Hallo alle zusammen. Folgender Fall:
AN hat von 16 August bis 15 September Elternzeit in Anspruch genommen. AN nimmt auch nächstes Jahr selbe Zeit wieder ein Monat Elternzeit. Meines Erachtens darf ein AG nur für Elternzeit bei dem volle Kalendermonate nicht gearbeitet wurde Urlaub abziehen und nicht für angebrochene Kalendermonate. Darüber gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Mai 2011.
PS: AN arbeitet seit ca. 6 Jahren unbefristet vollzeit, BR gibt es nicht. Firma hat ca. 70 Angestellte.
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Wegen Elternzeit Urlaub abgezogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Moin,
sieht nach einer ziemlich klaren Sache aus:
http://www.schlaunews.de/info-test-tipps-03122011/urlaubskuerzung-fuer-elternzeitmonate-genau-auf-rechtmaessigkeit-pruefen/
Habe schon selber erlebt dass die Personalabteilung/Lohnbuchhaltung bei uns (Firma mit über 600 Leute im internationalen Konzern mit relativ familienfreundlicher Doktrin) sich mit allen Varianten der Elternzeit schwer getan hat. Ansonsten gehen nur die Frauen für längere Zeit. Angeblich bin ich der erste Mann gewesen der nach Elternzeit gefragt hatte und dann noch zwei Monate Teilzeit.
Würde also mal die Personalabteilung bzw. die zuständige Person höflich um Überprüfung der Urlaubsbuchung und der Definition des "vollen Kalendermonats" bitten. Denn da ist möglicherweise ein Versehen passiert.
Bei Unklarheiten der Kollegen auf BEEG §17 hinweisen.
http://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html Absatz 1
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