Hallo zusammen.
Ich muss alle meine Urlaubstage (20 Arbeitstage) auf einmal nehmen.
Ich habe meine Familie, die in einem anderen Land lebt, seit fast drei Jahren nicht mehr gesehen und würde gerne noch lange bei ihnen bleiben.
Ich habe Mitte Juli Urlaub beantragt, aber nie eine Bestätigung von meinem Chef erhalten.
Leider habe ich die Ahnung, dass mein Chef einen so langen Urlaub nicht gutheißen wird, obwohl das letzte Mal, als ich 19 Tage Urlaub am Stück gemacht habe, alles in Ordnung war.
Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter.
Der Chef wird für die Tage meiner Abwesenheit einen Ersatz für mich finden können.
Auch eine Produktivitätssteigerung an den Tagen meines geplanten Urlaubs ist nicht zu erwarten.
Was soll ich tun, wenn der Chef mir einen längeren Urlaub nicht zustimmt? Schließlich verbietet das Gesetz nicht, den gesamten Urlaub auf einmal zu nutzen.
Liebe Grüße,
Mario
Was tun, wenn der Chef nicht in den Urlaub lässt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Einfach ausgedrückt: Wenn der Chef den Urlaub ablehnt, muss das eine Begründung haben. Z. B. betriebliche Belange, eine fehlende Vertretung o. ä.
4 Wochen Urlaub am Stück sind nicht verboten ABER du brauchst vllt. noch den ein oder anderen Tag im Jahr für private Erledigungen, die noch nicht vorhersehbar sind. Was machst du dann? Krankenschein?
Das könnte das Zögern deines AG auch ausmachen.
Sprich ihn doch einfach mal an!
Wann soll dein Urlaub beginnen?ZitatIch muss alle meine Urlaubstage (20 Arbeitstage) auf einmal nehmen. :
Wenn du alle Tage zusammenhängend nehmen sollst und das bisher auch so war--- wo ist dein Problem?ZitatWas soll ich tun, wenn der Chef mir einen längeren Urlaub nicht zustimmt? :
Was spricht dagegen, deinen Chef morgen um Genehmigung zu fragen?
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Zitat4 Wochen Urlaub am Stück sind nicht verboten ABER du brauchst vllt. noch den ein oder anderen Tag im Jahr für private Erledigungen, die noch nicht vorhersehbar sind. Was machst du dann? Krankenschein? :
Kein Problem. Wenn ich ein Termin habe, auch beim Arzt, ich mache dann diese Stunden am WE
ZitatWann soll dein Urlaub beginnen? :
Zitat (von FTS2mal):
Wenn du alle Tage zusammenhängend nehmen sollst und das bisher auch so war--- wo ist dein Problem?
Was spricht dagegen, deinen Chef morgen um Genehmigung zu fragen?
ab 1.11.
Das Problem ist die Laune von unsere Chef. Er ist einfach komisch geworden
Zitatab 1.11. :
Das ist ja noch ne Weile hin. Du kannst mal ne halbe Stunde gute Laune bei deinem Chef abwarten und ihn dann fragen, wann er dir so wie immer den Urlaub genehmigt... du müsstest es möglichst nicht erst Ende Oktober wissen.ZitatDas Problem ist die Laune von unsere Chef. Er ist einfach komisch geworden :
ZitatIch muss alle meine Urlaubstage (20 Arbeitstage) auf einmal nehmen. :
Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.
ZitatIch habe Mitte Juli Urlaub beantragt :
Und das wäre wie genau beweisbar?
Deine Familie lebt im Ausland - da ist es verständlich, dass du Urlaub für ein paar Wochen haben willst.
Das sollte auch dein Chef verstehen.
Erst einmal brauchst du einen nachweisbaren Urlaubsantrag - du solltest den Urlaub nochmals schriftlich beantragen und auf Entscheidung drängen, da du ja Vorlauf für Reisebuchung benötigst.
Wenn keine Erlaubnis erteilt wird, bleibt noch die Möglichkeit, dies vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Urlaub kann verweigert werden aus dringenden (!) betrieblichen Gründen, oder wenn Urlaubswünsche anderer entgegenstehen.
Eine grundsätzliche Schwäche deiner Position liegt darin, dass du offenbar in einem Kleinbetrieb arbeitest - da könnte die Urlaubsvertretung schnell zu einer Dauervertretung führen. Denn bei einer Kündigung muss kein K-Grund genannt werden.
ZitatDarauf gibt es keinen Rechtsanspruch. :
Es gibt auch kein Gesetz, das die Inanspruchnahme von 20 Urlaubstagen am Stück verbietet.
ZitatUnd das wäre wie genau beweisbar? :
ZitatErst einmal brauchst du einen nachweisbaren Urlaubsantrag :
Urlaubsantrag wurde per E-mail beantragt
Chef hat so gesagt, dass ich eine e-mail schreiben muss
ZitatUrlaubsantrag wurde per E-mail beantragt :
Chef hat so gesagt, dass ich eine e-mail schreiben muss
Wunderbar - den Nachweis hast du schon.
ZitatIch habe Mitte Juli Urlaub beantragt :
Dann hatte dein Chef jetzt reichlich 1 Monat Zeit, über den Antrag zu befinden. Du kannst ihn jetzt also fragen, ob der U-Antrag bewilligt ist.
ZitatDann hatte dein Chef jetzt reichlich 1 Monat Zeit, über den Antrag zu befinden. Du kannst ihn jetzt also fragen, ob der U-Antrag bewilligt ist. :
Gibt es eine „Strafe" oder Sanktionen für den Chef, wenn er nicht innerhalb von 1 Monat nach dem Urlaubsantrag reagiert? Was kann ich aus rechtlicher Sicht tun, um seine Reaktion zu beschleunigen?
Nein.ZitatGibt es eine „Strafe" oder Sanktionen für den Chef :
Was du ab jetzt jeden Tag tun kannst, wurde schon geschrieben.
Mal fragen... zB ob alles klar ist mit dem U-Antrag.
Nichts. Er muss auch jetzt noch nicht reagieren---> DU willst was zur weiten Zukunft wissen.ZitatWas kann ich aus rechtlicher Sicht tun, um seine Reaktion zu beschleunigen? :
ZitatNichts. Er muss auch jetzt noch nicht reagieren---> DU willst was zur weiten Zukunft wissen. :
Ja natürlich, es macht mir Sorgen, dass ich lange Zeit keine Antwort bekomme. Dadurch kann ich keine weiteren notwendigen Flüge buchen, die täglich teurer werden bzw. ich verliere mehr Geld
... dann mach' ihm das klar, dass du die Entscheidung jetzt brauchst und nicht erst im Oktober.
Wenn der Chef die Zustimmung verweigert, bleibt noch der Weg vors Arbeitsgericht - alles schon gesagt.
Doch, natürlich.ZitatDarauf gibt es keinen Rechtsanspruch. :
§7 Absatz (2) BUrlG
Dann solltest du den Antrag aktuell als abgelehnt ansehen.ZitatIch habe Mitte Juli Urlaub beantragt, aber nie eine Bestätigung von meinem Chef erhalten. :
Es gibt allerdings auch anderslautende Urteile, z.B. AG Chemnitz AZ: 11 Ca 1751/17, dass man nach 4 Wochen davon ausgehen kann, dass der Urlaub als genehmigt gilt weil der AG dann lange genug Zeit hatte dem Wunsch zu widersprechen. Der AG hat nämlich eine Fürsorgepflicht nach den §§ 617-619 BGB und diese zwingen ihn z.B. dazu, dass er dem AN Planungssicherheit in seiner Urlaubsplanung verschafft. Der AG hat ca. 2 Wochen Zeit einen Urlaubsantrag zu genehmigen, danach kann der AN diesen Antrag auch gerichtlich, durch eine einstweilige Verfügung, genehmigen lassen.
Meine Güte, du willst doch erst ab 1.11. in Urlaub. Du bist gut beraten, deinen komisch gelaunten Chef jetzt nicht mit rechtlichen Spitzfindigkeiten vor den Kopf zu stoßen. Nicht, dass der sich noch was einfallen lässt wegen seiner winzigen Mannschaft...Zitatdass ich lange Zeit keine Antwort bekomme. :
Ach, das ist dein Problem? Warum rückst du damit in #12 raus?ZitatDadurch kann ich keine weiteren notwendigen Flüge buchen, die täglich teurer werden bzw. ich verliere mehr Geld :
Meine Güte---> frag endlich deinen Chef.
...und melde dich wieder hier, wenn du seine Antwort hast.
Zitatdann mach' ihm das klar, dass du die Entscheidung jetzt brauchst und nicht erst im Oktober. :
Und dann wird er nein sagen. Bei einem so langen Urlaub kann ich dich nicht gehen lassen. Und was dann?
ZitatWenn der Chef die Zustimmung verweigert, bleibt noch der Weg vors Arbeitsgericht - alles schon gesagt. :
ZitatDer AG hat ca. 2 Wochen Zeit einen Urlaubsantrag zu genehmigen, danach kann der AN diesen Antrag auch gerichtlich, durch eine einstweilige Verfügung, genehmigen lassen. :
Ja, das ist auch eine Option. Aber wenn ich weiß, wie die Gerichte funktionieren (ich verklage derzeit die Einbürgerungsbehörde), kann sich der Prozess lange hinziehen und ich werde meine Verwandten im November nicht sehen können.
ZitatAch, das ist dein Problem? :
Mein Hauptproblem besteht darin, dass ich kein garantiertes Recht habe, meinen gesetzlichen Urlaub zu nehmen, wann ich möchte. Einerseits zahle ich sagenhafte Steuern, andererseits habe ich nicht einmal Rechte. Es fühlt sich an, als wäre ich nur ein Sklave.
Sorry aber ganz offensichtlich weißt du das nicht.ZitatAber wenn ich weiß, wie die Gerichte funktionieren............. :
Genau diese Situation hast du ja gerade. Aktuell hast du ein "nein". Schlechter als aktuell kann es also doch gar nicht werden.ZitatUnd dann wird er nein sagen. :
-- Editiert von User am 23. August 2023 13:56
Ach du meine Güte. U-Klage wegen Wartezeit... dann fahr lieber im November nicht so lange weg...evtl. will genau dann die EBH was von dir.ZitatAber wenn ich weiß, wie die Gerichte funktionieren (ich verklage derzeit die Einbürgerungsbehörde) :
Das weißt du JETZT schon? Dann hättest du schon im Juli deinen Chef darauf hinweisen können, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend zu nehmen ist, du sehr wichtige familiäre Gründe hast und es bisher doch auch keine Probleme gab.ZitatUnd dann wird er nein sagen. :
Du reimst dir was zusammen...
Was soll das eigentlich von dir? Der AN hat ein Recht auf Urlaub und auch darauf diesen planen zu können. Deine Äußerungen dazu sind völlig daneben.ZitatAch du meine Güte. U-Klage wegen Wartezeit... :
ZitatEinerseits zahle ich sagenhafte Steuern, andererseits habe ich nicht einmal Rechte. Es fühlt sich an, als wäre ich nur ein Sklave. :
Absoluter Unsinn!
Sprich deinen Chef doch endlich mal an und stell die Spekulationen ein.
Falls er den Urlaub (in seiner Gänze oder teilweise) verweigert, dann nimmst du genau das in Anspruch, was du im Zitat nicht zu haben meinst, nämlich dein Recht. Jetzt ist genug gejammert, jetzt muss mal agiert werden!
Habe gerade mit dem Chef gesprochen
er gibt mir keinen Urlaub von 20 Tagen, sondern nur maximal 2 Wochen. Der Grund ist die erhöhte Produktivität im November. Letztes Jahr, November war gar nicht mit erhöhte Produktivität
Als ich ihn bat, mir einen offiziellen Grund für die Verweigerung des Urlaubs zu nennen, sagte er, dass er nicht mit mir zusammenarbeiten wolle, wenn ich an diesen deutschen Spielen teilnehmen wolle, und forderte mich außerdem auf, morgen in sein Büro zu kommen.
Was zu tun ist?
Selbstverständlich. Ich habe nichts gegenteiliges gesagt. Da musst du was missverstanden haben.ZitatDer AN hat ein Recht auf Urlaub und auch darauf diesen planen zu können. :
Außerdem --- ganz anderes Thema...hat er seine Einbürgerung beantragt, muss lange warten und weil ihm das eben zu lange dauert, klagt er nun mit einer Untätigkeitsklage dagegen. (So habe ich es verstanden, anders macht es auch keinen Sinn).
Daneben ist vielmehr, dass der TE gerade heute mit dem Chef gesprochen hat und leider nicht gewartet hat, bis der mal gut drauf ist und Verständnis für 20 Tage U hat...
Tja, der Chef war heut nicht gut drauf oder du hast schon was *rechtliches* gefragt, nun, wird der Chef morgen erklären, was er damit meint.Zitatdass er nicht mit mir zusammenarbeiten wolle, wenn ich an diesen deutschen Spielen teilnehmen wolle, und forderte mich außerdem auf, morgen in sein Büro zu kommen. :
Und dann kannst du vermutlich klagen.
Oder eben so lange im Urlaub in der Heimat zu bleiben, wie du möchtest.
Hauptsache, du bist für die EBH erreichbar, falls die ganz schnell noch was von dir fordert, weil das VG der EBH Druck gemacht hat.
Zitatdass ich kein garantiertes Recht habe, meinen gesetzlichen Urlaub zu nehmen, wann ich möchte. Einerseits zahle ich sagenhafte Steuern, andererseits habe ich nicht einmal Rechte. Es fühlt sich an, als wäre ich nur ein Sklave. :
Dem Mann eine Großpackung Papiertaschentücher! Sorry - du machst dich lächerlich und verniedlichst die Schicksale wirklicher Sklaven auf der Welt.
Richtig ist, dass du kein garantiertes Recht auf Urlaub exklusiv nach deinen Wünschen hast.
Es gilt das BUrlG
Zitat:§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ....
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Die Entscheidung deines AG kannst du überprüfen lassen durch das zuständige Arbeitsgericht; so lernst du auch die Arbeitsweise deutscher Gerichte kennen.
Wenn es im November so gar nicht gehen kann, kann es zu einem anderen Zeitpunkt doch klappen.
Dann frag doch morgen deinen Chef, zu welcher anderer Zeit er dir ermöglichen kann und will, deine Familie 4 Wochen am Stück zu sehen.
ZitatWunderbar - den Nachweis hast du schon. :
Da bin ich mal auf die Erklärung gespannt, in welcher Welt das ein Nachweis sein soll ...
Im Augenblick haben wir doch noch gar kein juristisches Problem. Sie hat einen Antrag auf Urlaub gestellt. Dieser ist noch nicht entschieden worden; sie will keine Standanfrage halten; weil sie eine Absage fürchtet; will aber trotzdem Planungssicherheit haben. Wie soll das funktionieren?
wirdwerden
ZitatDarauf gibt es keinen Rechtsanspruch. :
Bundesurlaubsgesetz §7
ZitatBundesurlaubsgesetz §7 :
Richtig, da steht ausnahmsweise sogar drin, das es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.
Danke für den Hinweis.
Zitater gibt mir keinen Urlaub von 20 Tagen, sondern nur maximal 2 Wochen. Der Grund ist die erhöhte Produktivität im November. :
Das wäre ein Argument, das gegen deine Urlaubswünsche spricht.
ZitatAls ich ihn bat, mir einen offiziellen Grund für die Verweigerung des Urlaubs zu nennen, sagte er, dass er nicht mit mir zusammenarbeiten wolle, wenn ich an diesen deutschen Spielen teilnehmen wolle, und forderte mich außerdem auf, morgen in sein Büro zu kommen. :
Was zu tun ist?
Was meint er mit "deutschen Spielen" ?? Dass du auf deinem Anspruch beharrst?
Wenn du morgen zu ihm gehst, geh diplomatisch vor, dann lässt sich vllt eine Einigung in der Mitte finden: Statt 20 oder 14 Tagen könnten es ja auch 16 Tage sein.
Nicht vergessen - wie schon in einer anderen Antwort erwähnt - du hast in diesem Kleinbetrieb keinen besonderen Kündigungsschutz.
falsch, da steht lediglich drin in welchem Fall der Rechtsanspruch verwehrt werden kann.ZitatRichtig, da steht ausnahmsweise sogar drin, das es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. :
ZitatWas meint er mit "deutschen Spielen" ?? :
Das man auf seine Rechte besteht und diese auch durchsetzt.
Und nicht den Arbeitgeber anbetet während der - auf seinem güldenen Sockel stehend - huldvoll herabblickt.
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