Wegen Arbeitsmangel gekündigt

5. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Wegen Arbeitsmangel gekündigt

Hallo!

Mir wurde zum 30.06.03 wegen Arbeitsmangel gekündigt.

Jetzt habe ich durch eine Stellenausschreibung herausgefunden das mein alter Arbeitgeber wieder jemanden sucht um in seinem Betrieb zu arbeiten.
Ist das erlaubt? Ich habe nämlich gehört das er die nächsten drei Monate niemanden mehr einstellen darf wenn er mir wegen Arbeitsmangel gekündigt hat. Oder gilt das nur für den Beruf den ich ausgeübt habe?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Eine betriebsbedingte Kündigung (das ist das nämlich) setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer keine passende Ersatzstelle im Unternehmen vorhanden ist. Ist diese neu ausgeschriebene Stelle eine Tätigkeit auf das Ihr Profil passt hätten Sie nicht gekündigt werden dürfen. Die Frage ist nun, wie beweisen sie ihrem Arbeitgeber dass der Bedarf am 30.06.03 schon erkennbar war?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Orlowski Willi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite bei einer Zeitfirma.
kann ich dort ohne weiteres kündigen um bei meiner Einsatzstelle ohne ablöse anzufangen

-----------------
"owi"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Meistens geht dies nicht. Dies wäre ein Vertragsbruch zwischen der Einsatzstelle und deiner Zeitfirma, die einen "Übernahme-Vertrag" miteinander über Dich geschlossen haben.

Daher rate ich dir, den offiziellen Weg zu gehen, d. h. deine Einsatzstelle müsste sich mit deiner Zeitfirma in Verbindung setzten. Vielleicht können die ja aushandeln, dass keine oder nur eine sehr geringe Ablöse zu zahlen ist.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen