Hallo!
Mir wurde zum 30.06.03 wegen Arbeitsmangel gekündigt.
Jetzt habe ich durch eine Stellenausschreibung herausgefunden das mein alter Arbeitgeber wieder jemanden sucht um in seinem Betrieb zu arbeiten.
Ist das erlaubt? Ich habe nämlich gehört das er die nächsten drei Monate niemanden mehr einstellen darf wenn er mir wegen Arbeitsmangel gekündigt hat. Oder gilt das nur für den Beruf den ich ausgeübt habe?
Wegen Arbeitsmangel gekündigt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine betriebsbedingte Kündigung (das ist das nämlich) setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer keine passende Ersatzstelle im Unternehmen vorhanden ist. Ist diese neu ausgeschriebene Stelle eine Tätigkeit auf das Ihr Profil passt hätten Sie nicht gekündigt werden dürfen. Die Frage ist nun, wie beweisen sie ihrem Arbeitgeber dass der Bedarf am 30.06.03 schon erkennbar war?
Ich arbeite bei einer Zeitfirma.
kann ich dort ohne weiteres kündigen um bei meiner Einsatzstelle ohne ablöse anzufangen
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"owi"
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Meistens geht dies nicht. Dies wäre ein Vertragsbruch zwischen der Einsatzstelle und deiner Zeitfirma, die einen "Übernahme-Vertrag" miteinander über Dich geschlossen haben.
Daher rate ich dir, den offiziellen Weg zu gehen, d. h. deine Einsatzstelle müsste sich mit deiner Zeitfirma in Verbindung setzten. Vielleicht können die ja aushandeln, dass keine oder nur eine sehr geringe Ablöse zu zahlen ist.
Gruß
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