Was wird mit Stunden vom Tag der Krankschreibung?

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elke1962
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was wird mit Stunden vom Tag der Krankschreibung?

Ich hatte gestern eigentlich von 6 - 18 Uhr Schicht. Bin aber 13.30 Uhr lt. Stechuhr gegangen, weil ich einen Arzttermin hatte. Aufgrund akuter Gesundheitsprobleme hat der Doc mich für die ganze Woche krank geschrieben, beginnend gestern. Was ist mit den Arbeitsstunden, die ich gestern geleistet habe? Da wir ein Zeitarbeitskonto haben, wären ja eigentlich die fehlenden Stunden bis 18.00 Uhr abgezogen worden, aber so . . . ?

Viele Grüße
Elke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie für einen ganzen Tag krankgeschrieben werden, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für den Tag der Krankschreibung.
Die Bezahlung ist gesetzlich geregelt.

§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
(1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen.
(2) Ist der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die gleichzeitig infolge eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen

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