Wechsel Minijob zu Teilzeit - Falsche Vergütung, Kein Arbeitsvertrag aber geleistete Stunden

3. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
gandalfderblaue
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel Minijob zu Teilzeit - Falsche Vergütung, Kein Arbeitsvertrag aber geleistete Stunden

Hallo Zusammen,

Ich habe ein Anliegen aus dem engeren Familienkreis und würde dazu gerne einmal eure Meinungen hören:

Arbeitnehmer N arbeitet seit mehreren Monaten als Minijobber (520€/Monat) für Arbeitgeber G (hierfür liegt ein Vertrag vor).
N wollte in das Teilzeitmodell wechseln und leistet nun, nach Absprache mit der Führungskraft, seit verganenem Monat 28h/Woche. N hat für den vergangenen Monat jedoch keinen angepassten Arbeitsvertrag o.Ä. erhalten.

Die Auszahlung des Gehaltes erfolgte in der Vergangenheit i.d.R. zwischen dem 20. und 24. des Monats. Eine Abrechnung wurde für den jeweiligen Monat stets bei Arbeitnehmer online zur Verfügung gestellt.

Mit der letzten Abrechnung wurde das Gehalt ungewöhnlich spät, (erst zum 30. des Monats) überwiesen. Zusätzlich wurde der falsche Betrag des vorherigen Arbeitsmodels (Minijob, 520€/Monat) überwiesen, und steht daher in keinem Verhältnis zu den geleisteten Stunden (28H/Woche * 4 + Überstunden). Für diese letzte Abrechnungen liegt, ungewöhnlicherweise, auch keine Datev-Abrechnung vor.

Eine Nachfrage bei der zuständigen Personalabteilung ist nicht möglich, da diese nicht erreichbar ist und nur sehr verzögert antwortet (wahrscheinlich Personalmangel). Mit der gleichen Aussage wurde auch der Nicht-Erhalt des Arbeitsvertrages begründet.

Für mich ergeben sich hieraus jetzt 3 Fragen:

- Ist es Arbeitgeberseitig zulässig N, nach zusage der Führungskraft jedoch ohne Vertrag, in einem höheren Arbeitszeitmodell arbeiten zulassen?

- Hat N einen Anspruch auf die höhere Vergütung auch ohne Arbeitsvertrag?

- Welche Optionen bieten sich jetzt N, wenn die Personalabteilung nicht/sehr verzögert reagiert aber offene Rechnungen bezahlt werden müssen?

Viele Grüße aus München,
Gandalf

-- Editiert von User am 3. November 2023 13:00

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33829 Beiträge, 17595x hilfreich)

1. Ja, da ein AV auch mündlich geschlossen werden kann.
2. Selbstverständlich - nur ist ein mündlicher AV halt schwer nachzuweisen.
3. Man kann versuchen, das mit der Firma zu klären. Wenn das so gar nicht geht, bleibt nur die Lohnklage am Arbeitsgericht - allerdings garantiert auch das keine kurzfristige Lösung. Und man hat, siehe oben, ein gewisses Beweisproblem.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

Zitat (von gandalfderblaue):
nach Absprache mit der Führungskraft

Wenn diese Führungskraft auch berechtigt ist, solche Absprachen zu treffen, ist auch ein Arbeitsvertrag zustande gekommen - ein mündlicher. Und der muss deswegen nicht schlechter sein als ein schriftlicher.
AN hat die Stunden nachweislich gearbeitet, der Lohn steht ihm zu. (Wenn du von 'höherer Vergütung' sprichst, vermag das zu irritieren, insofern darunter eher ein höherer Stundensatz verstanden wird.)

Änderungen können schon Mal zu Verzögerungen führen, etwa wenn o.g. Absprache in den aktuelle Gehaltslauf gerät und nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Mit dem nächsten Gehaltslauf sollten die Dinge in Ordnung kommen. Wenn AN keine Reserven hat, Rechnungen zu bezahlen, ist das nicht das Problem des AG.

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