Wechsel Arbeitgeber durch Teilzeit zum Nebenarbeitgeber

20. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
right30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel Arbeitgeber durch Teilzeit zum Nebenarbeitgeber

Hallo zusammen,

Ich habe zwei Fragen zu folgendem Szenario:

Person A hat einen Vollzeitjob (40Std) bei Firma A (aktueller Hauptarbeitgeber) und bekommt ein Jobangebot bei Firma B, welches auch in Teilzeit angetreten werden kann. Da Person A aufgrund seines sicheren Arbeitsverhältnis bei Firma A nicht sofort kündigen möchte, beantragt Person A Teilzeit auf 20Std und kündigt an einen zweiten Job aufnehmen zu wollen.

Bei Firma B fängt er ebenfalls eine Teilzeitstelle mit 20Std an.

Dadurch entsteht folgende Situation:

- zwei Teilzeitjobs mit 20Std
- Hauptarbeitgeber wird steuerlich Nebenarbeitgeber, da Person A bei Firma B mehr Geld bekommt.

Frage:
Kann Firma A die Teilzeit aufgrund der Aufnahme eines weiteren Jobs verbieten?

Verletzt Person A das Arbeitsverhältnis zwischen ihm und Firma A (Stichwort: berechtigtes Interesse, Gefahr das Person A irgendwann komplett kündigt, etc.) wenn der aktuelle Hauptarbeitgeber plötzlich durch den Wechsel der Steuerklasse Nebenarbeitgeber wird - und kann dieser aufgrund dieser Situation eine Kündigung aussprechen?

Vielen Dank schon mal für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten. :-)

Liebe Grüße,
right30

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ob A den TZ-Job 'verbieten' kann, vermag ich aufgrund der Angaben nicht recht abzuschätzen - es käme wohl sehr darauf an, ob A und B in einem Konkurrenzverhältnis stehen könnten. Das wäre ein Grund. Ansonsten ist nicht wirklich abzusehen, wie oder ob die Tätigkeit bei B den Pflichten ggü. A im Wege stehen könnten. Immerhin müsste die Lage der Arbeitszeiten ja auch säuberlich sortiert sein.
Dass ein Wechsel der Steuerklasse oder sonstige administrative Auswirkungen einen Kündigungsgrund abgeben könnte, wäre in der Tat neu. Bekannt ist in dieser Hinsicht nur, dass Pfändungen - so sie den AG über Gebühr beschäftigen - zur Kündigung berechtigen. Aber das ist dann doch ein anderes Feld.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
right30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ein Konkurrenzverhältnis würde nicht bestehen, auch die Arbeitszeiten würde man getrennt hinbekommen. Was wäre aber wenn der Fall extremer wäre?

Wenn z.B. in Firma A nur noch 15 Std und in Firma B 25 Std gearbeitet werden würde - könnte es hier zu Vertragsrechtlichten Schwierigkeiten kommen? Oder wäre auch das problemlos möglich?

0x Hilfreiche Antwort

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