Wasser trinken verboten?

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
achselkaffee
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasser trinken verboten?

Hallo,

ich bin in einem Lebensmitteldiscounter als Pauschalkraft an der Kasse tätig. Ich besetze dort die 1. Kasse. D.h.meine ganze Arbeitszeit (3-3,5 Stunden täglich)kassiere ich fast ausschliesslich. Es sei denn, es ist wirklich nicht so viel zu tun. Da fülle ich im Kassenbereich auch Regale auf, eben im Wechsel mit dem Kassieren. Im Allgemeinen komme ich aber nicht mal zum Aufstehen. Dringende menschliche Bedürfnisse(auf Toilette gehen) sind nicht sonderlich gern gesehen.
Ich hatte mir gestern eine Flasche Wasser in diesem Markt gekauft und es mit an die Kasse genommen um mich dort bei Bedarf zu erfrischen. Meine Chefin fand das gar nicht lustig und verbot mir Wasser an der Kasse zu trinken. Zu Recht?
Dass ich an der kasse keinen Kaugummi kaue, ist mir klar. Auch dass ich nicht während eines Kassiervorganges trinke. Aber sonst?

-- Editiert von achselkaffee am 17.05.2008 12:16:44

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24 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hmm, also wie das juristisch aussieht, weiß ich nicht genau. Aber von der menschlichen Seite her würde ich zusehen, schnell woanders einen Job zu bekommen. Sowas kann ja wohl nicht sein. Ist es das einzige Problem am Job oder gibt es noch mehr Schwierigkeiten mit der Chefin?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
achselkaffee
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Schnell woanders hätte ich auch liebendgern einen Job. Das ist in unserer Region aber nicht wirklich einfach. Bin ja froh wenigstens als Aushilfe arbeiten zu dürfen.Probleme gibt es mit der Chefin genug, aber man wird ja nicht gezwungen dort zu arbeiten. Lass mir auch wirklich viel gefallen. Aber das Ding mit dem Wasser war mir dann doch zu fettig...

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chselkaffee

ich würde die dame bitten, mir das schriftlich zu geben. den tag danach würde ich nichts, gar nichts trinken und wenn ich dann dehydriert in ohnmacht falle, würde ich meiner gkv den schrieb zukommen lassen. die chefin gibt da meiner ansicht nach eine anweisung raus, die absolut gesundheitschädlich ist und jeder ärztl. empfehlung widerspricht.

die gkv interessieren sich immer gern für ursachen von kostenintensiven behandlungen...
meinen ex ag haben die auf dem kieker gehabt wegen der nicht vorhandenen einrichtung eines arb.platzes.

sunbee

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Der Gang auf Toilette sowie der Griff zur Wasserflasche, darf Ihnen nicht verwehrt werden. Denn dies sind menschliche Grundbedürfnisse. Sollte Ihre Chefin dies dennoch tun, macht Sie sich der Körperverletzung strafbar.

Falls ein BR in dem Supermarkt vorhanden ist, müsste dieser auch erst vorher gefragt werden.

Vgl.:Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.01.2004; Aktenzeichen: 5 K 819/03 MZ

-- Editiert von raptor2 am 17.05.2008 21:09:04

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

nö. es geht nicht darum während des kassiervorgangs an der flasche zu nuckeln. und wenn dir das auf den keks geht sowohl als ag als auch als kundin, dann guck weg. trinken und auch der toilettengang sind grundbedürfnisse.
wie kommst du eigentlich drauf, dass nur 'an ganz heissen' tagen getrunken werden sollte?

sunbee

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#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

lies bitte deine eigenen posts. diese masche zu leugnen etwas gesagt zu haben fährst du hier ständig. du schreibst 'hälfte der arbeitszeit, also nach 1,5 stunden darf sie trinken.

quote:
Nun ja, im Dienst gehen diese ständig nuckelnden Mitarbeiter ja wohl auf den Keks.


quote:
Ihr einigt Euch auf eine kurze 5
Minuten-Pause etwa in der Hälfte der Arbeitszeit, da machst Du Pipi und trinkst.


die wasserflasche am besten im pausenraum und die kassiererin steht dann alle 20 minuten auf um dort hinzulaufen. da wärst du doch die erste kundin, die schreit, wenn die kassiererin sagt 'ich muß eben mal etwas trinken'

sunbee

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#9
 Von 
achselkaffee
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

@sunbee

Die Idee mit dem in Ohnmacht fallen vor Dehydrierung kam mir auch schon. Denke aber dass mein schauspielerisches Talent dazu nicht ausreichen wird. Aber ein Versuch ist es wert. Vielleicht schlummern in mir ja verborgene Talente...


@chavah

Wie ich schon schrieb, Toilettengänge sind nicht sonderlich erwünscht.
Der verbalen Inkontinenz meiner Chefin möchte ich nicht begegnen, wenn ich dann um 5 min. Pause bitten würde, die mir eh erst nach 6 h zustünde.

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#10
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

wenn du deine gesundheit ruinieren möchtest, indem du nur zu pausenzeiten trinkst -als ag kennst du ja die länge von pausen bei 3 st arbeitszeit :augenroll: ist das dein problem.
ein arbeitnehmer hat das recht zu trinken, soviel er mag und zur toilette zu gehen so oft er muß.

@achselkaffee

ich bin auch nicht sicher, ob ich das 'talent' hätte, würde es aber zumindest versuchen. mir pers. wird tatsächlich schlecht, wenn ich nicht mindestens jede stunde so einen riesenhumpen wasser nach und nach wegschlucke. ich bin tatsächlich ständig 'am wasser'. meine ag (so mies sie auch sonst teilweise waren)waren sogar so drauf, dass sie die wasserkisten bezahlten u.in die büros stellten. einer fragte mal, ob er nicht lieber einen schlauch verlegen sollte an meinen tisch. wir einigten uns dann auf eine eigene sunbee kiste direkt am tisch:)

sunbee

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#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

ich erwähnte es bereits. du schreibst etwas, auf nachfrage soll man es nicht wörtlich nehmen, nimmt man es sinngemäß soll man es wörtlich nehmen

quote:
Ihr einigt Euch auf eine kurze 5
Minuten-Pause etwa in der Hälfte der Arbeitszeit, da machst Du Pipi und trinkst.

da steht 'pause'
arbeitsunterbrechungen zum husten, räuspern, nase putzen, einige sekunden abschalten, zur toilette, wasser trinken sind selbstverständlich

sunbee

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#14
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#15
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich weiß schon, warum ich seit geraumer Zeit einen großen Bogen um die Discounter mache.

Wird ja immer schlimmer, jetzt darf man nicht mal mehr Wasser trinken?

Ich handhabe das ähnlich wie Sunbee. Ich brauche immer ein Glas Wasser am Arbeitsplatz.
Zunächst eher, weil ich nicht auf meine 2-3 Liter täglich gekommen bin bzw. die dann nach dem Feierabend in kurzer Zeit nachgeholt habe(nicht gut...), mittlerweile weil ich merke, wie gut es tut einen ausgeglichenen Flüssigkeitshaushalt zu haben.

Die beschriebenen Arbeitspausen sind Arbeitnehmerrecht. Auf Klo muss jeder mal und trinken ebenso.

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#16
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hey Leute,

auf die Gefahr hin, dass ich jetzt eine übergebraten bekomme....
<img src=http://www.cosgan.de/images/midi/boese/s020.gif>

Ich als Kundin finde es schrecklich, an einer Kasse eine ständig an ihrer Wasserflasche nuckelnde Kassiererin zu sehen.
Gut, ich achte auch, dass ich mein Flüssigkeits-Pensum schaffe, aber es wird doch mal 3 Stunden ohne gehen. Oder mit einer Trinkpause dazwischen, die aber nicht an der Kasse.
Der Tag hat 24 Stunden, wenn ich 3.5 Stunden Arbeitszeit abziehe, verbleiben immer noch 20 Stunden, in denen ich trinken kann, wann, wo und soviel ich möchte.

Grüßle





-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#18
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Nix zu danken, Chavah,

das ist meine Meinung.
Es gibt halt mal Berufe, in denen diese ständige Trinkerei nicht möglich ist.
Mit ein bisschen Disziplin klappt das auch.

Ein Freund von mir besitzt einen kleinen Lebensmittel-Laden, in dem ich manchmal aushelfe. Essen und Trinken bei Kundenverkehr nicht erlaubt.
Aber ehrlich, auch ohne dieses Verbot würde es mir nicht einfallen, im Beisein von Kunden etwas zu mir zu nehmen.
Weil ich das als Kunde nämlich auch abstoßend finde.
Obwohl... mein Magen nach 6 Stunden schon fast am Knie hängt und ich schon ganz heiser bin...:)

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#20
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Sehe ich bei einer 3-4 Stunden-Schicht auch nicht problematisch an. Es gibt tatsächlich Arbeitsstätten, da kann und/oder darf nicht getrunken oder gegessen werden.

Sollte es der TE nicht möglich sein, die Zeit ohne Wasser durchzustehen, dann hat das physische Gründe und ein Arzt soll ihr die dann bescheinigen.

Nichts desto trotz verhält sich der AG kleinkariert: Eine Kassiererin ´´nuckelt´´ sicher nicht ständig, wenn sie im z. B. während der 3 Stunden zweimal die Wasserflasche ansetzt.

Das ist ein Problem, das keins sein dürfte. Aber dafür kann die TE nichts, wenn sie nicht gerade zu den diesen provokanten Dauernucklern gehört :grins:

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#21
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#22
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich stimme euch schon zu, wenn ihr sagt, dass es nicht grad schön ist, wenn man einer Kassiererin beim ständigen Trinken oder Kaugummi klauen zuguckt.

Aber ich denke, dass ein AG dem AN die Möglichkeit geben muss, solche elementaren Dinge wie Trinken oder ähnliches zu tun.

Und wenn es, wie der Threaderöffner schreibt, auch mal kundenfreie Zeit gibt, dann halte ich es für völlig berechtigt, wenn man kurz in den Aufenthaltsraum geht um ein Glas Wasser zu trinken.

Man kann sich drüber streiten, ob man jetzt in 3,5 Stunden 4 mal nach hinten rennen muss oder nicht, aber prinzipiell sollte es schon die Möglichkeit geben, mal was zu trinken...

Ich habe auch einige Zeit in einer Firma mit direktem Kundenkontakt gearbeitet und selbstverständlich wurde da vor Kunden nicht gegessen oder getrunken. Aber es gab jederzeit die Möglichkeit mal kurz nen Schluck zu trinken(wenn man nicht gerade im Kundengespräch war). Selbst wenn Cheffe noch so schlechte Laune hatte, hätte er sowas nie verboten.

Und wenn schon von Heiserkeit usw. geschrieben wird: Ein besseres Warnsignal gibt es doch nicht.

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#23
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#24
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und zur Ausgangsfrage zurück - ja, der AG kann verbieten dass am Arbeitsplatz gegessen und getrunken wird, dass gehört zu seinem Weisungsrecht.
Etwas anderes ist es, dass er Pausenräume/möglichkeiten zur Verfügung stellen muss, in denen dann natürlich das Essen und Trinken erlaubt ist.
Hier ist sicher das Problem, dass es in vielen Discountern sehr warm ist und es menschlich gesehen richtig ist, ständig zu trinken. Vielleicht mal eine Stufe höher anfragen, wie es mit der Gesundheitsförderung im Betrieb steht.
Aber Recht haben und Arbeitsplatz behalten klappt nicht immer, leider.

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