Wegen Schwarzgeld selbst gekündigt

11. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2010 12:07:00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Schwarzgeld selbst gekündigt

Ich habe jetzt 2.5 Jahre in einem Hotel an der Reception gearbeitet. Auf alle Fälle ging irgendwann die Tür auf und eskamen ca 50 Personen vom Zoll rein. Die haben alles mitgenommen, PC, Kasse und sämtliche Unterlagen.
Ich muss dazu sagen dass wir gezwungen wurden manche Zimmer ohne Rechnung zu kassieren.
So dann kam der Termin beim Staatsanwalt. Wir mussten alle hin. Ich habe dort auch versichert es nicht mehr zu machen, weil das ist eine Straftat.
Klar das wussten wir alle, aber wer es nicht gemacht hat, wurde entlassen.
Wir dachten danach auch alle dass die sowas nicht mehr verlangen !!
Leider ist es nicht so. Die anderen machen es nach wie vor.
Ich habe jetzt gekündigt, da ich auch Angst davor habe einen Eintrag in mein Führungszeugnis zu bekommen. Dann würde ich nie wieder Arbeit finden.
Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld ?
Kann mir da jemand weiterhelfen ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dein Vorgesetzter hat dich aufgefordert, eine Straftat zu begehen? Warum hast Du dich nicht geweigert, es zu tun - dann hätte der Arbeitgeber - eventuell die Konsequenz gezogen - und dann hättest du gegen die Kündigung klagen können (der Arbeitgeber muss ja einen Grund angeben und den "wahren" hätte er nie angegeben, oder?).
So wird vermutlich die ARGE argumentieren, nämlich das du keinen Grund hattest, selber zu kündigen.

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"sika0304"

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#2
 Von 
guest-12311.01.2010 12:07:00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja uns alle. Ich habe mich ja nach dem Zollbesuch geweigert, aber sie hat mir nicht gekündigt. Alle anderen machen es weiterhin, weil sie Angst haben.
Klar wenn sie gesagt hätte springen Sie von einer Brücke, dann wäre ich auch nicht gesprungen, aber ich hatte Panik, da ich alleinstehend bin und Kinder habe.

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#3
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Selbst wenn die Arge/das Arbeitsamt so argumentiert, heisst das nicht, daß es in Ordnung ist. Immerhin wurde hier fortgesetzt zu einer Straftat aufgefordert. Wer seinen Ruf als Arbeitnehmer vorsätzlich ruiniert, steht dem Arbeitsmarkt irgendwann auch nicht mehr zur Verfügung.

Ich hätte mich vermutlich vor Kündigung entsprechend erkundigt. Beim Arbeitsamt, dem man auch Fälle von Schwarzarbeit etc. melden kann, gibt es auch Beratungsstellen.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und - seufz - warum kündigst du erst und fragst dann hier? andersherum wäre es besser.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#5
 Von 
Lieber Anonym
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich schreib auch mal was dazu, auch mit ehrlichkeit kommt man nicht weiter in unserem land.

Mal ganz kurz wie es bei mir gelaufen ist.

Also chef zahlt samstags schwarzgeld, (das ist jetzt kein witz: ich habs nicht angenommen, hab ihm gesagt dann ohne bezahlung), so habe ich hin und wieder samstags um sonst gearbeitet, andere mitarbeiter haben sich das geld alles mitgenommen.

dann ging es auf den winter zu. chef meinte mir zu sagen ich muss arbeiten er zahlt aber aus der schlechtwetterkasse. an der stelle sagte ich ihm NEIN lieber Chef das mache ich nicht mit, er meinte doch ich müsse. dann gab es stress, ich solle die baustelle verlassen ich hätte somit selbst gekündigt :-))))) ich sagte nein chef du hast mir gekündigt alles andere würde ich zur anzeige bringen, so schrieb er mir einen tag später eine mail (auf Ihren wunsch hin Herr XX haben wir IHnen gekündigt.)

das sind so dinge die passieren einem dann wenn man ehrlich bleibt, was hab ich davon das ich kein schwarzgeld angenommen habe und zudem nicht damit einverstanden war das ich mich vom schlechtwettergeld h bezahlen lassen?

NIX einfach nix, job kurz vor weinachten weg (OK hab schon einen neuen) der schreibt auf der letzten abrechnung Unbezahlten Urlaub drauf. und beweisen kann man als normaler arbeiter nichts. zudem kommt noch das seine meisten mitarbeiter alkis sind und die für ne kiste bier alles was der will aussagen würden.

Also deckel drauf ruhe geben und neuanfangen.



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ #5: das, was Du da schreibst, das hilft hier doch überhaupt nicht weiter.

Ich versuch mal, den Fall auseinander zu legen, so dass man weiter sieht.

Ob hier eine strafbare Handlung des Arbeitgebers vorliegt, das wissen wir nicht. Allein ohne Rechnung kassieren, das langt mir nicht. Die Frage hier ist, ob das Geld verbucht wurde, und wenn ja, wie. Ob es vielleicht um ganz was anderes geht, wie etwa das Nichtabführen von Sozialabgaben, oder eben auch um Straftaten der Mitarbeiter (ALG II plus Vergessen, den Verdienst anzugeben), auch das wissen wir nicht. Meist ist das bei so Firmen ein ganzes Paket. Ein Bissele von allem. Das gilt es jetzt zu ermitteln.

Wie Dein Tatbeitrag ist, das können wir hier nicht abschätzen. Denn, allein das Kassieren von Geld ohne Rechnung ist noch nicht strafbar. Bist Du denn als Zeugin oder als Beschuldigte vernommen worden? Das wäre wichtig zu wissen. Und bitte, sag in Zukunft nichts mehr bei der Staatsanwaltschaft aus, das musst Du nicht, und Du musst Dich auch nicht selbst belasten und insbesondere dann nicht, wenn Du gar nichts strafrechtlich relevantes getan hast. Das kann nämlich durchaus sein.

So, anhand der knappen Schilderung ist es natürlich schwer einzuschätzen, ob die Kündigung berechtigt war oder ob eine Sperrfrist kommt. Bitte bespricht das jetzt und sofort mit der Sachbearbeiterin bei der Arbeitsagentur. Stelle alle Anträge, bitte um einen kurzfristigen Entscheid, so dass Du da gegebenenfalls Widerspruch einlegen kannst. Das wäre der erste ganz wichtige Schritt. Nimm zu dem Gespräch die Ladung zur Staatsanwaltschaft mit. Damit der Sachbearbeiter sieht, dass Du ihn nicht anflunkerst.

Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.
@ wirdwerden,


schau mal aufs Leichendatum.


gruß charly


PS: Iss momentan Fön ????

-- Editiert von charlyt4 am 20.02.2017 19:29

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Das ist mit Sicherheit eine Einzelfallentscheidung der Arbeitsagentur. Ich hatte auch mal bei einem Arbeitgeber gekündigt und schriftlich meine Gründe dar gelegt. Dort ging es einfach um Arbeiten die ich nicht fachgerecht ausüben durfte und sicherheitsrelevante Geschichten seitens des AG.

Die gute Frau hat nur den Kopf gechüttelt und ich bekamm keine Sperre. Wenn du darlegen kannst, irgendwas vom Zoll würde schon reichen, das du wiederholt zu strafbaren Handlungen angeleitet wurdest können Sie dir das AlG nicht streichen. Es kann nur sein das du an einen miesepetrigen Mitarbeiter stößt. Hatte ich schon mal Jahre vorher. Ein Anruf beim Landesarbeitsamt hat die Sache ganz schnell geklärt.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

charly, danke Dir.

Ich werd alt .....

wirdwerden

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