soll ich tun, wenn der Chef mir einen längeren Urlaub nicht zustimmt? Schließlich verbietet das Gesetz nicht, den gesamten Urlaub auf einmal zu nutzen.

Liebe Grüße,
Mario

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3786x hilfreich)

Einfach ausgedrückt: Wenn der Chef den Urlaub ablehnt, muss das eine Begründung haben. Z. B. betriebliche Belange, eine fehlende Vertretung o. ä.

4 Wochen Urlaub am Stück sind nicht verboten ABER du brauchst vllt. noch den ein oder anderen Tag im Jahr für private Erledigungen, die noch nicht vorhersehbar sind. Was machst du dann? Krankenschein?
Das könnte das Zögern deines AG auch ausmachen.

Sprich ihn doch einfach mal an!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35190 Beiträge, 6008x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
Ich muss alle meine Urlaubstage (20 Arbeitstage) auf einmal nehmen.
Wann soll dein Urlaub beginnen?
Zitat (von FTS2mal):
Was soll ich tun, wenn der Chef mir einen längeren Urlaub nicht zustimmt?
Wenn du alle Tage zusammenhängend nehmen sollst und das bisher auch so war--- wo ist dein Problem?

Was spricht dagegen, deinen Chef morgen um Genehmigung zu fragen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
4 Wochen Urlaub am Stück sind nicht verboten ABER du brauchst vllt. noch den ein oder anderen Tag im Jahr für private Erledigungen, die noch nicht vorhersehbar sind. Was machst du dann? Krankenschein?


Kein Problem. Wenn ich ein Termin habe, auch beim Arzt, ich mache dann diese Stunden am WE

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann soll dein Urlaub beginnen?
Zitat (von FTS2mal):

Wenn du alle Tage zusammenhängend nehmen sollst und das bisher auch so war--- wo ist dein Problem?

Was spricht dagegen, deinen Chef morgen um Genehmigung zu fragen?


ab 1.11.

Das Problem ist die Laune von unsere Chef. Er ist einfach komisch geworden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35190 Beiträge, 6008x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
ab 1.11.
Zitat (von FTS2mal):
Das Problem ist die Laune von unsere Chef. Er ist einfach komisch geworden
Das ist ja noch ne Weile hin. Du kannst mal ne halbe Stunde gute Laune bei deinem Chef abwarten und ihn dann fragen, wann er dir so wie immer den Urlaub genehmigt... du müsstest es möglichst nicht erst Ende Oktober wissen.




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126199 Beiträge, 40609x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
Ich muss alle meine Urlaubstage (20 Arbeitstage) auf einmal nehmen.

Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.



Zitat (von FTS2mal):
Ich habe Mitte Juli Urlaub beantragt

Und das wäre wie genau beweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18279 Beiträge, 6700x hilfreich)

Deine Familie lebt im Ausland - da ist es verständlich, dass du Urlaub für ein paar Wochen haben willst.
Das sollte auch dein Chef verstehen.

Erst einmal brauchst du einen nachweisbaren Urlaubsantrag - du solltest den Urlaub nochmals schriftlich beantragen und auf Entscheidung drängen, da du ja Vorlauf für Reisebuchung benötigst.
Wenn keine Erlaubnis erteilt wird, bleibt noch die Möglichkeit, dies vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Urlaub kann verweigert werden aus dringenden (!) betrieblichen Gründen, oder wenn Urlaubswünsche anderer entgegenstehen.

Eine grundsätzliche Schwäche deiner Position liegt darin, dass du offenbar in einem Kleinbetrieb arbeitest - da könnte die Urlaubsvertretung schnell zu einer Dauervertretung führen. Denn bei einer Kündigung muss kein K-Grund genannt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.


Es gibt auch kein Gesetz, das die Inanspruchnahme von 20 Urlaubstagen am Stück verbietet.

Zitat (von Harry van Sell):
Und das wäre wie genau beweisbar?


Zitat (von blaubär+):
Erst einmal brauchst du einen nachweisbaren Urlaubsantrag


Urlaubsantrag wurde per E-mail beantragt
Chef hat so gesagt, dass ich eine e-mail schreiben muss

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18279 Beiträge, 6700x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
Urlaubsantrag wurde per E-mail beantragt
Chef hat so gesagt, dass ich eine e-mail schreiben muss

Wunderbar - den Nachweis hast du schon.
Zitat (von FTS2mal):
Ich habe Mitte Juli Urlaub beantragt

Dann hatte dein Chef jetzt reichlich 1 Monat Zeit, über den Antrag zu befinden. Du kannst ihn jetzt also fragen, ob der U-Antrag bewilligt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dann hatte dein Chef jetzt reichlich 1 Monat Zeit, über den Antrag zu befinden. Du kannst ihn jetzt also fragen, ob der U-Antrag bewilligt ist.


Gibt es eine „Strafe" oder Sanktionen für den Chef, wenn er nicht innerhalb von 1 Monat nach dem Urlaubsantrag reagiert? Was kann ich aus rechtlicher Sicht tun, um seine Reaktion zu beschleunigen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35190 Beiträge, 6008x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
Gibt es eine „Strafe" oder Sanktionen für den Chef
Nein.
Was du ab jetzt jeden Tag tun kannst, wurde schon geschrieben.
Mal fragen... zB ob alles klar ist mit dem U-Antrag.

Zitat (von FTS2mal):
Was kann ich aus rechtlicher Sicht tun, um seine Reaktion zu beschleunigen?
Nichts. Er muss auch jetzt noch nicht reagieren---> DU willst was zur weiten Zukunft wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nichts. Er muss auch jetzt noch nicht reagieren---> DU willst was zur weiten Zukunft wissen.


Ja natürlich, es macht mir Sorgen, dass ich lange Zeit keine Antwort bekomme. Dadurch kann ich keine weiteren notwendigen Flüge buchen, die täglich teurer werden bzw. ich verliere mehr Geld

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18279 Beiträge, 6700x hilfreich)

... dann mach' ihm das klar, dass du die Entscheidung jetzt brauchst und nicht erst im Oktober. :bang:
Wenn der Chef die Zustimmung verweigert, bleibt noch der Weg vors Arbeitsgericht - alles schon gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17504 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.
Doch, natürlich.
§7 Absatz (2) BUrlG

Zitat (von FTS2mal):
Ich habe Mitte Juli Urlaub beantragt, aber nie eine Bestätigung von meinem Chef erhalten.
Dann solltest du den Antrag aktuell als abgelehnt ansehen.
Es gibt allerdings auch anderslautende Urteile, z.B. AG Chemnitz AZ: 11 Ca 1751/17, dass man nach 4 Wochen davon ausgehen kann, dass der Urlaub als genehmigt gilt weil der AG dann lange genug Zeit hatte dem Wunsch zu widersprechen. Der AG hat nämlich eine Fürsorgepflicht nach den §§ 617-619 BGB und diese zwingen ihn z.B. dazu, dass er dem AN Planungssicherheit in seiner Urlaubsplanung verschafft. Der AG hat ca. 2 Wochen Zeit einen Urlaubsantrag zu genehmigen, danach kann der AN diesen Antrag auch gerichtlich, durch eine einstweilige Verfügung, genehmigen lassen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35190 Beiträge, 6008x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
dass ich lange Zeit keine Antwort bekomme.
Meine Güte, du willst doch erst ab 1.11. in Urlaub. Du bist gut beraten, deinen komisch gelaunten Chef jetzt nicht mit rechtlichen Spitzfindigkeiten vor den Kopf zu stoßen. Nicht, dass der sich noch was einfallen lässt wegen seiner winzigen Mannschaft...

Zitat (von FTS2mal):
Dadurch kann ich keine weiteren notwendigen Flüge buchen, die täglich teurer werden bzw. ich verliere mehr Geld
Ach, das ist dein Problem? Warum rückst du damit in #12 raus?

Meine Güte---> frag endlich deinen Chef.

...und melde dich wieder hier, wenn du seine Antwort hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
dann mach' ihm das klar, dass du die Entscheidung jetzt brauchst und nicht erst im Oktober.


Und dann wird er nein sagen. Bei einem so langen Urlaub kann ich dich nicht gehen lassen. Und was dann?

Zitat (von blaubär+):
Wenn der Chef die Zustimmung verweigert, bleibt noch der Weg vors Arbeitsgericht - alles schon gesagt.




Zitat (von -Laie-):
Der AG hat ca. 2 Wochen Zeit einen Urlaubsantrag zu genehmigen, danach kann der AN diesen Antrag auch gerichtlich, durch eine einstweilige Verfügung, genehmigen lassen.


Ja, das ist auch eine Option. Aber wenn ich weiß, wie die Gerichte funktionieren (ich verklage derzeit die Einbürgerungsbehörde), kann sich der Prozess lange hinziehen und ich werde meine Verwandten im November nicht sehen können.

Zitat (von Anami):
Ach, das ist dein Problem?


Mein Hauptproblem besteht darin, dass ich kein garantiertes Recht habe, meinen gesetzlichen Urlaub zu nehmen, wann ich möchte. Einerseits zahle ich sagenhafte Steuern, andererseits habe ich nicht einmal Rechte. Es fühlt sich an, als wäre ich nur ein Sklave.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17504 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
Aber wenn ich weiß, wie die Gerichte funktionieren.............
Sorry aber ganz offensichtlich weißt du das nicht.

Zitat (von FTS2mal):
Und dann wird er nein sagen.
Genau diese Situation hast du ja gerade. Aktuell hast du ein "nein". Schlechter als aktuell kann es also doch gar nicht werden.

-- Editiert von User am 23. August 2023 13:56

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35190 Beiträge, 6008x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
Aber wenn ich weiß, wie die Gerichte funktionieren (ich verklage derzeit die Einbürgerungsbehörde)
Ach du meine Güte. U-Klage wegen Wartezeit... dann fahr lieber im November nicht so lange weg...evtl. will genau dann die EBH was von dir.
Zitat (von FTS2mal):
Und dann wird er nein sagen.
Das weißt du JETZT schon? Dann hättest du schon im Juli deinen Chef darauf hinweisen können, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend zu nehmen ist, du sehr wichtige familiäre Gründe hast und es bisher doch auch keine Probleme gab.

Du reimst dir was zusammen... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17504 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ach du meine Güte. U-Klage wegen Wartezeit...
Was soll das eigentlich von dir? Der AN hat ein Recht auf Urlaub und auch darauf diesen planen zu können. Deine Äußerungen dazu sind völlig daneben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3786x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
Einerseits zahle ich sagenhafte Steuern, andererseits habe ich nicht einmal Rechte. Es fühlt sich an, als wäre ich nur ein Sklave.


Absoluter Unsinn!

Sprich deinen Chef doch endlich mal an und stell die Spekulationen ein.

Falls er den Urlaub (in seiner Gänze oder teilweise) verweigert, dann nimmst du genau das in Anspruch, was du im Zitat nicht zu haben meinst, nämlich dein Recht. Jetzt ist genug gejammert, jetzt muss mal agiert werden!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
FTS2mal
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade mit dem Chef gesprochen
er gibt mir keinen Urlaub von 20 Tagen, sondern nur maximal 2 Wochen. Der Grund ist die erhöhte Produktivität im November. Letztes Jahr, November war gar nicht mit erhöhte Produktivität

Als ich ihn bat, mir einen offiziellen Grund für die Verweigerung des Urlaubs zu nennen, sagte er, dass er nicht mit mir zusammenarbeiten wolle, wenn ich an diesen deutschen Spielen teilnehmen wolle, und forderte mich außerdem auf, morgen in sein Büro zu kommen.

Was zu tun ist?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35190 Beiträge, 6008x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der AN hat ein Recht auf Urlaub und auch darauf diesen planen zu können.
Selbstverständlich. Ich habe nichts gegenteiliges gesagt. Da musst du was missverstanden haben.

Außerdem --- ganz anderes Thema...hat er seine Einbürgerung beantragt, muss lange warten und weil ihm das eben zu lange dauert, klagt er nun mit einer Untätigkeitsklage dagegen. (So habe ich es verstanden, anders macht es auch keinen Sinn).
Daneben ist vielmehr, dass der TE gerade heute mit dem Chef gesprochen hat und leider nicht gewartet hat, bis der mal gut drauf ist und Verständnis für 20 Tage U hat...

Zitat (von FTS2mal):
dass er nicht mit mir zusammenarbeiten wolle, wenn ich an diesen deutschen Spielen teilnehmen wolle, und forderte mich außerdem auf, morgen in sein Büro zu kommen.
Tja, der Chef war heut nicht gut drauf oder du hast schon was *rechtliches* gefragt, nun, wird der Chef morgen erklären, was er damit meint.
Und dann kannst du vermutlich klagen.
Oder eben so lange im Urlaub in der Heimat zu bleiben, wie du möchtest.

Hauptsache, du bist für die EBH erreichbar, falls die ganz schnell noch was von dir fordert, weil das VG der EBH Druck gemacht hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18279 Beiträge, 6700x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
dass ich kein garantiertes Recht habe, meinen gesetzlichen Urlaub zu nehmen, wann ich möchte. Einerseits zahle ich sagenhafte Steuern, andererseits habe ich nicht einmal Rechte. Es fühlt sich an, als wäre ich nur ein Sklave.

Dem Mann eine Großpackung Papiertaschentücher! Sorry - du machst dich lächerlich und verniedlichst die Schicksale wirklicher Sklaven auf der Welt.

Richtig ist, dass du kein garantiertes Recht auf Urlaub exklusiv nach deinen Wünschen hast.
Es gilt das BUrlG
Zitat:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ....
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Die Entscheidung deines AG kannst du überprüfen lassen durch das zuständige Arbeitsgericht; so lernst du auch die Arbeitsweise deutscher Gerichte kennen.
Wenn es im November so gar nicht gehen kann, kann es zu einem anderen Zeitpunkt doch klappen.
Dann frag doch morgen deinen Chef, zu welcher anderer Zeit er dir ermöglichen kann und will, deine Familie 4 Wochen am Stück zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126199 Beiträge, 40609x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wunderbar - den Nachweis hast du schon.

Da bin ich mal auf die Erklärung gespannt, in welcher Welt das ein Nachweis sein soll ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39960 Beiträge, 14238x hilfreich)

Im Augenblick haben wir doch noch gar kein juristisches Problem. Sie hat einen Antrag auf Urlaub gestellt. Dieser ist noch nicht entschieden worden; sie will keine Standanfrage halten; weil sie eine Absage fürchtet; will aber trotzdem Planungssicherheit haben. Wie soll das funktionieren?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 195x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.


Bundesurlaubsgesetz §7 :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126199 Beiträge, 40609x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Bundesurlaubsgesetz §7

Richtig, da steht ausnahmsweise sogar drin, das es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.

Danke für den Hinweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3786x hilfreich)

Zitat (von FTS2mal):
er gibt mir keinen Urlaub von 20 Tagen, sondern nur maximal 2 Wochen. Der Grund ist die erhöhte Produktivität im November.


Das wäre ein Argument, das gegen deine Urlaubswünsche spricht.

Zitat (von FTS2mal):
Als ich ihn bat, mir einen offiziellen Grund für die Verweigerung des Urlaubs zu nennen, sagte er, dass er nicht mit mir zusammenarbeiten wolle, wenn ich an diesen deutschen Spielen teilnehmen wolle, und forderte mich außerdem auf, morgen in sein Büro zu kommen.

Was zu tun ist?


Was meint er mit "deutschen Spielen" ?? Dass du auf deinem Anspruch beharrst?
Wenn du morgen zu ihm gehst, geh diplomatisch vor, dann lässt sich vllt eine Einigung in der Mitte finden: Statt 20 oder 14 Tagen könnten es ja auch 16 Tage sein.

Nicht vergessen - wie schon in einer anderen Antwort erwähnt - du hast in diesem Kleinbetrieb keinen besonderen Kündigungsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17504 Beiträge, 5967x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, da steht ausnahmsweise sogar drin, das es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.
falsch, da steht lediglich drin in welchem Fall der Rechtsanspruch verwehrt werden kann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126199 Beiträge, 40609x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Was meint er mit "deutschen Spielen" ??

Das man auf seine Rechte besteht und diese auch durchsetzt.
Und nicht den Arbeitgeber anbetet während der - auf seinem güldenen Sockel stehend - huldvoll herabblickt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.288 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.513 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen