Wechsel zwischen zwei TVÖD Arbeitgebern

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lara1995
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel zwischen zwei TVÖD Arbeitgebern

Hallo zusammen,

ich werde nach 7 Monaten bei einem TVÖD-VKA-Arbeitgeber zu einem TVÖD-Bund-Arbeitgeber wechseln.
Nun ergeben sich für mich zwei Fragen, die ich leider nicht sicher durch meine Recherche beantworten konnte.

Zum einen ist die Frage ob mir die 7 Monate bei dem neuen Arbeitgeber in der Erfahrungsstufe 1 angerechnet werden, oder ob ich in der Stufe 1 dort komplett wieder neu starten muss.

Die Arbeit bei beiden Arbeitsstellen ist dabei inhaltlich sehr gleich.

Die andere Frage ist die bezüglich der Jahressonderzahlung. Ist es richtig, dass ich auf diese komplett keinen Anspruch habe von dem TVÖD--VKA-Arbeitgeber?

VIelen lieben Dank für eure Hilfe.

Lara

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Verhandlungssache und auch wohl abhängig davon, wie dringend der neue AG dich will oder braucht.
Der TVöD sieht deutlich mehr Spielräume vor, als dazumal der BAT.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Seit Mai diesen Jahres gibt es einen neuen Erlass des BMI hinsichtlich der Stufenzuordnung.
Damit können auch förderliche Erfahrungen, an die ja ein sehr viel geringerer Maßstab geknüpft wird, bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
Sollte das bei dir nicht der Fall sein, weil du zB gerade erst die Ausbildung gemacht hast, dann bleiben Dir auf die 7 Monate in Stufe 1 in aller Regel erhalten. Das kannst du auch in § 16 TVöD nachlesen.
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, das bedeutet für dich, du hast keinen Anspruch auf die Anrechnung, aber Anspruch auf eine fehlerfreie Ausübung des Ermessens.
Falls Dir die Zeit nicht zugerechnet werden sollte, beantrage Akteneinsicht in Deine Personalakte, guck, ob das Ermessen richtig ausgeübt wurde.
Wenn du Zweifel hast, fotografiere Deine komplette (!) Akte und lass das fachlich prüfen.

Signatur:

Lukas 7,23

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen