Also mal vorweg.Unser Arbeitgeber hat seine eigenen Regeln.
Darum würde mich interressieren wie es um die Auslösung steht.
Er zahlt ab 20 KM 6 Euro.Dazu bin wenn es gut läuft 20 Min.
unterwegs.Jetzt fahre ich aber 100 KM weit und bin über eine Std
untewegs für das selbe Geld.Ist das richtig?Muß dazu sagen das
Firmenauto wird gestellt.
Bin ich besser daran die Wegezeit selbst beim Finanzamt geltend
zu machen.
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"Will nicht immer blöd dastehen."
Wegegeld - Fahrzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Für was zahlt er? Für Deinen Weg zur Arbeit oder was Du während der Arbeit für ihn verfährst?
... das ganze scheint eher eine frage des steuerrechts zu sein. zu deiner schlussfrage:
die wegezeiten
interessieren das fa überhaupt nicht, sondern nur die entfernung wohnort - dienstort; und da ist ja akutell in der diskussion, ob erst > 20 km oder ab dem ersten wegekosten geltend gemacht werden können.
-- Editiert von blaubär49 am 18.08.2008 11:37:59
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Es kann sich ja nur um die Zeit handeln, da das Fahrzeug gestellt wird und dem AN somit keine eigenen Kosten entstehen.
Es handelt sich dabei ja auch um Verpflegungsmehraufwand. Schon das Wort besagt, dass damit die höheren Kosten einer auswärtigen Verpflegung ausgeglichen werden sollen. Es handelt sich also gerade nicht um eine Bezahlung der Fahrtzeit.
Daher spielt es auch keine Rolle, wie lange die eigentliche Fahrt dauert. Einzige steuerrechtliche Vorraussetzung ist, dass die Abwesenheit von zu Hause mehr als 8 Stunden beträgt.
Es dreht sich rein um die Fahrzeit.Ich bekomme 6 Euro ab 20 KM von der FA gezählt.
Bekomme aber auch nur 6 Euro wenn ich (alles
einfache Wegstrecke)100 KM fahre.Muß aber früher wegfahren weil ja Arbeitsbeginn
7:00 auf der Baustelle ist.So, nach 8 Stunden
Arbeitszeit auf der Baustelle,das selbe
wieder zurück.Also bekommen meine Kollegen
die nur 20 KM fahren,das selbe wie ich der
100 KM fährt und deshalb länger unterwegs ist.
Danke für die bereits gegebenen Antworten,
und ich freue mich mehr von Euch zu hören.
mfg denizjustin
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